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die SBV hatte ein Einzel- Gespräch mit einem Mitarbeiter (MA) und es hat sich dabei rausgestellt dass dieser einen Datenschutz-Verstoß begangen hat.
Situation:
MA im Homeoffice, telefoniert für ein Callcenter, hatte Störung mit Telefonsystem und der Partner des MA (kein betriebszugehöriger) hat das Programm wieder "repariert". Höchstwahrscheinlich waren dabei auch andere Programme geöffnet, die sensible Daten enthalten.
Eine Datenpanne würde ich immer melden, denn wenn das später über andere Wege herauskommt, können die Folgen schlimmer sein, da vorsätzliches Verschweigen kein guter Rat ist.
ich gehe mal davon aus, dass der MA vor Ort war, als der Partner das Programm wieder zum laufen gebracht hat. Von daher kann er wahrscheinlich sagen, ob der Partner die Möglichkeit hatte, unbefugt an Daten zu gelangen.
Ich denke nicht, dass er so lange Zugriff auf die Daten hatte, dass da ein Datenschutzverstoß vorliegt. Außer der Partner hätte ein fotografisches Gedächtnis.
LG
Markus
Edith meint, dass wenn tatsächlich ein Verstoss vorliegen sollte, der Rat an den MA wäre, das selbst zu melden.
Ich denke nicht, dass er so lange Zugriff auf die Daten hatte, dass da ein Datenschutzverstoß vorliegt. Außer der Partner hätte ein fotografisches Gedächtnis.
Trotzdem würde ich die Datenpanne melden und entsprechend beschreiben.
es wurde hier zwar schon gesagt, aber ich bestätige dies auch noch: ich würde den Vorfall melden und dabei auch äußern, dass das in Zukunft nicht mehr passieren wird.
Wenn so ein Vorfall auf andere Art und Weise ans Tageslicht kommt, dann ist das viel schwerwiegender, als wenn der einsichtige MA den Vorfall bereits selbst gemeldet hat.
Höchstwahrscheinlich waren dabei auch andere Programme geöffnet, die sensible Daten enthalten.
Höchstwahrscheinlich bedeutet, es gibt kein gesichertes Wissen, nur Vermutungen. Auf Verdacht hier eine Meldung zu veranlassen halte ich für extrem problematisch.
Das wäre so einer der Momente, wo ich dem Kollegen fragen würde: Ich habe das doch richtig verstanden, du hattest alle Programme mit sensiblen Daten geschlossen, bevor dein Partner dein Telefonproblem gefixt hatte, oder?
Und sollte der Kollege dann so (doof/unbedarft/ehrlich) sein, zu sagen, nee, die waren alle noch offen, dann würde ich ihm erklären: "Herzlichen Glückwunsch! Du hast eben eine Freimeldung für eine Datenschutzleck gewonnen! Hier ist das Formular (oder hier ist die Adresse wohin die geht)"
Damit habe ich meinen Teil erfüllt, den Kollegen auf den Verstoß und die richtige Umgangsweise hingewiesen. Mehr zu tun ist nicht meine Aufgabe.
überhaupt nicht klar, ob es überhaupt einen objektiven Verstoss gab.
Also mal schön den Ball flach und die Klappe geschlossen halten ggü. Dritten. Natürlich sollte man dem AN raten, den Vorgang zu melden, aber darüber hinaus bist Du bei dieser Sachlage zu gar nichts verpflichtet.
ich gehe mal davon aus, dass der MA vor Ort war, als der Partner das Programm wieder zum laufen gebracht hat. Von daher kann er wahrscheinlich sagen, ob der Partner die Möglichkeit hatte, unbefugt an Daten zu gelangen.
Auch wenn sensible Daten in anderen Programmfenstern gewesen sein sollten, wären diese doch nicht zur Kenntnis des aufgeschalteten Dienstleisters gelangt, wenn diese anderen Fenster nur im Hintergrund oder gar minimiert waren.
Wenn der MA die ganze Zeit dabei war, kann er also eine mögliche Einsichtnahme durch diesen Dritten ausschließen oder bestätigen und nur in letzterem Fall - oder wenn der MA den Dienstleister womöglich unbeaufsichtigt herumfensterln ließ, ganz unbedingt - sollte eben auch dieser MA den Vorfall melden.
Diese SBV sollte dem MA in vorgenanntem Sinne raten, aber sie selbst meldet das wohl kaum .... keine Betriebspolizei und so, wie albarracin sehr zutreffend schrieb.
Nixda. Partner:in der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
Ist bei denen, die jetzt im Homeoffice waren nie die Frau / der Mann im selben Raum gewesen und hat etwas gehört, was sie technisch nichts angeht? Nie die Kinder mal auf dem Schoß gehabt beim Arbeiten? Noch nie beim Abendessen Dinge erzählt, die eigentlich Interna sind, um sich mal auszukotzen?
Ich würde hier den Ball flach halten. Gerade als SBV höchstens darauf hinweisen, dass das eine problematische Situation sein könnte und dem:der MA anraten, die weiteren Schritte selbst zu überdenken und zu entscheiden. Und dann wäre ich da raus.
Ich würde hier den Ball flach halten. Gerade als SBV höchstens darauf hinweisen, dass das eine problematische Situation sein könnte und dem:der MA anraten, die weiteren Schritte selbst zu überdenken und zu entscheiden. Und dann wäre ich da raus.