Der/Die BRV hat allerdings bei allen Ausschüssen und Verhandlungen Teilnahmerecht!
wo hast du das denn her? Außer im Betriebsausschuss, wo er per Amt dabei ist, hat er nirgendwo ein Teilnahmerecht. Einzig und alleine in einer GO könnte man das so bestimmen. Und natürlich das Gremium in der Sitzung.
Sonst hätte ja jedes BRM ein Teilnahmerecht, denn es gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des BRV die Ausschussarbeit der anderen zu überwachen, oder hab ich einen entsprechenden Absatz im BetrVG übersehen?