Welche Fähigkeiten braucht ein Betriebsratsvorsitzender (fachlich und sozial)


  • Ihr hab das Wichtigste schon aufgezählt. :):thumbup:


    Hier noch was sicherlich weniger Wichtiges als eben die fachliche und menschliche Kompetenz, was m.E. aber dennoch nicht fehlen sollte: Ein BRV sollte je nach Anlass bei Bedarf auch "repräsentativ" sein, also neben den bereits genannten kommunikativen Fähigkeiten ggf. auch "gepflegt" erscheinen können*.

    Gepflegt ja, aber nicht aufgetakelt. Kleines Schwarzes und High-Heels als BR in einem Unternehmen, welches Automobilteile herstellt halte ich für etwas deplatziert. Mal davon abgesehen, dass man sich damit optisch deutlich von den Kollegen, die man ja vertritt, abgrenzt. Ich bin der Meinung, es sollte der Branche entsprechend angemessen sein.

  • es sollte der Branche entsprechend angemessen sein

    Hm... wie kommt man jetzt politisch korrekt aus der Murmel raus... ich will mir gar nicht vorstellen, wie eine politisch korrekte Kleidung für welche Branche aussieht... (oder auch nur aussehen sollte - wer will das festlegen?)


    Vielleicht können wir uns auf: "Dem Anlass angemessen" einigen? (Wohl ahnend, dass die Formulierung so schwammig ist, dass sie exakt nichts festlegt.) Und was das "aufgetakelt" angeht - ich kenne Menschen, die mögen diesen Look und fühlen sich darin wohl. Warum sollen sie so nicht zu einer Besprechung gehen? Worauf ich hinauswill: sobald mein Gegenüber das Gefühl hat, dass ich nicht mehr ich bin (weil ich mit in meiner Klamotte sichtbar unwohl fühle) bin ich falsch gekleidet. Wenn meine Äußeres aber klar erkennen lässt, dass ich nicht gewillt bin, meinem Gegenüber auch nur ein bisschen Respekt zu zollen, aber auch. Kurz, wir werden das Thema hier pauschal nicht lösen, weshalb ich die grundsätzliche Aussage, der/die/das BRV muss den BR auch repräsentieren können, durchaus für richtig halte. Ohne auch nur den Hauch einer Idee zu haben, wie das auszusehen hat.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Und was das "aufgetakelt" angeht - ich kenne Menschen, die mögen diesen Look und fühlen sich darin wohl. Warum sollen sie so nicht zu einer Besprechung gehen?

    Naja, um bei meinem Beispiel zu bleiben: Wenn man die Kollegin jahrelang in Dienstkleidung kennt, also klobige Sicherheitsschuhe, lange Hose, T-Shirt und Warnweste und diese dann, plötzlich als BR-Vorsitzende aufgetakelt durch die Fabrikhalle stöckelt, könnte man meinen, dass sie sich eher mit der Chefetage identifiziert, als mit dem Teil des Betriebs, der sich die Finger schmutzig macht. Aber dazu gehören sicher noch mehr Indizien, als das. Aber bei uns in der Belegschaft könnte das durchaus so interpretiert werden. Deshalb bleib ich da lieber dezent in der Kleiderwahl und beschränke das Auftakeln auf private Anlässe oder Firmenfeste, wo jeder die Möglichkeit dazu hat.

  • Hmmm, mal angenommen folgender Fall: Das Gremium beschließt Quatsch. Du weisst dass es Quatsch ist, der AG weiß es auch und das ArbG erst recht. Du bist aber derjenige, der den Quatsch vor dem Gericht zu vertreten hat.

    Da braucht man (bei einem postfaktischen Gremium) wohl in der Tat eine Menge Gleichgültigkeit.

    In dem konstruierten Fall braucht der BRV entweder Überzeugungskraft, um genügend BRM argumentativ von dem Quatsch abzubringen oder Rückgrat, um das Amt zur Verfügung zu stellen, damit jemand anderes sich mit dem Quatsch blamieren kann.

  • Ich bin der Meinung, es sollte der Branche entsprechend angemessen sein.

    Ich glaube zu verstehen, worauf du hinaus willst, aber die Formulierung finde ich völlig ungeeignet. "Zivile" Bürokleidung ist in wirklich jeder Branche angemessen, denn praktisch überall gibt es Dispatcher oder Einkäufer oder Buchhalter oder Vertriebler, vielleicht einen Produktions- oder Werksleiter oder einen Pflegedienstleiter oder Konstrukteure/Zeichner, womöglich gar einen Empfang ....

    Mal davon abgesehen, dass man sich damit optisch deutlich von den Kollegen, die man ja vertritt, abgrenzt.

    Etwas ketzerisch: vertritt deine beispielhafte Kollegin nicht auch die Kollegen, die ohnehin regelhaft im Büro arbeiten, also Buchhaltung, Personalabteilung, Einkauf, Vertrieb usw.? Würde sie sich von denen etwa nicht abgrenzen, wenn sie in voller Sicherheitsmontur im Nachbarbüro arbeitet (vom Sinn z.B. der Warnweste im Büro mal ganz abgesehen)?

    Und wenn man so explizit auf Optik wegen Abgrenzung besteht, darf man sich dann im Büro normale Kleidung eigener Wahl anziehen oder gibt es da auch einen sehr einheitlichen Dresscode? Wir könnten der Überspitzung halber bei Frisuren und Fahrzeugen weitermachen ..... ;)


    Meiner höchst subjektiven Meinung nach ist branchenübliche Kleidung in der Diskussion um das Auftreten BRV (und BRM) in keiner Weise zielführend, eher sogar ziemlich unsinnig: Wieso sollte ein BRV einer Entsorgungsfirma im ggf. leicht verschmierten Blaumann mit Warnweste, Atemmaske (die mit den seitlichen Filtern) und Gehörschutz zur Aufsichtsratssitzung kommen oder ein BRV aus der Produktion zur AR-Sitzung vielleicht einen voll bestückten Werkzeuggürtel, Schutzbrille und Knieschützer tragen? Wegen der optischen Abgrenzung zu den Kollegen - wohlgemerkt zu einem Teil der vertretenen Kollegen?

    Dem Anlass angemessen passt m.E. allemale sehr viel besser.


    Ansonsten tut es mir nun fast leid, dass ich den Punkt des repräsentativen Auftretens eingebracht habe, denn zwar finde ich den keineswegs vernachlässigbar, aber doch wirklich ein klein wenig nachrangiger gegenüber Fachkenntnis, Betriebskenntnis, einer gewissen Sicherheit in den zahlreichen für Betriebsräte relevanten Rechtsvorschriften, persönlichem Auftreten, Führungs- und Verhandlungsqualität und was sonst noch oben so treffend aufgelistet wurde.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Etwas ketzerisch: vertritt deine beispielhafte Kollegin nicht auch die Kollegen, die ohnehin regelhaft im Büro arbeiten, also Buchhaltung, Personalabteilung, Einkauf, Vertrieb usw.? Würde sie sich von denen etwa nicht abgrenzen, wenn sie in voller Sicherheitsmontur im Nachbarbüro arbeitet (vom Sinn z.B. der Warnweste im Büro mal ganz abgesehen)?

    Und wenn man so explizit auf Optik wegen Abgrenzung besteht, darf man sich dann im Büro normale Kleidung eigener Wahl anziehen oder gibt es da auch einen sehr einheitlichen Dresscode? Wir könnten der Überspitzung halber bei Frisuren und Fahrzeugen weitermachen ..... ;)

    Aber auch da wird in der Regel nicht im kleinen Schwarzen und mit High Heels gearbeitet, um mal bei meinem Beispiel zu bleiben.

    Meiner höchst subjektiven Meinung nach ist branchenübliche Kleidung in der Diskussion um das Auftreten BRV (und BRM) in keiner Weise zielführend, eher sogar ziemlich unsinnig: Wieso sollte ein BRV einer Entsorgungsfirma im ggf. leicht verschmierten Blaumann mit Warnweste, Atemmaske (die mit den seitlichen Filtern) und Gehörschutz zur Aufsichtsratssitzung kommen oder ein BRV aus der Produktion zur AR-Sitzung vielleicht einen voll bestückten Werkzeuggürtel, Schutzbrille und Knieschützer tragen? Wegen der optischen Abgrenzung zu den Kollegen - wohlgemerkt zu einem Teil der vertretenen Kollegen?

    Dem Anlass angemessen passt m.E. allemale sehr viel besser.

    Ok, meine Wortwahl war etwas unglücklich. Ich hatte da eher an normale zivile Kleidung gedacht, ne Jeans und ein Hemd oder ähnliches und das Ganze sauber und frisch gebügelt. :)

  • Herausgeputzt zu sein kenne ich eigentlich nur von der AG-Seite, die sich damit einen psychologischen Vorteil verschaffen zu gedenkt. ;)

    Vorschlag zur Güte: Sowohl AG als auch BR haben zur Betriebsversammlung im Clownkostüm anzutreten und müssen sich allein durch ihre Argumente Respekt verschaffen. :P

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)


  • Ihr hab das Wichtigste schon aufgezählt. :):thumbup:


    ..: Ein BRV sollte je nach Anlass bei Bedarf auch "repräsentativ" sein, also neben den bereits genannten kommunikativen Fähigkeiten ggf. auch "gepflegt" erscheinen können*.

    Das fällt mir so ein, weil ich einen von mir sehr geschätzten Kollegen im Gremium habe, der großes Wissen hat, engagiert ist und zuhören kann, der sich nicht drückt und mit dem man echt was bewegen kann usw., der aber nicht nur zu BR-Sitzungen, sondern auch zu "offiziellen Terminen" meist in ausgewaschenen, löchrigen und sichtlich eingelaufenen T-Shirts anrückt, häufig auch fleckig. Wenn dann noch das Bäuchlein raushängt (was wir älteren Herren überwiegend haben, nachlassendes Bindegewebe und so ;)), ist das zumindest nicht meine Vorstellung eines BRV, der ein Gremium auf einer Betriebsversammlung oder beim GBR/KBR oder gar beim Aufsichtsrat vertritt und eben repräsentiert.

    hallo Scheeks,


    nun bin bin sogar als Ehrenamtlicher Arbeitsrichter in T-Shirts und ausgewaschenen Jeans aktiv gewesen.
    Da mit Schlips und Anzug wird von einigen altbackenen noch gerne gesehen, ist aber seit den 80er (Einzug der Grünen in den Bundestag) nicht mehr erforderlich.

    Nicht Kleider machen Leute sondern das Auftreten, die Argumentation und was wichtig ist ein hohes Fachwissen zu den jeweiligem Thema.

    Somit, ich trete immer buisinessmäßig in Arbeitskleidung auf, wenn ich als BR aktiv bin, also in meiner Arbeitshose (Blaumann) und meinem Arbeitsshirt und sogar zu den Aufsichtsratssitzungen bin ich so gegangen, weil das authentisch ist und ich bin nun mal authentisch gewesen, immer. Wer wie unser jetziger BRV plötzlich mit Anzug, Schlips und Hemd auftaucht zeigt ganz deutlich, ich selber habe nix zu verkaufen, aber ich kleide mich mal angemessen, in der Hoffung, das es keinem auffällt.


    Gruß

    Rabauke

  • Hmmm, mal angenommen folgender Fall: Das Gremium beschließt Quatsch. Du weisst dass es Quatsch ist, der AG weiß es auch und das ArbG erst recht. Du bist aber derjenige, der den Quatsch vor dem Gericht zu vertreten hat.

    Da braucht man (bei einem postfaktischen Gremium) wohl in der Tat eine Menge Gleichgültigkeit.

    das ist Quatsch, weil ein Beschluss der gegen das ArbG verstößt per-se ungültig ist.

    Der BRV der da nicht sofort einschreitet und die Umsetzung des Beschlusses verhindert, ist als BRV ungeeignet.

    Einen solchen Beschluss würde ich ggf. als BRV selbst gerichtlich prüfen lassen, soviel "Arsch-in-der-Hose" muss ein BRV schon haben, sonst macht er sich lächerlich.

    BRV.. keine.. er darf doch eh nur machen was das Gremium Ihm sagt,

    der BRV ist auch ungeeignet.

    Er darf gegen rechtlich einwandfreie Beschlüsse nicht verstoßen und nur Erklärungen im Namen des BR wenn diese abgestimmt sind, ansonsten ist er frei in seinem Tun und nur dem Gesetz verpflichtet.

    Als BRV kann man genau so viel eigenständig machen, wie jedes BRM auch.


    Als BRV ist es wichtig, das man sich nicht "vorführen" lässt, weder vom AG, noch von AN und schon gar nicht vom BR-Gremium.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


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  • Ach ja?

    das ist Quatsch, weil ein Beschluss der gegen das ArbG verstößt per-se ungültig ist.

    Ein Beschluss, der gegen das ArbeitsGericht verstösst, ist automatisch ungültig? Dann werden sich die Arbeitsgerichte aber freuen, dass sie weniger zu tun haben und die Ungültigkeit des Quatsch-Beschlusses nicht erst in einer Verhandlung feststellen müssen.


    Der BRV der da nicht sofort einschreitet und die Umsetzung des Beschlusses verhindert, ist als BRV ungeeignet.

    Dazu erkundige dich mal, ob der BRV der Vorgesetzte des Gremiums ist und kraft seiner Autorität dem Gremium vorschreiben kann, wie sie abzustimmen haben.

    Einen solchen Beschluss würde ich ggf. als BRV selbst gerichtlich prüfen lassen, soviel "Arsch-in-der-Hose" muss ein BRV schon haben, sonst macht er sich lächerlich.

    Der BRV kann einen Gremiumsbeschluss gerichtlich anfechten und sich die Zustimmung zu seiner Ansicht ersetzen lassen? Das war mir auch neu.

    Er darf gegen rechtlich einwandfreie Beschlüsse nicht verstoßen und nur Erklärungen im Namen des BR wenn diese abgestimmt sind, ansonsten ist er frei in seinem Tun und nur dem Gesetz verpflichtet.

    Wenn das Gremium etwas mit Mehrheit beschliesst, ist der Beschluss zunächst mal rechtlich einwandfrei zustande gekommen. Ob er auch einer juristischen Prüfung standhält, bedarf ggf. einer gerichtlichen Klärung, wozu meines Wissens der BRV nicht antragsberechtigt ist.


    Fazit:

    Ein großer Mund ist oft recht gut, wenn ihn regiert ein großer Mut

    Ein kleiner Mut, der soll bescheiden in einem kleinem Mündchen bleiben.


    Ersetze Mut durch Wissen und du verstehst meine Kritik an deinem Beitrag.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)