Retrospektive Bekanntgabe von Inhalten der Betriebsversammlung

  • Einsatz Nr. 1 nun für den Schwarm ;) .


    Wir hatten vergangene Woche eine Betriebsversammlung. Für diese wurde die GL selbstverstandlich frühzeitig eingeladen, inkl. der Option noch Anmerkungen an den BR zu richten, bevor die AN eingeladen wurden.

    Die Betriebsversammlung selbst wurde etwas unortodox absolviert, also keine klassische Versammlung aller in einem Raum. [Dies soll aber nur als Hinweis dienen und hier nicht Teil der Diskussion sein, deshalb spare ich weitere Details.]


    Heute kam die GL zu mir als BRV und hatte nun folgendes Anliegen:

    Da Sie beide zu dem Termin nicht konnten wollten Sie wissen ob wir Ihnen die mitgeteilten Informationen noch nachträglich zur Verfügung stellen könnten?


    Aus dem Bauch heraus meine ich das geht nicht.


    Bitte beachtet bei meinem Anliegen die bereits mitgeteilten Informationen im Vorstellungsthema. [Tltr: Neuer BR, keine BR Erfahrungen auf allen Seiten].

  • Ich würde der GL selbstverständlich nicht sagen, wer was in welchem Zusammenhang gesagt hat. Aber mit einem groben Überblick, welche Themen besprochen wurden und was den MA am Herzen liegt, würde ich nicht hinter dem Berg halten, schon damit die GL auch weiß, wo Handlungsbedarf besteht und womit der BR demnächst auf sie zukommen könnte.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich merke, ich sollte noch ergänzen, dass die Betriebsversammlungen bei uns aktuell noch den Charakter einer Schulung der AN haben, da diese beim Thema BR noch weniger Ahnung haben als wir selbst. Es fehlt Ihnen aktuell einfach an Verständnis, was können wir und wo endet unsere Zauberkraft.

    Zur Veranschaulichung der vorgestellten Themen wurden PPP Folien gezeigt.

    Es wäre uns also schon möglich, die ausgearbeiteten Themen zur Verfügung zu stellen, allerdings frage ich mich ob wir das sollten.


    Erneut die Bitte, diese Information hier dient der Beurteilung der Frage und ist nicht Thema der Diskussion.

  • Das ist letztlich eine politische Entscheidung. Vor dem Hintergrund, dass sie die Folien ja auch gesehen hätten, wären sie zu der Veranstaltung erschienen - inhaltlich sollte das kein Problem sein.

    (Das schlimmste was euch passieren könnte, ist, dass der AG versucht euch einen Strick aus den Inhalten zu drehen. Aber sollte dort wirklich etwas enthalten sein, was euch angreifbar macht, könnt ihr dann locker damit argumentieren, dass ihr das in bester Absicht falsch gemacht habt. Versucht ihr die Inhalte zu verbergen wird es ungleich schwieriger zu sagen, dass es ohne Hintergedanken war.)


    Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, würde ich hier mit offenem Visier kämpfen. Soll der AG sein wahres Gesicht zeigen, wenn er dann Theater macht.

    Idealerweise passiert nichts von alledem und der AG lernt, dass ihr nicht sein Feind seid. So wie der Klassensprecher nicht der Feind der Lehrer ist.


    Aus dem Bauch heraus meine ich das geht nicht.

    Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, ich hätte mehr Bauch als du. Und der sagt: Warum sollte das nicht gehen?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • hallo Mydirtymouth,


    ihr könnt der GF eure Präsentation zur Verfüguing stellen, wenn ihr das wollt, hätten sie ja auch bei einer Teilnahme gesehen.

    Was aber auch eine möglichkeit ist ein entsprechendes protokoll zu den behandelten Themen und Inhalten zu verfassen und dann ist der Part der "Schulung" halt zusammengefasst unter Vorstellung Aufgaben und zuständigkeiten des BR und da das sicherlich nicht das einzige Thema war stehen die anderen Themen mit drin incl. eines kurzen Berichts um was es inhaltlich ging.

    Was es sicher nicht braucht ist zu dokumentieren welcher Mitarbeiter was gesagt hat.

    Und sicherlich sind auch Themen zur sprache gekommen die Ihr in nächster Zeit mit dem Arbeitgeber behandeln wollt, da ist es durchaus sinnvoll den AG zu informieren, wie z.Bsp. über die Einteilung Wochenenddienste müssen wir reden dass beschäftigt die Mitarbeiter momentan.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Mydirtymouth,


    das ist eine garnicht so uninteressante Frage. Bei den Kolleginnen und Kollegen halte ich es eigentlich immer so, dass die nichts von der Betriebsversammlung bekommen. Mein Argument hier ist, dass sie ja hätten kommen können, wenn es sie so interessiert.


    Das selbe Argument würde auch bei der GL ziehen. In deiner Situation (neuer BR, verlorene Bonuspunkte) würde ich mir aber tatsächlich überlegen, ob ich die Unterlagen vielleicht doch an die GL weitergebe. Zumindest in bearbeiteter Form. Die Präsentation über eure Aufgaben und was ihr tun und was ihr nicht könnt, dürfte "harmlos" sein, solange ihr euch an die Vorgaben des Gesetzes gehalten habt. Die würde ich einfach in ein PDF umwandeln und der GL übergeben. Sollte allerdings auch ein wenig darüber berichtet worden sein, was ihr denn in der nächsten Zeit vorhabt, kommt es darauf an, was ihr genau gesprochen habt. War es, wie Bernd schreibt einfach nur: "Wir wollen mit dem Arbeitgeber über die Wochendienste reden, oder wir wollen eine BV zur Arbeitszeit machen" ist das auch eine Information, die ich dem Arbeitgeber überlassen würde.


    Ging es aber darum, dass ihr schon konkrete Forderungen vorgestellt habt, wie z.B. 1 Stunde ein- und ausgleiten, bei freier Verfügbarkeit durch den Arbeitnehmer, dann war es schon nicht unbedingt klug, dass in der Betriebsversammlung zu sagen und die Info würde ich auch nicht an den Arbeitgeber weitergeben. Ebenso würde ich andere strategische Themen höchstens "gefiltert" an den Arbeitgeber weiterleiten.


    Eine andere Möglichkeit wäre, einfach nur Stichpunkte zu verraten, über die gesprochen wurde. Ihr müsst halt abwägen, welche Chancen und Risiken ihr habt, wenn ihr die Informationen weiterreicht. Da kommt es auch darauf an, wie euer Arbeitgeber "tickt".


    Allerdings würde ich auch dem Arbeitgeber klar machen, dass von ihm erwartet wird, dass er auch kommt, wenn er eingeladen ist und dass er im Normalfall dann schon eine gute Ausrede braucht, wenn er nicht erscheint. (kam bei uns erst ein mal vor und da wars wirklich sehr kurzfristig und dringend)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • eigentlich schon alles gesagt. ich denke die Folien solltet ihr ihm ruhig geben verpackt mit ein paar schönen, positiven Worten im Sinne von "Lieber AG, schade dass Du nicht da warst, gerne informieren wir Dich im Groben darüber was wir auf der Betriebsversammlung gemacht haben. Wir wissen der BR ist Neuland für dich und für uns ja auch und wir wollen natürlich das BetrVG leben und vertrauensvoll mit Dir zusammen arbeiten."

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Sehe ich wie meine Vorredner. Ich glaube du machst nichts kaputt wenn du ihnen die Präsi zur Verfügung stellst, ich würde aber im gleichen Atemzug fragen, wie denn die Informationen zur wirtschaftlichen Lage an die Belegschaft ausgesehen hätten, wenn einer von Beiden gekonnt hätte. Frei nach dem Motto ich zeig dir Meins dann zeig mir Deins :D

  • Wie ist den sonst so das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung? Vertrauensvoll oder eher auf Konfrontation?
    Das wäre für mich auch noch wichtig bei einer Empfehlung ob und in welchem Umfang ich die Daten weiter geben würde.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wie ist den sonst so das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung?

    was bedeutet, das der AG bisher keine Berührungspunkte mit einem BR hatte.

    Aktuell stehen für ihn die Verluste der Arbeitsleistung der BRM und die Beschränkung seiner Flexibilität im Vordergrund.

    Insofern wäre "so lala" wohl am ehesten zutreffend. (Reine Vermutung!)


    ob und in welchem Umfang ich die Daten weiter geben würde

    Bei der Frage in welchem Umfang, bin ich bei dir. Zickt der AG ohnehin nur rum, würde ich mich auf das notwendigste beschränken. Aber ob würde ich nie davon abhängig machen. Ich bin da ein Fan von, dass der AG alleine den Pfad der vertrauensvollen Zusammenarbeit verlässt. Sprich ob wäre für mich nie eine Frage, über den Umfang können wir diskutieren.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wie ist den sonst so das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung?


    Unser BR besteht seit Januar, initiert hatten wir die Gründung Anfang Herbst 2020.

    Ich denke, momentan ist das Verhältnis noch eher in der Findungsphase, mit einer leichten Tendenz zur Konfrontation.


    Aber unabhängig vom Verhältnis würde ich eher darauf abstellen, welche Chacen und Risiken ich bei einer Weitergabe oder auch bei einer Zurückhaltung von Informationen habe.


    Nur bei einem sehr offenen und konstruktivem Miteinander wäre diese Frage nur zweitrangig.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Soweit es um Pläne des BR oder um direkte Probleme oder Wünsche der AN geht, würde ich es bei Stichworten belassen.

    Den Teil, den man als "Weiterbildung im BetrVG" sehen kann, würde ich dem AG auf jeden Fall zur Verfügung stellen. Vielleicht lernt er ja etwas, was Rechte und Pflichten des BR und des AG angeht.

  • ich würde aber im gleichen Atemzug fragen, wie denn die Informationen zur wirtschaftlichen Lage an die Belegschaft ausgesehen hätten, wenn einer von Beiden gekonnt hätte

    Nun gut, so wie ich es bisher verstanden habe muss er das ja nicht auf jeder BV machen, demnach hat er ja noch 2 Chancen ;) .


    Das Verhältnis ist sehr durchwachsen bis kaum existent, wir haben aktuell eine Schnitt von einem Gespräch mit allen Beteiligten in 6 Monaten, aber das ist eine andere Baustelle ;( .


    Vielen Dank soweit schon einmal für die Antworten, da war ja viel hilfreiches dabei, wesentlich war für mich, dass dem Gesuch nix im Wege steht, was sicherlich das Verhältnis eher fördert als andersherum.

    Die Inhalte betrafen die verschiedenen Rechte des BR mit Bezug auf Urlaub, Einstellung/Kündigung, Schulungen und einen Exkurs zum Bildungsfreistellungsgesetz in RLP. Dazu kamen Statistiken der BR Tätigkeiten und des Impfstatuses im Unternehmen. Diese Stichpunkte kennt der AG auch bereits durch die Einladung.

    Solch eine Sitzung ist einfach schwierig, wenn keiner der Beteiligten eine Ahnung davon hat :| , deshalb sind diese bisher sehr einseitig.

  • deshalb sind diese bisher sehr einseitig

    Da gewöhnst du dich besser dran. Solange es nicht wegen irgendwas richtig Stress gibt (Personalabbau, Umzug, ...) nehmen die meisten Kollegen das nur als willkommene Ablenkung... da sind bei den Betriebsversammlungen zum Teil Entertainer- bis StandUp-Skills gefragt ;) Leicht (!!!) übertrieben, schon klar

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