Zeiterfassungsregelung für freigestellte BR-Mitglieder

  • Hallo,


    wir haben eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in der für Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich eine minutengenaue Zeiterfassung- und Abrechnung eingeführt wird. Diese gilt nur für die Angestellten, die eine gewisse Gleitzeit in ihren Arbeitsverträgen haben. Vorher wurde die Zeit für Kommen auf die nächste volle Viertelstunde hochgesetzt und beim gehen auf die letzte volle Viertelstunde herabgesetzt. Für gewerbliche Mitarbeiter gilt ist diese Regelung nicht, da ihre Arbeitszeit durch die Schichtzeiten definiert ist.
    Ich war vor meiner Freistellung im gewerblichen Bereich beschäftigt. Nun stellt sich die Frage, ob diese Regelung auch für mich gilt.

    Habt ihr da einen Ansatz?

  • Ich denke, hier lässt sich beides ohne Probleme verargumentieren.


    Du kommst aus dem gewerblichen Bereich, dort gilt es offenbar weiterhin, also gilt auch dieses Zeitmodell für dich.

    Nachteil: Keinerlei Flexibilität, was sich mit der Arbeit als freigestellter BR kaum vereinbaren lässt.


    Du hast jetzt einen "Schreibtischjob", also gelten auch die Regelungen wie für alle anderen "Schreibtischtäter".


    Hier solltest du dir Gedanken machen, was für dich passt, dass dann mit dem Gremium besprechen (nicht, dass da einer querschießt, weil er meint, du hättest jetzt irgendeinen Vorteil (nicht, dass ich wüsste worin der bestehen könnte, aber das spielt bei einer Neiddebatte ja keinerlei Rolle)) und dann, ganz wichtig, mit dem AG vereinbaren. Und zwar jetzt, solange es noch kein Theater deswegen gibt. Es erst laufen lassen führt mit ziemlicher Sicherheit dazu, dass es irgendwann zu Problemen kommt. Und das muss ja nicht.


    Ich habe gerade noch mal in das dicke Buch geschaut, und da lese ich:

    Zitat von Fitting, 30. Auflage, RN 77 zu § 38 BetrVG

    Besteht im Betrieb eine Regelung über gleitende Arbeitszeit, so sind die freigestellten BRMitgl. berechtigt ihre BRTätigkeit innerhalb der Gleitarbeitszeit so wahrzunehmen, wie es ihnen zur sachgerechten Aufgabenerfüllung am zweckdienlichsten erscheint (LAG Düsseldorf 26.5.1993 - 18 SA 303/93 (Hervorhebung durch den Zitierenden)

    Berechtigt heißt eben nicht, dass es zwangsläufig so laufen muss. Deswegen: Gedanken machen und vereinbaren!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Hallo Club-Mate,


    ich bin da voll bei Moritz. Auch dass der Fitting in der selben Randnummer aussagt, dass das freigestellte BRM nicht mehr dem Direktionsrecht (§106 GewO) unterliegt und dass das freigestellte BRM grundsätzlich die betriebsübliche Arbeitszeit einzuhalten hat, stützt diese Aussage.


    Noch ein kleiner Hinweis: Als freigestelltes BRM hast du auch einen Anspruch auf die Schichtzulage. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber dich nicht offiziell in das Normalzeitsystem "versetzt", hier musst du aufpassen. Das ergiebt sich aus dem Benachteiligungsverbot.


    Noch eine allgemeine Anmerkung: Schon mal darüber nachgedacht eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit zu entwickeln? Bei uns haben auch die Kolleginnen und Kollegen in der Schicht eine Gleitzeit. Außerdem finde ich die Regelung, dass täglich bis zu 28 Minuten die Arbeitszeit gekürzt werden kann ziemlich grenzwertig.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ähm... Markus 1973 ED


    Schon mal darüber nachgedacht eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit zu entwickeln?

    wir haben eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in der für Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich eine minutengenaue Zeiterfassung- und Abrechnung eingeführt wird


    Außerdem finde ich die Regelung, dass täglich bis zu 28 Minuten die Arbeitszeit gekürzt werden kann

    Vorher wurde die Zeit für Kommen ... hochgesetzt und beim gehen ... herabgesetzt (Hervorhebung durch den Zitierenden)


    Will sagen, sie haben sich doch drum gekümmert und das jetzt geändert. Unklar war halt nur, wo sie einen freigestellten BR aus einem anderen Zeitmodell "einsortieren".


    Ich glaube ja, Du hattest heute noch nicht genug Kaffee... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke erst mal für eure Hinweise. Es ist so, daß ich seit meiner Freistellung so etwas wie kleine Gleitzeit habe. Der Arbeitsbeginn kann zwischen 7 Uhr und 9 Uhr frei gewählt werden. Ich habe mich(persönlich) bisher an der 15 Minuten Regelung nicht hochgezogen. Aber es gab immer wieder Beschwerden von den Kollegen, deswegen sind wir da aktiv geworden.