Hallo,
wir haben eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in der für Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich eine minutengenaue Zeiterfassung- und Abrechnung eingeführt wird. Diese gilt nur für die Angestellten, die eine gewisse Gleitzeit in ihren Arbeitsverträgen haben. Vorher wurde die Zeit für Kommen auf die nächste volle Viertelstunde hochgesetzt und beim gehen auf die letzte volle Viertelstunde herabgesetzt. Für gewerbliche Mitarbeiter gilt ist diese Regelung nicht, da ihre Arbeitszeit durch die Schichtzeiten definiert ist.
Ich war vor meiner Freistellung im gewerblichen Bereich beschäftigt. Nun stellt sich die Frage, ob diese Regelung auch für mich gilt.
Habt ihr da einen Ansatz?