Eine Grüne kommt in die Kneipe: "Hallo, ich hätte gerne eine Radlerin!"
Sagt der Wirt: "Tut mir leid, das Zapfhuhn ist kaputt!"
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Eine Grüne kommt in die Kneipe: "Hallo, ich hätte gerne eine Radlerin!"
Sagt der Wirt: "Tut mir leid, das Zapfhuhn ist kaputt!"
WIE MELDE ICH JETZT GENDERGERECHT EIN HERRENLOSES DAMENFAHRRAD?...
Vorschläge bisher:
Filigranes Zweirad für Fußvornüberschwingende Haltendenlos aufgefunden.
...ein*e besitzlos herumstehende*r Drahtesel*in mit zweigeschlechtlichem Hintergrund!
Ein in ungeklärten Besitzverhältnissen befindliches mittelstangenloses Fahrzeug für Radfahrende gefunden. Kann bei meinem gebärenden Elternteil abgeholt werden!
mittelstangenloses Fahrzeug für Radfahrende
Ich vermute mal "Drahtesel" ist auch nicht mehr Gendergerecht oder? Oder eben Drahtesel:in ...
Komplett wäre das dann ein:e herr:inlose:r Drahtesel:in (ich stelle gerade fest, dass meine Rechtschreibprüfung noch nicht auf gendergerecht geeicht ist...)
Ich habe nochmal eine Frage: In unserer Tageszeitung wird immer im Polizei Polizierendenreport von Exhibitionisten (die gebrauchen tatsächlich die diskriminierende rein männliche Form!) berichtet, die "am Geschlechtsteil manipuliert" hätten. Sagt man das korrekt jetzt so, oder sind die zu blöd sich einen den Papst zu ärgern?
Es gibt nur Exhibitionisten in männlicher Form, bei Frauen ist das maximal Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und das ist kein Scherz!
Das ist aber keine Ausrede, nicht zu gendern!
Sogar die Tagesschau hat gesagt: "Die israelische Armee tötet gezielt Kommandeurinnen und Kommandeure der Hamas", obwohl es gleich viel Kommandeurinnen der Hamas wie Exhibitionistinnen geben dürfte...
Bei den Fahrrädern ist es inzwischen wie mit den Menschen: Man kann und sollte nicht aufgrund einer einfachen Stange auf das Geschlecht schließen. Es wurde einfach ein Fahrrad gefunden. Dabei sind die Marke und die Farbe auf jeden Fall aussagekräftiger als das Vorhandensein einer Mittelstange.
Der Tatbestand des "Exibitionismus" ist in der Tat Männern vorbehalten, wobei hier im Rahmen der Rechtsprechung einmal zu eruieren wäre, ob es nicht eher an das Vorhandensein der Mittelstange geknüpft werden müsste. Ansonsten müsste eine gleichartig ausgestattete Frau (laut Ausweis) anders be- und verurteilt werden als ein Mann bei ansonsten gleicher Tat.
Einlasser im Supermarkt: "Der nächste Kunde kann rein!"
Frau ganz vorne in der Warteschlange: "Ich fühle mich durch Ihre diskriminierende Formulierung nicht angesprochen!"
Frau hinter ihr: "Prima, dann kann ich ja jetzt rein..."