Hallo zusammen,
Ein Kollege hat angekündigt, dass er sich an uns wenden möchte, um sich über seine Führungskraft zu beschweren. Quintessenz seiner Beschwerden ist, dass die FK ihm gegenüber einen unmöglichen Umgangston habe.
Der Kollege ist langjähriger MA, die FK neu im Betrieb und die beiden haben schon keinen guten Start miteinander gehabt.
Die Wurzel des Übels scheinen uns persönliche Unverträglichkeiten zu sein, der Kollege ist sehr überkorrekt und distanziert, die FK eher leger und von ihrer Wortwahl her flapsig, aber bestimmend. Andere MA der Abteilung scheinen mit der FK gut auszukommen.
Nun habe ich den Kollegen im Vorfeld schon darauf hingewiesen, dass es bei einer Beschwerde ggf. die Aufgabe des BR ist, auf Abhilfe des Übels hinzuwirken und er soll sich schon mal konkrete Gedanken machen, wie denn so eine Abhilfe aussehen könnte.
Vermutlich wird er demnächst aber trotzdem beim BR sitzen und von atmosphärischen Störungen in der Zusammenarbeit berichten. Ein gemeinsames Gespräch mit BR und FK, um in Ruhe über alles zu sprechen, wurde ihm bereits vorgeschlagen, aber nicht angenommen.
Das Gremium muss in dem Fall ja entscheiden, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist und ich bin nicht sicher, ob das an der Stelle der Fall ist. Einerseits würde uns das der Kollege womöglich sehr übel nehmen, andererseits vertreten wir die FK als nicht leitende Angestellte ja genauso mit...