Angenommen der Arbeitgeber will den Betrieb im Umkreis von, sagen wir 30km verlagern. Dafür müsste ein Grundstück gekauft und ein entsprechendes Gebäude errichtet werden.
Ab welchem Stadium ist der BR zu beteiligen? Schon ab der bloßen Überlegung überhaupt umzuziehen, ab Festlegung des Standortes, mit Kauf des Grundstückes, oder was meint ihr?
Vielen Dank