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Angenommen der Arbeitgeber will den Betrieb im Umkreis von, sagen wir 30km verlagern. Dafür müsste ein Grundstück gekauft und ein entsprechendes Gebäude errichtet werden.
Ab welchem Stadium ist der BR zu beteiligen? Schon ab der bloßen Überlegung überhaupt umzuziehen, ab Festlegung des Standortes, mit Kauf des Grundstückes, oder was meint ihr?
Und der nette BR fragt den AG, er habe so ein komisches Gerücht gehört, was denn da dran sei und wann man mit den Verhandlungen zu Sozialplan und Interessenausgleich beginnen können. Der böse BR macht ein Protokoll, ab wann die Pläne bekannt waren und lässt den AG ins offene Messer laufen, wenn er auf den letzten Drücker damit um die Ecke kommt...
Nett wollten wir sein und haben es gemacht wie Der Mann mit der Ledertasche vorschlägt. Die Antwort hieß, man sei ja schon seit langem auf der Suche nach was passendem (was auch den BR bekannt ist), es sei nicht so einfach usw. Auf die Frage ob es konkrete Pläne gibt gabs ein klares Nein. Der BR würde aber die erste Gruppe im Unternehmen sein, die davon erführe.
Gegenüber dieser Aussage ist man reichlich einen Monat später aber offenbar schon in Vertragsverhandlungen bezüglich des Grundstückserwerbs. Erzählt mir doch keiner, dass zum Zeitpunkt der Aussage nicht schon klar war, dass und wohin die Verlagerung gehen soll, sofern es zum Vertragsabschluss kommt.
Im Allgemeinen sagt man, dass der Betriebsrat so rechtzeitig zu informieren ist, dass er auf die Entscheidung noch Einfluss nehmen kann.
Also wäre für mich eine Information im Anschluss an die Verhandlungen eher zu spät. Allerdings kommt auch unser AG dann immer wieder mit dem Argument: "Was wollt ihr denn? der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Wenn ihr uns überzeugt, können wir immer noch was anderes machen."
"Was wollt ihr denn? der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Wenn ihr uns überzeugt, können wir immer noch was anderes machen."
...durchaus tauglich.
Für mein Empfinden ist der Zeitpunkt nach Abschluss der Verhandlungen und vor der Unterzeichnung des Vertrags, der letzt mögliche Zeitpunkt, der im Sinne des Gesetzes noch als rechtzeitig bezeichnet werden kann. Aber andererseits auch der Zeitpunkt, der für den AG den geringsten Aufwand bedeutet.
Vertragsverhandlungen sind ja nicht immer erfolgreich und ich finde es jetzt auch nicht unbedingt zielführend sich 7x mit dem BR über 7 verschiedene Grundstücke zu beraten, um im Anschluss festzustellen, dass man sie nicht zu akzeptablen Konditionen bekommt.
Daher ist es mMn durchaus eine sachgerechte Vorgehensweise erstmal zu verhandeln und sich anschließend (vor Unterschrift des Vertrages) mit dem BR zu beraten. Dann berät man sich nicht nur über etwas, dass der AG als interessante Option betrachtet, sondern über etwas, dass der AG konkret plant. (Was so betrachtet dann ja exakt im Sinne des Gesetzes ist).
Hat aber den Nachteil, dass der Arbeitgeber kaum noch für Alternativen erreichbar ist. Denn warum soll er alles noch einmal von vorne anfangen, wenn eigentlich schon, bis auf die Unterschrift, alles in trockenen Tüchern ist.
Nur weil der Großteil der MA eigentlich genau aus der entgegengesetzten Richtung kommt, fangt der AG nicht noch einmal mit der Grundstücksuche an.