Eine Kollegin soll befördert werden.
Leider weiß die neue Vorgesetzte nichts von einem eklatanten Arbeitszeitbetrug der vor 3 Jahren passiert ist. Die damaligen Vorgesetzten haben dies aus für alle nicht nachvollziehbaren Gründen nie geahndet und es wurde auch nicht mit der betroffenen Kollegin gesprochen.
Es ist auch nichts in der Personalakte zu finden, denn eine Meldung in die Personalabteilung hätte unweigerlich zu einer fristlosen Kündigung geführt.
Was tun wenn jetzt wirklich der 99er über die Beförderung kommt?
Zustimmung 99er bei Fehlverhalten?
- Ciboletta
- Erledigt
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was willst denn machen?
Vor 3 Jahren hat die Kollegin sich etwas "zu schulden" kommen lassen, da willst jetzt noch drauf rumreiten wenn ansonsten seitdem nichts vorgefallen ist und auch dieser Vorfall scheinbar nirgends aktenkundig ist.
Und da es den Führungskräfte damals nicht schlimm genug war ist halt nichts passiert.
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Wenn du beförderst werden solltest und dein AG käme mit einem 3 Jahre alten Klops um die Ecke, der noch mal sanktioniert wurde, würdest du dich wahrscheinlich auf fehlende Beweise und Verjährungsfristen berufen.
Ich sehe es genauso wie rtjum. Der BR ist weder die Betriebspolizei noch das Betriebsgericht. Ihr werdet eine Ablehnung nicht einmal auf befürchtete Störung des Betriebsfriedens stützen können.
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Eine Kollegin soll befördert werden.
Leider weiß die neue Vorgesetzte nichts von einem eklatanten Arbeitszeitbetrug der vor 3 Jahren passiert ist. Die damaligen Vorgesetzten haben dies aus für alle nicht nachvollziehbaren Gründen nie geahndet und es wurde auch nicht mit der betroffenen Kollegin gesprochen.
Es ist auch nichts in der Personalakte zu finden, denn eine Meldung in die Personalabteilung hätte unweigerlich zu einer fristlosen Kündigung geführt.
Was tun wenn jetzt wirklich der 99er über die Beförderung kommt?Auf keinen Fall das anscheinend dem Betriebsrat bzw. einzelnen Mitgliedern vorliegende Wissen benutzen. Weil dem Arbeitgeber bzw. den Führungskräften war das ja auch nicht wert es zu sanktionieren.
Ich sehe es genauso wie rtjum. Der BR ist weder die Betriebspolizei noch das Betriebsgericht. Ihr werdet eine Ablehnung nicht einmal auf befürchtete Störung des Betriebsfriedens stützen können.
dem kann ich nur zustimmen. Und der Betriebsrat ist auch nicht derjenige welcher dann den Strafvollzug durchführen muss nach Polizei und Gericht.
Also ganz einfach prüfen ob es nach §99 Gründe für einen Widerspruch aktuelle sachliche Gründe gibt oder nicht welche man auch vorbringen kann. Und dazu gehören nicht vor 3 Jahren passierte Dinge welche niemand verfolgt hat. Im übrigen auch der Betriebsrat damals nicht obwohl im das ja bekannt gewesen ist. -
Was tun wenn jetzt wirklich der 99er über die Beförderung kommt?
Abgesehen mal davon, dass es sicher nicht eure Aufgabe als Betriebsrat ist, den Stab über der Kollegin zu brechen, erlaube ich mir die Gegenfrage: gem. welcher Ziffer der in § 99 (2) BetrVG abschließend aufgezählten Gründe würdet ihr denn die Zustimmung verweigern wollen?
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Ich hätte zu beginn ein paar Fragen:
Was genau ist für dich ein "eklatanter Arbeitszeitbetrug"?
Warum wurde damals vor 3 Jahren, als dieser Verstoß begangen wurde, nichts getan?
Warum willst du jetzt nach 3 Jahren, der Kollegin Steine in den Weg legen, aufgrund eines angeblichen Verstoßes, der 3 Jahre zurück liegt und dem damals anscheinend, niemand auffiel?
Für mich klingt dein Beitrag eher, als hättest du ein persönliches Problem mit der Kollegin und gönnst ihr die bevorstehende Beförderung nicht.Wenn ein MA einen Zeitarbeitsverstoß begeht, handelt man sofort. Persönliches Gespräch bwz. der AG wird an Euch als BR herantreten, da er den entsprechenden Kollegen abmahnen/kündigen will.
Ihr als BR sollt eure Kollegen schützen und unterstützen.
Ihr seid NICHT die (wie schon jemand geschrieben hat) die BR-Polizei die nach Jahren mit gehobenen Zeigefinger daher kommt und Kollegen für zurückliegende fehlverhalten ahnden sollt.Das Einzige was den Betriebsfrieden stören könnte, wäre eine Ablehnung des § 99 BetrVG (nach was wollt ihr da überhaupt ablehnen).
Ich würde mir mal Gedanken machen, für was ein BR zuständig ist und ob ihr mit solchen Gedankengängen überhaupt als BR qualifiziert seid. -
Off topic:
Ich melde hiermit den Film und Buchtitel an:
"Das Geheimarchiv des Betriebsrates - Die Giftkammer des Grauens." -
Ohne dirvor das Schienenbein treten zu wollen: Wer sagt, dass es da einen Arbeitszeitbetrug gab? Wenn es nicht geahndet wurde, nirgendwo festgehalten wurde und niemand darüber spricht (außer dir jetzt gerade), dann würde ich zumindest in Erwägung ziehen, dass dieser "Arbeitszeitbetrug" nicht so "eklatant" war, wie du es darstellst.
Im Arbeitsleben ist es letztendlich wie im zivilen Leben: In dubio pro reo
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Ich denke mal Belehrungen und erhobene Zeigefinger hatten wir genug, daher einfach mal nur meine Meinung.
Was tun wenn jetzt wirklich der 99er über die Beförderung kommt?
Gar nichts.
Wenn Euch der § 99 keinen greifbaren Widerspruchsgrund liefert. Ihr aber aus persönlichen, moralischen (oder was auch immer) Gründen nicht zustimmen könnt/wollt, dann lasst es. Natürlich gilt dann nach Ablauf der Frist die Zustimmung als erteilt und die Beförderung wird stattfinden, aber Ihr habt das dann zumindest nicht aktiv gefördert.
Das Ergebnis ist zwar das Gleiche, aber Ihr könnt hinterher sagen: "wir haben dem nicht zugestimmt, das Gesetz hat uns nur keine Möglichkeit gegeben zu widersprechen".
Denn genau so ist es ja auch und differenziert betrachtet ist es schon ein Unterschied, ob man sich an etwas beteiligt, oder ob man es nur nicht verhindern kann.
Wenn ich mal spekulieren soll würde ich vermuten Ihr habt in erster Linie die Befürchtung, dass jemand in eine Führungsposition befördert werden könnte, der Eurer Meinung nach nicht dafür geeignet ist und dieser "eklatante Arbeitszeitbetrug" vor 3 Jahren ist Eurer Meinung nach halt "das Schlimmste", was sich diese Person bisher erlaubt hat. (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du hier nicht geschrieben hättest, wenn die Kollegin, abgesehen von dieser Nummer, immer eine vorbildliche super-Kollegin gewesen wäre).
Aber als Widerspruchsgrund eignet es sich schlicht nicht. Der Arbeitszeitbetrug wurde nie geahndet, besprochen, oder in der Personalakte vermerkt und damit ist er in der betrieblichen Realität einfach nicht existent.
Letztendlich kenne ich Deine/Eure Gründe aber nicht, da die Menge an mitgelieferten Informationen doch recht überschaubar ist.
Ich bin aber der Meinung, gerade wenn man das nicht weiß:
Was genau ist für dich ein "eklatanter Arbeitszeitbetrug"?
Warum wurde damals vor 3 Jahren, als dieser Verstoß begangen wurde, nichts getan?
Warum willst du jetzt nach 3 Jahren, der Kollegin Steine in den Weg legen, aufgrund eines angeblichen Verstoßes, der 3 Jahre zurück liegt und dem damals anscheinend, niemand auffiel?Sollte man sich mit unqualifizierten Kommentaren wie:
Ich würde mir mal Gedanken machen, für was ein BR zuständig ist und ob ihr mit solchen Gedankengängen überhaupt als BR qualifiziert seid.
lieber zurückhalten.
Da aber auch Zitronenapfel neu hier ist, vielleicht ein kleiner Hinweis. In diesem Forum geht es darum sich gegenseitig zu unterstützen und Fragen zu beantworten, auch die weniger sachkundigen Fragen. Es geht nicht darum Fragestellern ans Bein zu pissen und sie runter zu machen, um sich selbst als super kompetentem Betriebsrat auf die Schulter klopfen zu können.
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Es geht nicht darum Fragestellern ans Bein zu pissen und sie runter zu machen, um sich selbst als super kompetentem Betriebsrat auf die Schulter klopfen zu können.
Ich denke damit ist alles gesagt
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Es geht nicht darum Fragestellern ans Bein zu pissen und sie runter zu machen
außer bei chronischer Unbelehrbarkeit...
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außer bei chronischer Unbelehrbarkeit...
Natürlich, wir hatten ja auch schon welche die unablässig darum gebettelt haben und da wir ja keine Unmenschen sind, sind wir auch dieser Bitte irgendwann nachgekommen.
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Da aber auch Zitronenapfel neu hier ist, vielleicht ein kleiner Hinweis. In diesem Forum geht es darum sich gegenseitig zu unterstützen und Fragen zu beantworten, auch die weniger sachkundigen Fragen. Es geht nicht darum Fragestellern ans Bein zu pissen und sie runter zu machen
Wobei ich kenne da einen gewissen Moderator, der nicht DMmdL heißt, der sich auch davor nicht zurückscheut. *ganzschnellduckundwech
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Wobei ich kenne da einen gewissen Moderator, der nicht DMmdL heißt, der sich auch davor nicht zurückscheut.
Stimmt. Der hat halt aber auch einfach immer Recht. Oder willst Du was anderes behaupten?
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Ich?!?! Niiiieeeeemals
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Der hat halt aber auch einfach immer Recht.
Dafür lassen wir ihm ja die ein oder andere Lümmelhaftigkeit auch nachsichtig lächelnd durchgehen...
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Wenn ich mir vorstelle, welche Kleinigkeiten alle gesetzlich als Arbeitszeitbetrug laufen, dann würde ich fast behaupten, es gehört in den meisten Firmen zum guten Ton. Und das nicht, weil die Leute etwas boshaft ausnutzen, sondern weil sie schlichtweg die Tragweite einzelner Handlungen nicht verstehen.