Ablehnung Präsens Seminar durch AG wegen Corona

  • Hallo,


    ich bin im Unternehmen die SBV und habe seit Beginn Corona an keinem Seminar mehr teilgenommen. Aufgrund der allgemeinen Lockerung wollte ich nun im September und November an Seminaren teilnehmen. Meine Ansprechpartnerin aus der Personalabteilung argumentiert so, dass der Konzern aktuell noch keine Präsenzveranstaltungen zulässt. Ich habe mitbekommen, dass der BR sich auf das Betriebsverfassungsgesetz §37 beruft und hat heute die Teilnahme für Kollegen bewilligt. Gibt es Ähnliches für die SBV?


    Danke


  • Hallo,


    die Regelungen für BRe bezüglich Schulung/Weiterbildung können auf die SBV übertragen werden einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung des BAG.

    Notfalls sollte man dem AG neben § 179 Abs. 4 SGB IX auch mal den Absatz 3 wegen der "Rechtsstellung" um die Ohren hauen. Der AG darf gleich(artig)e Sachverhalte bei SBV und BR wie zB Schulung nicht ungleich behandeln.


    Und da die Schulungsanbieter idR unter besonderer Beobachtung der örtlichen Behörden arbeiten, hat der AG auch grundsätzlich die Hygiene- und Schutzkonzepte nicht zu beurteilen.