Amt mündlich während Sitzung niederlegen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe eine Frage.


    Es gab heute in der Sitzung eine hitzige Diskussion zwischen zwei Betriebsräten und einer davon sagte dann mittendrin, er legt sein Amt nieder und hat dann die Sitzung verlassen.


    Nach der Sitzung habe ich besagten BR nochmals gefragt ob er es ernst meint. Dies wurde bejaht, mit dem Hinweis, dass er es schon „geschrieben“ hat.


    So, nun bekam ich vorher eine Nachricht, dass er doch gerne im BR bleiben würde. Ich habe schon nachgelesen, auch eine mündliche Äußerung reicht um seinen Rücktritt zu erklären. Nun stellt sich mir aber dennoch die Frage, ob es aufgrund der Umstände und der Kurzschlussreaktion möglich ist, dass der Rücktritt zurückgenommen werden kann :/


    Jemand ne Idee dazu?

    Grüße KingKong

  • Der Kollege ist unwiderruflich zurückgetreten, die Rechtslage ist eindeutig.


    Ein Betriebsratsmitglied kann sein Betriebsratsamt jederzeit niederlegen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Dies geschieht durch eindeutige mündliche oder schriftliche, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Betriebsrat (z. B. in der Betriebsratssitzung) oder dessen Vorsitzenden. Es muss die Amtsniederlegung nicht begründen. Die einmal abgegebene Erklärung kann weder zurückgenommen noch widerrufen werden. Quelle


    Es sei denn, das gesamte Gremium ist sich einig, dass du dich verhört hast und die Rücktrittsäußerungen nie gefallen sind... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Meine Frage zielt auch eher darauf ab, ob die Erklärung aufgrund der Umstände womöglich doch unwirksam ist.


    Edit: Wir haben uns GANZ EINDEUTIG nicht verhört und es auch im Protokoll vermerkt mit Uhrzeit, wann die Sitzung verlassen wurde. ;)

  • de jure ist die Sache klar. Es gibt keine Formerfordernis, und damit ist sein Rücktritt gültig erklärt.


    Menschlich betrachtet sollte man sich schon überlegen, ob man hier nicht einen "Zustand geistiger Umnachtung" oder "Affekthandlung" erkennen kann und will. Für mich klingt es so, als hätte da ein Wort das andere ergeben und schließlich ist das ganze eskaliert.


    Und ich denke, was der Mann mit der Ledertasche hier wirklich meint, ist kein kollektiver Hörfehler, sondern eher ein kollektives Verständnis von durchgegangenen Nerven.


    Wie gesagt, de jure könnt ihr ihn festnageln, aber ob das euch hilft?

    Das müsst ihr entscheiden. Auch BRM sind Menschen. Und Menschen machen Fehler...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ... ein kollektives Verständnis von durchgegangenen Nerven.

    So habe ich es auch verstanden. :)


    Aber die Situation und natürlich auch der zeitliche Abstand müssen sehr genau berücksichtigt werden, damit sich nicht andere BRM eine Art Gewohnheitsrecht ableiten, jederzeit zurücktreten und (binnen 15 Minuten? oder max. 2 Stunden? Auch diese Grenzen werden immer weiter gedehnt werden!) diesen Rücktritt zurücknehmen zu können. Zudem lässt sich bei zuviel Toleranz dann eine Art Drohkulisse etablieren, was für die Stimmung im und die Arbeit des BR nicht förderlich ist.


    Will sagen: für das erwähnte kollektive Verständnis muss für sich bereits sehr große, eine quasi vollständige und wirklich ausnahmslose Einigkeit bestehen und allen muss klar sein, dass solch verständnisvolles Überhörthaben einer Rücktrittserklärung á la "war da was?" oder "ich hab nichts verstanden, er hatte den Mund voll" eine ganz und gar einmalige Ausnahme war und zwingend sein muss. Andernfalls kann man kaum anders, als mit dem vom Ledertaschenmann erwähnten Paragraphen in der Hand nur den Rücktritt, aber keinen Rücktritt vom Rücktritt zu akzeptieren, sonst werden Rücktritte fast unweigerlich Teil künftiger Durchsetzungsstrategien á la "so machen wirs oder ich bin weg" - und das kann nicht oft und nicht lange gut gehen.

    Wenn es also keine mindestens 101%ige Einigkeit gibt, kann man eigentlich kaum anders, als hier den Buchstaben des Gesetzes getreulich zu folgen. Und das hätte m.E. nicht einmal etwas mit festnageln zu tun, sondern wirklich nur mit der mittel- und langfristigen "Funktionsfähigkeit" des Betriebsrates.

    Das müsst ihr entscheiden.

    :thumbup: So ist es.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Edit: Wir haben uns GANZ EINDEUTIG nicht verhört und es auch im Protokoll vermerkt mit Uhrzeit, wann die Sitzung verlassen wurde.

    klingt eher danach, als hätte das BR-Gremium 101% genau hingehört.

    Abgesehen davon, müsste man jetzt im Nachhinein das Protokoll "fälschen", weil anpassen kann man es nur, wenn es sachlich falsch war.

    Der DROPS ist gelutscht

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Es sei denn, das gesamte Gremium ist sich einig, dass du dich verhört hast und die Rücktrittsäußerungen nie gefallen sind. Zitat MmdL


    So sehe ich das auch und da die Äußerung nie gefallen ist verschwindet sie auch ganz unauffällig aus dem Protokoll :):):)

  • In meinen Augen ist der Kollege weg wegen dem hier

    Edit: Wir haben uns GANZ EINDEUTIG nicht verhört und es auch im Protokoll vermerkt mit Uhrzeit, wann die Sitzung verlassen wurde. ;)

    denke zumindest der Kollege der sich mit dem anderen gezofft hat, hat das gehört.

    Und damit ist das Kind in den Brunnen gefallen.

  • Grundsätzlich teile ich die Bedenken von Scheeks, sehe die Gefahr aber nicht als SOOO groß an. Durch den Fall wird allen klar, dass es keine Formerfordernis gibt, sie sich zukünftig also gut überlegen sollten, was sie da in ihrem Grell von sich geben. Das sollte reichen um Nachahmer zu warnen!


    Und ich sehe hier auch keinen Grund ein Protokoll zu fälschen.

    1) Solange es nicht verabschiedet/ unterschrieben wurde, ist es ein Entwurf. Nicht mehr, nicht weniger.

    2) Was hindert das Gremium daran, die Entschuldigung des BRM für seinen "Aussetzer" ebenfalls zu Protokoll zu nehmen?


    Immer dran denken: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Gesetze werden üblicherweise ohne Berücksichtigung irgendwelcher menschlichen Umstände gemacht. Und da halte ich es mit Wilhelm Voigt aus Zuckmayers "Der Hauptmann von Köpenick": Erst kommt die Wanze, Friedrich, dann die Wanzenordnung!"


    Ihr wisst doch: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Gebüsch...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Abgesehen davon, müsste man jetzt im Nachhinein das Protokoll "fälschen", weil anpassen kann man es nur, wenn es sachlich falsch war.

    Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass das Gesetz nur ein Protokoll der gefassten Beschlüsse (mit Stimmmehrheiten usw.) verlangt, alles darüber hinaus ist optional. Also sofern zu der Geschichte kein Beschluss gefasst wurde, würde ich nicht von "Fälschung" sprechen, sondern doch eher von "Korrektur". Man streicht ja nur etwas, dass man gar nicht erst hätte dokumentieren müssen. ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • denke zumindest der Kollege der sich mit dem anderen gezofft hat, hat das gehört.

    Und damit ist das Kind in den Brunnen gefallen.

    Da fällt mir eine Anekdote aus dem Fußball ein: Der Spieler Lukas P. hatte einen Streit mit seinem Teamgefährten Michael B. und hat ihm sogar vor Millionen von Zeugen eine Ohrfeige verpasst. B. hatte auch nicht gefordert, P. aus der Mannschaft auszuschließen, weil er das Team nicht schwächen wollte... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)