Das "mitarbeitende Geschöpf" ist kein BRM.
Das nehme ich mal in meinen gendergerechten Zitatepool mit auf
Und nein, gar keine Klugscheißerei. Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass es Urteile gibt die so lauten. Dass das so bisher nicht für ein BRM entschieden wurde, heißt ja nicht, dass es nicht geht. Sondern nur, dass das noch nie beim BAG vorgetragen wurde.
Aber wenn es Fälle gibt, bei denen wiederholte Verstöße gegen einen eigentlich "lediglich abmahnfähigen" Sachverhalt irgendwann auch zu einer außerordentlichen Kündigung führen können, dann ist das etwas, worüber man sich auch als BR Gedanken machen sollte. Denn dann braucht es "nur" noch die Zustimmung gem. § 103 BetrVG.