Mitarbeitergespräch

  • Hallo.

    Bei uns es laufen momentan Trennunggespräche. Es gibt MA die solche Gespräche schon 4 mal innerhalb 4 Woche bekommen haben. Die MA haben eigentlich Schnauze voll weil sie nichts mehr zu sagen haben, sie keine Gegenangebote haben und bei uns weiter arbeiten wollen. Das ist eine zusätzliche psychische Belastung. Frage: Darf der MA ab dem zweiten Gespräche ablehnen?

    Danke

  • Der Mitarbeiter darf solche Gespräche schon beim ersten mal ablehnen, da er nicht zu Gesprächen erscheinen muss, bei denen es um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geht.


    LG

    Markus


    Rechtsgrundlage?


    Ich frag nur weil ich das noch nie gehört habe. Und weil der AG das natürlich einfach umgehen könnte : Einladung mit anderem Thema (Neue Maschine, Schulung, Umstrukturierung) und dann doch über Umwege auf eine Beendigung kommen.

  • Rechtsgrundlage für Mitarbeitergespräche ist in der Regel dewr §106 GewO. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur eine Weisungsbefugnis hat, wenn es um Art, Ort und Zeit der Arbeit geht.


    In einem Kündigungsgespräch geht es aber nicht um die konkretisierung des Arbeitsverhältnisses sondern um dessen Beendigung. Das sind Vertragsgespräche und zu diesen muss ein MA nicht erscheinen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das ist eine zusätzliche psychische Belastung.

    Auch wenn ich durchaus verstehe, dass ein solches Gespräch belastend ist, denke ich, dass man von einem gesunden Erwachsenen erwarten kann, sich dem zu stellen.


    Markus 1973 ED Die Rechtsgrundlage würde mich auch interessieren.


    Wenn der AG mich während meiner bezahlten Arbeitszeit zum Mitarbeitergespräch einlädt, sehe ich nicht, wie ich mich dem verweigern könnte, ohne zu riskieren, dass der AG gleich "Arbeitsverweigerung" schreit.


    Aber ich habe das Recht einen Betriebsrat mit ins Boot zu holen. Und darauf würde ich bestehen!

    Und ansonsten würde ich den AG fragen, ob denn ein neues Angebot hätte? Wenn nein, wäre es wohl Zeitverschwendung, aber wenn der AG zuviel Geld habe, solle er doch einfach das Angebot verbessern, statt das Geld mit unsinnigen Wiederholungen zu verplempern...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,


    die Rechtsgrundlage habe ich bereits erläutert (§106 GewO)


    Aber hier hab ich auch noch einen recht interessanten Beitrag hierzu gefunden. In dem zitierten Urteil geht es zwar um eine Änderungskündigung, aber eine Kündigung alleine betrifft ja auch das vertragliche Austauschverhältnis, ist daher gleichzusetzen.


    Der Arbeitgeber kann mir ja kündigen, wenn er denn möchte. Dazu braucht er mich vorher nicht weichzukochen. Wenn ich nicht damit einverstanden bin, werde ich das Ganze über das Arbeitsgericht klären lassen. Ich bin nicht verpflichtet, die Konditionen mit meinem AG auszumachen. Hierzu ist das Machtgefälle zwischen mir und meinem AG auch viel zu groß, als dass ich da eine faire Verhandlungsposition hätte.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das ist eine zusätzliche psychische Belastung. Frage: Darf der MA ab dem zweiten Gespräche ablehnen?

    Danke

    ich würde auch jedesmal hingehen incl. BR-Begleitung, alleine schon um guten Willen zu zeigen.

    Wenn ich danach dann immer psychisch stark belastet bin, was bei deratigen Gesprächen normal ist, dann würde ich das mit meinem Arzt besprechen und ggf. wird der Arzt mich dann erstmal ein paar Tage von der Belastung "freistellen".


    Schätze der AG lässt diesen "Psycho-Terror" schnell sein und reduziert es auf das notwendige Mindestmaß.


    Nicht hingehen oder ablehnen würde ich solche Gespräche nicht (auch wenn es rechtlich ok wäre), weil ich dem AG nicht die Chance geben will, das für mich am Ende negativ darzustellen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Aber ich habe das Recht einen Betriebsrat mit ins Boot zu holen. Und darauf würde ich bestehen!

    Sorry Moritz, aber gerade bei so einem Gespräch hast Du dieses Recht eben nicht. Hier geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also um einen Auflösungsvertrag. Hier sieht das BAG kein grundsätzliches Teilnahmerecht für den BR (BAG, Beschluss v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03).

    (Ist ja auch irgendwie logisch, hier geht es ausschließlich um das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN, also Individualrecht).


    ...für den AG hätte ich aber durchaus ein letztes Angebot.

    unwiderrufliche Freistellung bei voller Vergütung bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente. Das unterschreibe ich ihnen gerne.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • Hier geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also um einen Auflösungsvertrag.

    Wenn es schon klar ist, dass sich AN und AG einvernehmlich trennen wollen und es nur noch um die Aushandlung der Konditionen geht, bin ich ganz bei Dir.


    Solange es aber nur darum geht, dass der AG ein "Angebot" (oder was er halt so dafür hält) unterbreiten will, sehe ich das als Erörterung der "Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb" gem. § 82 (2) BetrVG.


    Und sollte der AG da anderer Meinung sein, unterhalten wir uns erst einmal über die Behinderung der BR-Arbeit! :evil:

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke Markus


    dann wäre die Vorgehensweise bei onion wie folgt anzuraten


    - die MA , die bereits ein Gespräch (unter welchem Thema auch immer hatten, erklären ausdrücklich

    (siehe BAG Urteil "Im entschiedenen Fall erklärte eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber ausdrücklich, dass sie nicht über einen Änderungsvertrag zum Zwecke einer Gehaltsreduzierung verhandeln wolle" oder eben auch Kündigung)

    und lehnen damit jedes weitere Gespräch ab.


    Die MA könnten das auch gleich ablehnen, wenn der AG Ihnen dann als einziges Thema vorab schon bekannt geben.


    Damit wäre der MA rechtlich zumindest auf "sehr sicherer Seite" falls der AG mit Abmachung / Arbeitsverweigerung droht oder eine solche auspicht.


    Frage an onion: WAs macht der der BR wenn der AG so offensichtlich von Personalabbau redet?

  • Ich würde doch jedem MA als BR empfehlen sich sofort einen RA zu suchen.

    Hier ist doch der einfache MA total überfordert seine Verhandlungen selber zu führen.

    Und jede Woche so ein Gespräch würde mich so belasten das ich eine längere Auszeit bräuchte. :saint:

    Also ab zum RA und die Gespräche hören auf.

    Wie Onion schreibt gibt es auch keine neuen Gegenangebote. Dann ist doch das Gespräch nach 30 Sekunden beendet.

    Hier sehe ich das so das ich auch der BR einschalten darf. Nicht bei den Verhandlungen aber so wie Moritz es beschrieben hat.

  • Theoretisch kann ich immer mit BR im Schlepptau einlaufen.


    Sollte es sich um ein Personalgespräch handeln, bei dem Anwesenheit Pflicht ist, hat der An in der Regel das Recht den BR mitzunehmen.


    Sollte es sein, dass es um die Auflösung des Arbeitsvertrages geht, dann kann ich sagen: Entweder der BR kommt mit, oder ich habe keinen Bock auf das Gespräch und es ist beendet, bevor es begonnen hat.


    Übrigens ist der AG auch dazu verpflichtet bekanntzugeben, um was für ein Gespräch es sich handelt. Tut er das nicht, dann kann man davon ausgehen, dass man auch nicht dazu verpflichtet ist, hinzugehen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand