Hallo,
hat die JAV ein Teilnahmerecht an der Betriebsräteversammlung nach §53 BetrVG oder anders gefragt:
Muss der AG die JAV (oder wenigstens den Sprecher, der noch Azubi ist) für eine Teilnahme freistellen (auch wenn in die Zeit der Versammlung ein Schulblock fällt)?
Liebe Grüße und Danke für Eure Antworten im voraus