Betriebsratlosezeit wegen Wahltermin?

  • Hallo,


    ich bin der Vorsitzende des neuen Wahlvorstandes und habe jetzt folgendes Problem:


    Wir hatten 2018 am 06.03.2018 unseren Wahltag. Am 16.03.2018 fand die konstituierende Sitzung statt. Wir wollten aber jetzt den Wahltermin für 2022 weiter nach hinten verschieben. So auf Mitte April. Wenn ich mir das BetrVG ansehe ist das nicht so einfach möglich. Die Amtszeit des alten Betriebsrat endet am 15.03.2022. Wenn wir dann erst im April wählen entsteht doch eine Beriebsratlosezeit.

    Welche Möglichkeit gibt es den Termin nach hinten zu verschieben?

    Und ja, ich weiß dass es für 2022 noch einmal funktionieren würde. Ich denke da auch eher an die Zukunft, über kurz oder lang sind wir aus dem Wahlzeitraum draußen.

    Vielen Dank für eure Mithilfe.


    Liebe Grüße


    Ralf

  • Warum wollt ihr verschieben?


    Das ist doch erstmal die wichtigste Frage.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    ich dachte das würde in der Frage beschrieben sein. Ja, es ist noch möglich den Wahltermin nach vorne zu setzen.

    Es ist nur eine theoretische Frage zur Rechtslage weil wir früher oder später vor dieser Frage stehen. Es geht wirklich nur darum dass es keine Betriebsratlosezeit entsteht.


    liebe Grüße


    Ralf

  • Hallo Ralf,


    zuerst einmal herzlich willkommen hier im Forum und der kleine Tip, dass Echtnamen evtl. nicht ganz so gut sind in diesem Forum. (Der Feind hört mit ;) )


    Zum Zweiten: Eure Amtszeit endet nicht 4 Jahre nach der konstituierenden Sitzung des alten BR, sondern 4 Jahre nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (im Regelfall 3-4 Tage nach dem Wahltag). §21 BetrVG


    Und ja, wenn ihr später wählen wollt, dann habt ihr eine betriebsratslose Zeit, was eigentlich unbedingt zu vermeiden wäre.

    Wir wählen sogar so, dass die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats nach Möglichkeit ein bis zwei Wochen vor dem Amtszeitende des alten BR stattfindet. So ist ein nahtloser Übergang sichergestellt. (bei euch eher schwierig, weil sehr früher Wahltermin)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Das führt dann letztendlich ja dazu, dass alle am 01.03. wählen müssen, weil es nur den Weg nach vorne gibt. Besteht keine Möglichkeit, die Amtszeit - meinetwegen in Absprache mit dem AG - zu verlängern, um mit dem Wahltermin etwas flexibler zu sein?

    der kleine Tip, dass Echtnamen evtl. nicht ganz so gut sind in diesem Forum. (Der Feind hört mit ;) )

    Ich schreibe hier nichts, das ich dem "Feind" nicht auch sagen würde. Dennoch sollte das gut überlegt sein, sonst ist schnell EdeKa (Ende der Karriere).

  • Das führt dann letztendlich ja dazu, dass alle am 01.03. wählen müssen, weil es nur den Weg nach vorne gibt.

    Ist mir auch aufgefallen, nachdem ich den Post abgeschickt habe. War bei uns bisher kein Problem, da es uns noch nicht so lange gibt. (2. Amtszeit)


    Besteht keine Möglichkeit, die Amtszeit - meinetwegen in Absprache mit dem AG - zu verlängern, um mit dem Wahltermin etwas flexibler zu sein?

    Also ich würde sagen: "Nein", da das Gesetz in seinem Wortlaut recht eindeutig ist.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Markus 1973 ED mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • auch auf die Gefahr hin das ich nerve:


    warum will man die Wahl "nach hinten" schieben?


    Die Frage ist in die Zukunft gerichtet und somit gibt es doch sachlich keinen Grund für so ein Vorhaben, der Wahltermin ist festgelegt und damit plant man.


    Es ist nur eine theoretische Frage zur Rechtslage weil wir früher oder später vor dieser Frage stehen.

    Woher weist Du jetzt schon, dass das in der Zukunft passiert?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe und mir dazu noch den Fitting anschaue

    ist der Tag der konstatierenden Sitzung der ersten in Eurem Betrieb gewählten BR entscheidend.

    also z.B. erster BR Konst. Sitzung am 06.03.2006 - dann endet die Amtszeit immer 4 Jahre danach also immer am 05.03. der Jahre 2010, 2014, 2018, 2022.


    Um dann keine BR lose Zeit zu haben muss die Konst. Sitzung des Folge BR spätestens am 06.03. stattfinden


    Das gilt für die Regelamtszeit.


    Unterbrechen könnt ihr diesen Zeitraum nur wenn ihr irgendwann einmal "außerhalb" der Regelzeit neugewählt habt.


    siehe Fitting RN 16 + 17 zu § 21 BetrVG

    Die regelmäßige Amtszeit hat nur Bedeutung für die BR, die während des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt werden. Die ersten regelmäßigen BRWahlen nach der durch das Änderungsgesetz 1989 auf vier Jahre verlängerten Amtszeit haben im Zeitraum vom 1.3. bis 31.5.1990 stattgefunden. Dem Vierjahresrhythmus entspr. finden die künftigen regelmäßigen BRWahlen in den Jahren 2018, 2022 etc, jeweils in der Zeit vom 1.3. bis 31.5., statt.

    17Die Amtszeit endet im Regelfall mit Ablauf von vier Jahren seit ihrem Beginn. Für die Berechnung des Endes der Amtszeit gilt § 188 Abs. 1, § 187 Abs. 2 BGB (BAG 23.5.2018 – 7 ABR 14/17, NZA 2018, 1281 Rn. 21; ErfK/Koch Rn. 3). Hat die Amtszeit des BR mit Ablauf der Amtszeit des vorausgehenden BR begonnen (→ Rn. 10 f.), so endet sein Amt vier Jahre später mit Ablauf desjenigen Kalendertages, an dem die Amtszeit seines Vorgängers geendet hat. Beginnt zB die Amtszeit des BR am 7.5., dh dem Tag nach Ende der Amtszeit des Vorgängers, so endet sie vier Jahre später mit Ablauf des 6.5.

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe und mir dazu noch den Fitting anschaue

    ist der Tag der konstatierenden Sitzung der ersten in Eurem Betrieb gewählten BR entscheidend.

    also z.B. erster BR Konst. Sitzung am 06.03.2006 - dann endet die Amtszeit immer 4 Jahre danach also immer am 05.03. der Jahre 2010, 2014, 2018, 2022.

    Hier noch einmal der Hinweis von mir: Die Amtszeit des Betriebsrates beginnt, solange kein Betriebsrat besteht, mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, nicht mit der konstituierenden Sitzung.


    Wenn bereits ein BR besteht, beginnt die Amtszeit des neuen BR erst mit Ablauf der Amtszeit des alten BR. Somit ist auch mein vorheriger Post, dass sich die Wahl immer weiter nach vorne schiebt, falsch. Denn es kommt immer auf die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der ersten Wahl im normalen Wahlzeitraum an. Dies kann nur unterbrochen werden, wenn zwischendurch eine Wahl außerhalb des normalen Wahlzeitraums stattfindet. Dann gilt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der nächsten Wahl im normalen Wahlzeitraum als Beginn der Amtszeit des neuen BR.


    LG

    Markus


    Edith meint, ich sollte noch ein Beispiel nennen, damit es anschaulicher ist.


    Erste Wahl ohne bestehenden BR am 15.06.2011 Bekanntgabe des Wahlergebnisses 17.06.2011

    Zweite Wahl, weil BR im Wahljahr 2012 noch kein Jahr bestanden hat, am 15.05.2014 Bekanntgabe des Ergebnisses 18.05.2014. Beginn der Amtszeit 18.05.2014.

    Dritte Wahl am 02.05.2018 Bekanntgabe des Ergebnisses 05.05.2018 Amtszeitbeginn 15.05.2018.

    Amtszeitbeginn der nächste BR 15.05.2022, 15.05.2026, 15.05.2030.....

    Am 08.08.2032 Neuwahl, weil BR unter die Mindestgröße gefallen ist. Bekanngabe Wahlergebnis 10.08.2032.

    Nächste Wahl dann 20.05.2034 Bekanntgabe Ergebnis 23.05.2034 und gleichzeitiger Amtszeitbeginn.

    Die nächsten Amtszeiten beginnen am 23.05.2038, 23.05.2042 usw.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • §22 mit verweis des § 13 Abs.2 Nr. 3 BetrVG sollte helfen.

    Wenn Ihr mit der Mehrheit euren Rücktritt beschließt.

    Führt ihr den BR weiter bis dann neu gewählt wurde.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Zweite Wahl, weil BR im Wahljahr 2012 noch kein Jahr bestanden hat, am 15.05.2014 Bekanntgabe des Ergebnisses 18.05.2014. Beginn der Amtszeit 18.05.2014.

    Dritte Wahl am 02.05.2018 Bekanntgabe des Ergebnisses 05.05.2018 Amtszeitbeginn 15.05.2018.

    Amtszeitbeginn der nächste BR 15.05.2022, 15.05.2026, 15.05.2030.....

    Soll ab 2018 deines Beispiels jeweils 18.05. statt 15.05. heißen, richtig?

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Kein Problem. Ich wollte auch nur sicher gehen, dass ich selbst es richtig verstanden habe.

    Nenne es einfach einen Test, den ich evtl. etwas zu früh aufgelöst habe - oder du selbst durch durch die zeitnahe Bestätigung ^^


    Es war eher ein fehlender Punkt nach dem Wahldatum, also vor dem Wort "Bekanntgabe" in der ersten der vier zietierten Zeilen, welches den falschen Kontext für die Folgezeilen zumindest begünstigt hat ;)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.