Hallo Zusammen,
wenn Beschäftigte z.B. für Anfang August eine Urlaubsbewilligung erhalten haben und vorhatten in diesem Urlaub in Ausland zu fahren, um sich dort zu entspannen, nun aber aufgrund eines Burnouts z.B. Mitte Juli krankgeschrieben werden (und absehbar ist, dass sich ihre psychische Verfassung nicht in zwei Wochen wieder "geraderücken" lässt), sollten sie dann ihre Krankschreibung wegen Burnouts "unterbrechen", um in den heilsamen Auslandsurlaub zu fahren, oder sollten sie sich dann weiterhin krankschreiben lassen und sollten dann aber den Arbeitgeber darüber informieren, dass im August ins Ausland fahren, um dort die Heilung weiter voranzutreiben? Ich finde diese Frage bei Haufe und Allianz noch nicht hinreichend geklärt:
<https://www.haufe.de/personal/…-im-urlaub_76_493850.html> und
<https://www.allianz.de/recht-u…ub-trotz-krankschreibung/>
Diese Frage ist dagegen gut geklärt für die Fälle von Krankgeldzahlung durch die Krankenkasse, denn dann ist Absprache nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sonder zwischen Versichertem und Krankenkasse notwendig:
Was ist da eure Meinung?
Viele Grüße
Meppen