Krankgeschrieben mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und Verreisen ins Auslang

  • Hallo Zusammen,

    wenn Beschäftigte z.B. für Anfang August eine Urlaubsbewilligung erhalten haben und vorhatten in diesem Urlaub in Ausland zu fahren, um sich dort zu entspannen, nun aber aufgrund eines Burnouts z.B. Mitte Juli krankgeschrieben werden (und absehbar ist, dass sich ihre psychische Verfassung nicht in zwei Wochen wieder "geraderücken" lässt), sollten sie dann ihre Krankschreibung wegen Burnouts "unterbrechen", um in den heilsamen Auslandsurlaub zu fahren, oder sollten sie sich dann weiterhin krankschreiben lassen und sollten dann aber den Arbeitgeber darüber informieren, dass im August ins Ausland fahren, um dort die Heilung weiter voranzutreiben? Ich finde diese Frage bei Haufe und Allianz noch nicht hinreichend geklärt:

    <https://www.haufe.de/personal/…-im-urlaub_76_493850.html> und

    <https://www.allianz.de/recht-u…ub-trotz-krankschreibung/>


    Diese Frage ist dagegen gut geklärt für die Fälle von Krankgeldzahlung durch die Krankenkasse, denn dann ist Absprache nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sonder zwischen Versichertem und Krankenkasse notwendig:



    Was ist da eure Meinung?

    Viele Grüße

    Meppen

  • Im Allgemeinen würde ich mit meinem Arzt klären, ob er Grüde sieht, die einem Urlaub entgegenstehen. Sollte er das verneinen, dann sollte dem Urlaub eigentlich nichts im Wege stehen.

    Ich würde mich allerdings nicht trauen, ohne dieser Rücksprache in den Urlaub zu fahren.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Letztlich immer eine Einzelfallabwägung.

    DA hat es schon die dollsten Dinger gegeben.

    AU - dem AG nichts gesagt - aber auf Facebook dann die wilden Partybilder gepostet oder wie man das Haus der Eltern instandgesetzt hat, stundenlang bei Hitze Wanderungen unternommen hat etc.

    Kollegen haben das dann an den Chef weitergetragen und schon ist der Haufen am dampfen.


    Ich würde es sowohl mit dem Arzt und dem AG besprechen - evtl. noch mit de Krankenkasse, sollte es nämlich doch wider erwarten zu einer Verschlechterung kommen, kann sonst von der Seite auch noch Ärger drohen.

  • Lies mal dieses:

    "Auch wenn aus medizi­nischer Sicht nichts gegen einen Urlaub spricht, dürfen Erkrankte nur mit Zustimmung der Krankenkasse ins Ausland reisen. Die Kasse entscheidet, ob sie das Krankengeld in dieser Zeit weiterbezahlt oder ruhen lässt. Versicherten, die keine Genehmigung einholen, droht der Verlust des Krankengeldes. Hierfür gibt es eine klare Regelung im Sozialgesetz­buch (Paragraf 16 SGB V)."

    Krankenkasse - Krank ins Ausland – mit Krankengeld? - Stiftung Warentest

    Das Gleiche gilt auch für die Entgeltfortzahlung durch den AG.


    Inland ist was anderes...


    Und nun stell dir mal vor du bist wieder für drei Wochen "genesen" und danach wieder arbeitsunfähig. Ich weiß noch wie unser vorheriger Personalchef in solchen Situationen am Kotzen war.

  • Vielen Dank euch für eure zahlreichen Beiträge.

    Allerdings ist meine Frage damit noch nicht beantwortet, da es mir auch gerade NICHT um eine Situation im Krankengeldbezug geht (so wie von Lexipedia beschrieben), sondern im Bereich der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall.


    albarracin
    Würdest du Beschäftigten in der von mir beschriebenen Situation nun raten im Anschluss an die zweiwöchige Krankschreibung wegen Burnout den genehmigten Urlaub anzutreten und zwar als arbeitsrechtlichen Urlaub obwohl die Diagnose Burnout noch besteht und absehbar nach der vorangegangenen zweiwöchigen Krankschreibung nicht geheilt ist? Und wenn Beschäftigte in solch einer Situation dann aus dem heilsamen Auslandsurlaub zurückkehren, bleibt ihnen ja nichts anderes übrig, als sich wegen der fortbestehenden Diagnose erneut krankzuschreiben zu lassen.
    Oder macht es mehr Sinn die Krankschreibung auch während der heilsamen Auslandsreise aufrecht zu erhalten? Denn in Urlaub kann ja nur, wer gesund und nicht AU ist.


    Markus 1973 ED und Ohadle
    An euch hätte ich natürlich im Prinzip die gleiche Frage wie an albarracin.
    Ich halte mal fest: Die Auslandsreise, die der Genesung dienen soll (Party und Hitzewanderungen sind wirklich keine Themen), wäre sinnvollerweise auf jeden Fall mit dem Arzt, aber auch mit Arbeitgeber abzusprechen: "Hey Boss, ich habe massive psychische Probleme durch die ewigen Überstunden und den Druck auf Arbeit bekommen und kann kaum noch schlafen und mir wird schon richtiggehend übel, wenn ich auch nur die massenhaften Mails jeden Morgen sehe. Mein Arzt meint ich muss jetzt mit der Arbeit aufhören und mich erst mal regenerieren und hat mich jetzt erstmal zwei Wochen krankgeschrieben, aber es ist absehbar, dass ich wohl auch zu der Zeit, für die mein eingereichter Urlaub geplant war, noch nicht wieder arbeitsfähig sein werde. Allerdings hält mein Arzt die im Urlaub geplante Auslandsreise für heilsam, weil ich da Gelegenheit haben werde mit meiner Familie zusammen zu sein, die immer einen sehr positiven Effekt auf mich hat und zu der ich ein sehr gutes Verhältnis habe. Aus diesem Grund möchte ich die Auslandsreise antreten und, da voraussichtlich nicht geheilt, dafür keinen arbeitsrechtlichen Urlaub in Anspruch nehmen, sondern meine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen."
    Oder besser:
    Die Krankschreibung für den arbeitsrechtlichen Urlaub unterbrechen und nach Rückkehr die Krankschreibung wieder aufnehmen? Aber wenn krank, geht doch kein arbeitsrechtlicher Urlaub, oder?

  • Keiner weiß doch hier wie Du mit deinem Chef kannst - ich glaube bei mir wäre das hier in der Firma kein Problem

    unsere HR sitzt aber im Konzern und da glaub ich stößt das sauer auf.


    Ich würde immer erst mit dem Arzt sprechen - grade bei Burnout / Psychischen Problemen sollte der doch der Urlaub befürworten bzw. zum. ein Attest ausstellen können, das es nicht schadet.

    Dann mit dem AG sprechen (durchaus auch ohne lange Krankengeschichte) dann kann man im Gesprächsverlauf doch schon sehen wie der AG reagiert.


    Die AU unterbrechen - Urlaub machen und dann wieder krank - dürfte bei den meisten AG allerdings ganz schlecht ankommen, insbesondere wenn dann rauskommt dass das "vorgeschoben" war, nur um Urlaub machen zu können.

  • Hallo,


    die beliebte "Schlaubergertaktik", aus welchen Gründen auch immer AU zu unterbrechen, Urlaub zu nehmen und dann wieder AU zu sein, führt regelmäßig zu großen Problemen, da dann schlicht und ergreifend entweder vom AG (Entgeltfortzahlung) oder aber im späteren Verlauf von der KK (Krankengeld) die Folge-AU angezweifelt werden kann und oft auch wird.

    Wenn ein AN keine fachkundige Beratung hat, wie man sich erfolgreich gegen ein derartiges "Anzweifeln" wehren kann, ist dann der Katzenjammer groß, wenn man auf einmal wieder arbeitsfähig sein soll.


    In aller Regel ist ein derartiges Verhalten mit das Dümmste, was man als AN in einer AU machen kann.

  • wenn der Kollege Burn-Out wegen Stress und Druck auf der Arbeit hat, glaubt er wirklich, dass der Urlaub erholsam wird, wenn er sich im Vorfeld schon dermassen das "Hirn zermartert" ob der Urlaub ok ist oder nicht, was der Chef sagt wenn er in Urlaub fährt oder ob er anschliessend Ärger im Job bekommt?


    Ich hätte dem Kollegen geraten: schreib den Urlaub ab, der macht dich ja jetzt schon komplett "kirre", das wird nix mit der Erholung. Und dann geh zum Arzt, lass Dich beraten und ggf. in eine medizinische Massnahme / in Kur schicken, dann hast Du Ruhe und brauchst Dir keinen "Kopp" machen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Meppen,


    ob ich den Urlaub tatsächlich mit meinem Chef besprechen würde, kommt sehr stark darauf an, wie das Verhältnis zwischen mir und ihm ist und darauf, wie er auf Krankheitsfälle im Allgemeinen reagiert. Eine Pflicht, den Urlaub mit dem AG abzusprechen gibt es nicht.


    Was ich auf keinen Fall machen würde ist, dass ich die Krankschreibung für den Urlaub unterbrechen würde. Die Gründe hierfür wurden von meinen Mitschreibern weiter oben bereits erläutert.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Da fällt mir doch gleich ein Beitrag von albarracin zu einem anderen Thema ein:

    Zitat

    Arbeitsfähigkeit ist die zwingende Voraussetzung für die Urlaubsgewährung. (ErfK, Gallner, § 7 BUrlG Rn 21; BAG vom 18.3.2014, 9 AZR 877/13).

    Nur bei Arbeitsfähigkeit kann der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine schuldbefreiende Freistellungserklärung abgeben.

    Quelle: albarracin

    Also nein, dieses:

    Würdest du Beschäftigten in der von mir beschriebenen Situation nun raten im Anschluss an die zweiwöchige Krankschreibung wegen Burnout den genehmigten Urlaub anzutreten und zwar als arbeitsrechtlichen Urlaub obwohl die Diagnose Burnout noch besteht und absehbar nach der vorangegangenen zweiwöchigen Krankschreibung nicht geheilt ist?

    sollte man einem Beschäftigten auf keinen Fall raten, da es formal einfach falsch ist.

    mMn sollte man dem MA raten sich mit seinem behandelnden Arzt zu besprechen und sich bescheinigen zu lassen, dass die geplante Urlaubsreise der Genesung nicht abträglich ist. Ich würde mal vermuten, dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass der behandelnden Arzt sogar bereit ist zu bescheinigen, dass die Urlaubsreise der Genesung zuträglich ist. Eine (Urlaubs-) Reise dient ja grundsätzlich der Erholung und der mit der Reise verbundene "Tapetenwechsel" hilft ja durchaus dabei den Kopf frei von Arbeit und Alltag zu bekommen. Das könnte, für mein Verständnis, bei einem Burnout durchaus hilfreich sein.

    Aber selbst wenn der behandelnden Arzt nur bescheinigt, dass es nicht schadet, kann der MA dann damit zum AG gehen und sagen: "Ich werden mit der Zustimmung meines behandelnden Arztes während meiner AU verreisen, weil ich davon überzeugt bin, dass mir das gut tut und ich so schneller wieder arbeitsfähig sein werde".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Meppen

    Ich habe geschrieben, dass der Fall für mich gleichzusetzen ist.


    Weiterhin zeigst du an, dass du "genesen" bist, wenn dein Urlaub startet. Dann wenn der Urlaub endet bist du wieder arbeitsunfähig?!? Nun erklär mal bitte dem AG und dem Richter das der Urlaub der Genesung nicht im Wege stand. Für jeden HR-Typen sieht es nach einen genesungswidrigen Urlaub aus. Viel Spaß bei der Reaktion der HR-Abteilung.