Benachteiligung eines BR Mitglieder!

  • Ja/Nein, weil es ist ja jetzt auch so.

    Die BR-Arbeit würde sich ja durch die Aufstockung der Stunden nicht automatisch "vermehren".

    Die vorhandene BR-Arbeit nicht, die tatsächlich geleistete BR-Arbeit aber vermutlich schon.

    Die Tatsache, dass die BRV aufstocken will in Verbindung mit....

    würde vermutlich nicht viel mehr auf Station sein.

    ...lässt doch eigentlich nur den Schluss zu, dass die zusätzliche Zeit im wesentlichen dafür benötigt wird, die vorhandene BR-Arbeit auch umfänglich zu leisten.


    Wobei wir dann schon wieder dicht an "Behinderung BRM" sind, weil man quasi durch die Aufstockung der BRV ein anderes BRM in seiner BR-Arbeit einschränken will (der BRV bekommt mehr Zeit, dafür darfst Du dann nicht mehr soviel BR-Zeit beanspruchen)

    Das halte ich (freundlich ausgedrückt) für eine sehr gewagte Theorie.

    ...oder könnte das der betriebliche Grund sein?? Der AG verweigert der BRV die Aufstockung, da dadurch ein anderes BRM weniger Freistellungen für notwendige BR-Arbeit benötigen würde und sich benachteiligt fühlen könnte???

    Eher nicht. Hier passt Dein eigenes Zitat sehr gut:

    Man muss die 2 Dinge trennen, weil es real 2 unterschiedliche Dinge sind, man darf die nicht "verknüpfen"

    1. die Aufstockung der BRV

    2. ein anderes BRM in seiner BR-Arbeit einschränken


    1. Die Aufstockung der BRV ist ein Anspruch aus dem TzBfG und hat zunächst mal gar nichts mit ihrer Freistellung, oder ihrem Amt als BRV zu tun.

    2. ein BRM in seiner BR-Arbeit einschränken geht mal ganz grundsätzlich nicht. Weder mit dieser Begründung (der BRV bekommt mehr Zeit, dafür darfst Du dann nicht mehr soviel BR-Zeit beanspruchen), noch mit einer anderen. Die Rechte des BRM gem. § 37 BetrVG stehen in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsumfang der BRV.

    Die Tatsache, dass durch die Aufstockung der BRV vermutlich weniger notwendige BR-Arbeit für andere BRM anfällt und somit weniger Freistellungen für diese anderen BRM erforderlich sind, ist mit Sicherheit weder eine Behinderung der BR-Arbeit, noch eine Benachteiligung dieser anderen BRM.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wobei wir dann schon wieder dicht an "Behinderung BRM" sind, weil man quasi durch die Aufstockung der BRV ein anderes BRM in seiner BR-Arbeit einschränken will (der BRV bekommt mehr Zeit, dafür darfst Du dann nicht mehr soviel BR-Zeit beanspruchen)

    Wenn es um § 38 Abs. 1 BetrVG geht und der BR selbst hier nur die Anteile der Freistellung(en) auf andere BRM "umsortiert", hier von einem "normalen" BRM zur BRV, hielte ich "Behinderung" für unpassend.

    Hier müsste man wohl eher Stoffel fragen, ob die Anzahl N mal 100% Freistellung(en) (mit N gleich Anzahl der dreizustellenden BRM je nach Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb) bereits auch ohne die Arbeitszeitaufstockung der BRV ausgeschöpft ist - wenn ja, muss freilich jemand anders mehr arbeiten und darf sich weniger für BR-Arbeit herausnehmen, sofern die BRV mehr BR-Arbeit machen kann und will. Beschluss vom Gremium zur geänderten Verteilung liegt ja sicherlich vor.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Ja und zwar dahin, dass man den Einstellungen zu Recht zugestimmt hat, weil die Stundenerhöhung der BRV die Situation auf der Station nicht wesentlich verändert hätte.

    Im Grunde geht es doch bei dem Nichtbenachteiligungsrecht der BRM immer darum wie wäre es wenn er kein BRM wäre! Wenn also in diesem Fall der Vertrag des aktuellen BRV aufgestockt worden wäre, wenn er nicht im BR tätig wäre, dann liegt hier definitiv eine Benachteiligung vor - jmho! Das wäre wie wenn ich BR Mitglieder für Beförderungen übergehe, da er ja weniger für den Betriebsablauf tut!

    Dennoch ist es schade, dass der BR sich hier in die Ecke manövriert hat und Neueinstellungen zustimmte.

    Ggf. Hat sich in der Situation in dem vergangenen Monat etwas getan Stoffel68 .