es tangiert aber, auch wenn es nicht "real" ist
Mooooment
Bei diesen 2 Zitaten von mir ging es um krank im frei und nicht um krank im Urlaub!
und das ist eben immer noch nicht vergleichbar.
Krank im Urlaub, ok. Da ist die Rechtslage eindeutig und es besteht formal eine Meldepflicht.
Bist Du aber krank, wenn Du eigentlich frei hast, ist das was anderes. Auch das EntgFG hat einen § 1 und wie in den meisten Fällen, ist das der Anwendungsbereich.
Zitat§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.
Hervorhebung durch den Zitierenden
An einem freien Tag arbeite ich nicht, also bekomme ich kein Arbeitsentgelt und entsprechend auch keine Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Somit fällt "krank im frei" nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes und damit ist auch § 5 nicht auf "krank im frei" anwendbar.