Zuerst einmal: Ich wüsste nicht, wo ich ohne dieses Forum wäre!
Ich bin zum ersten Mal im Wahlvorstand und lese täglich (mehrmals) in allen Rubriken, vor allem natürlich zum Thema Betriebsratswahl.
Vielen Dank also allen und jedem, die ihr Euch an den Themen der vergangenen Jahre beteiligt habt - es ist mir eine große Freude und Hilfe!
Ich versuche nach Kräften die sich uns als Wahlvorstand stellenden Fragen zu beantworten - mein aktueller Bettnachbar ist das BetrVG (kein Witz).
Die nun folgenden konnte ich trotz bester Gesellschaft (hier im Forum und im Bett) nicht vollumfänglich beantworten.
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Musterformulare für Vorschlagslisten konnten beim
Wahlvorstand angefordert werden. Diese beinhalteten auf Seite 1 die Vorschlagsliste, auf Seite 2 die Stützunterschriften. Beide Seiten waren mit Heftklammer zusammengetackert.
Heute, einen Tag vor Fristende, wurde eine Vorschlagsliste basierend auf einem ebensolchen Musterformular eingereicht. Es ist zu erkennen, dass die ursprüngliche Heftklammer entfernt und das Dokument an anderer Stelle wieder zusammengetackert worden ist.
In einem konkurrierendem Forum habe ich dazu folgendes gefunden:
"Kandidatenliste u. Stützunterschriftenliste sind als ein zusammenhängendes Dokument einzureichen.
Anzeichen, die darauf hindeuten, dass diese Listen bereits einmal getrennt u. anschließend wieder zusammengetackert wurden, sind schon als mangelhaft anzusehen u. genauestens zu prüfen." (Quelle, Antwort vom 12.05.2005)
Was sollen wir als Wahlvorstand bei unserer morgigen Prüfung des Wahlvorschlags also tun? Konkret: Liegt hier ein Mangel vor und falls ja, ist dieser heilbar? Wenn ja, wie? - Angenommen, neben der oben beschriebenen wird, kurz vor Fristende, also morgen, eine zweite Vorschlagsliste eingereicht. Der Wahlvorstand stellt nach Fristende fest, dass ein Bewerber sowohl auf dieser als auch auf der zuerst eingereichten Liste auftaucht. Ansonsten ist der Wahlvorschlag gültig. Der Wahlvorstand fordert diese Person ja nun auf vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung aufrecht erhalten werden soll.
Mich irritiert jetzt die Aussage eines Kollegen, der meint, der Wahlvorstand müsste in diesem Falle eine Nachfrist setzen. Vermutlich meint er die Nachfrist für Vorschlagslisten nach § 9 der Wahlordnung. Hat er recht oder genügt es die o.g. Person aufzufordern, sich zu erklären?
Und ein Letztes, bevor jemand von diesem unmöglich langen Post1 erschlagen wird:
3. Um noch einmal Bezug auf das Beispiel aus Frage 2 zu nehmen: Ich habe diesen und diesen Beitrag im Forum dahingehend verstanden, dass eine Vorschlagsliste
nach der Streichung eines Bewerbers wegen Doppelkandidatur weiter gültig bleibt, ergo die Stützunterschriften nicht erneut eingeholt werden müssen. Liege ich
richtig?
Danke fürs Durchlesen!
Gruß,
Maeaex
1 Man möge es mir verzeihen!