Hallo liebe Kolleginnen & Kollegen,
da ich hier im Forum schon viele hilfreiche Antworten gefunden und bekommen habe, stelle ich hier mal meine
ganz akute Frage:
Mein Vertreter hat heute sein Amt niedergelegt und es gibt derzeit keinen weiteren Vertreter.
Somit müsste ich "unmittelbar" die Nachwahl des Vertreters einberufen.
Für unseren Betrieb würde das vereinfachte Verfahren mit einer Wahlversammlung gelten.
Aufgrund der aktuellen Situation möchte ich aber nicht, dass Kollegen "genötigt" werden, an einer Wahlveranstaltung vor
Ort teilzunehmen. Insbesondere da wir auch Kollegen haben, welche (in regulären Zeiten) wochenweise vor Ort tätig sind,
nunmehr aber mehrere hundert km entfernt im HO arbeiten. Dies wäre für mich ein Aspekt (Anfahrtszeit/Übernachtungen)
der gegen eine Wahlversammlung sprechen würde. Ebenso wie der nicht geringfügige Aufwand bzgl. dem Wahlraum und
den dort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen.
Zwar hat die Regierung mit dem §129 BetrVG auf die Situation reagiert, doch bin ich mir nicht schlüssig, ob dies auch konkret
auf die SBV zutrifft.
Eine weitere Variante wäre, sämtliche Kollegen per Mail anzuschreiben und ihnen mitzuteilen, dass sie mir schriftlich (per E-Mail -
ich hoffe, dies ist wenigstens gesetzeskonform) mitteilen, dass sie für die anstehende Nachwahl
eine Stimmabgabe gem. §11 SchwbVWO (Briefwahl) anfordern.
Die Mehrheit würde eine Briefwahl ohne vorherige Beantragung wohl als selbstverständlich ansehen, obwohl wir auch Kollegen
in Arbeitsstätten-Nähe habe, welche ganz bestimmt in den Betrieb kommen würden (möchten).
Wenn ich also die Nachwahl per Briefwahl initiiere, wäre diese wohl im Nachhinein anfechtbar (nach der derzeitigen Rechtslage).
Obwohl ich vermute, dass in einem solchen Fall die Rechtsprechung eher dem beabsichtigten Schutz der Wahlberechtigten stattgeben
würde - aaaaber man weiß ja nie....
Meine Frage in die Runde:
Habe ich evtl. noch einen Lösungsweg bei meinen Recherchen vergessen/übersehen?
Macht es Sinn, alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe gem. §11 aufzufordern - oder ist das dann nicht auch eine Art "Beeinflussung"?
Bzw. was mache ich, wenn es jemand ablehnt und sich auf eine Wahl vor Ort beruft (das Betriebsgelände ist nicht gänzlich geschlossen).
Oder einfach direkt die Unterlagen als Briefwahlunterlagen zur Verfügung stellen, mit der Begründung dass wir auf Sicherheit bedacht sind?
Vielleicht hattet Ihr ja auch eine Nachwahl und standet vor dieser Entscheidung und möchtet Eure Erfahrung teilen.
Ich bin zwischen "rechtskonform" und "gesundem Menschenverstand" hin- und hergerissen .
Nette Grüße
Samert