Liebe SBV-Kolleginnen und -Kollegen,
Wir sind ein relativ junges Unternehmen in einem relativ alten Konzern, und nun soll in einem unserer Betriebsteile ohne SBV erfreulicherweise demnächst eine SBV gewählt werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind sowie die Freiwilligen für den Wahlvorstand und auch mind. zwei Kandidaten für das SBV-Amt selbst bereit stehen.
Als Vertrauensperson der Gesamt-SBV (mit nur etwas über 1 Jahr "Amtserfahrung") unterstütze ich nun die BR-Kollegin, die die SBV-Wahl organisatorisch begleitet.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen für diese Runde hier, da ich bisher noch keine zufriedenstellende Antworten zu diesen gefunden habe:
- Ist es gesetzeskonform, wenn die Versammlung der Schwerbehinderten und Gleichgestellten zur Bestimmung des SBV-Wahlvorstandes (d.h. förmliches Wahlverfahren) als Online-Versammlung stattfindet? (ähnlich wie § 129 BetrVG, das ja allerdings zum 30.06.2021 auslaufen wird)
- Und daraus folgend: Darf der SBV-Wahlvorstand seine Sitzungen auch als Online-Sitzungen durchführen, wobei Beschlüsse und die notwendige Dokumentation per digitaler Signatur unterzeichnet werden?
Danke im voraus für das Beschäftigen mit meinen Fragen!
Viele Grüße,
Stefan_H