Hallo zusammen,
kurz umrissener Sachverhalt:
- Kollegin in Teilzeit bekommt Erhöhung von 20 auf 35 Stunden pro Woche ab 01.08.
- Kollegin soll 17 Urlaubstage noch vor dem 01.08. nehmen und 13 Tage im Rest des Jahres, damit hier ein „sauberer Schnitt“ gemacht werden kann.
- Sie war länger krank, daher hat sich der Urlaub „gestaut“.
- Problem: dagegen sprechen zum einen betriebliche (viel zu tun, Vertretung anderer MA) und zum anderen persönliche Gründe (sie braucht nach August mehr Tage Urlaub), und es sind noch 14 Tage Betriebsurlaub (August 10 Tage, Dezember 4 Tage) verplant, wovon ein Tag dann unbezahlt sein soll...
Jetzt ringt die Gute mit der Personalabteilung, die folgenden Standpunkt vertritt:
Ein Tag Urlaub aus der 20h-Zeit ist rechnerisch weniger Wert, also würde die Kollegin für Urlaub nach August „zu viel“ bezahlt bekommen. Daher sei der Urlaub "zu splitten" und entsprechend in der jeweilgen Phase der jeweiligen Wochenarbeitszeit zu nehmen.
Wir sehen es so, dass die Wünsche der MAin ein hohes Gewicht bei der Urlaubsplanung haben müssen, sie bisher heuer noch keinen Urlaub hatte, und überdies noch aus der EFZ raus war, also dem Betrieb in mehrfacher Hinsicht „Geld gespart“ hat.
Den Erfurter habe ich schon gewälzt, aber entweder habe ich die Stelle nicht gefunden, die so eine Handhabung beschreibt, oder es steht nichts dazu drin…
Weiß jemand, ob ein solches Vorgehen rechtens ist?
Wir werden erstmal versuchen zu vermitteln und eine für alle annehmbare Lösung herbeizuführen.
Grüße