Entgeltsystem - Eingruppierung freiw. übertarifliche Zulage

  • Hallo, an alle.


    Mein Betrieb hat ein Entgeltsystem samt Eingruppierung eingeführt.

    Daraufhin wurde mein vertraglich geregelter Gehalt aufgeteilt in einen Grundgehalt sowie eine "freiwillige übertarifliche Zulage".

    Von 2.500€ erhalte ich nun 1.000€ als freiwilligen Anteil.


    Ist das so OK, kann der Arbeitgeber das?

    Kann ich den freiwilligen Anteil verlieren? :huh:


    Im Vertrag steht tatsächlich der Passus, das der Betrieb ein Entgeltsystem plant und ich mit Unterzeichnung einverstanden bin.


    Danke an die Experten und die Community. :thumbup:


    Liebe Grüße

    Maria

  • Hallo,


    abgesehen davon, daß das hier ein Forum für Betriebsräte und Betriebsratsarbeit ist, kann Dir diese Frage nur ein Fachmensch vor Ort beantworten, der alle notwendigen Dokumente im Original vor sich hat.

    Ich hoffe, Du hast nicht am Rechtsschutz im Arbeitsrecht gespart.

  • Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss das Entgeltsystem doch in einer Betriebsvereinbarung festgelegt worden sein.

    Dann ist der erste Weg, sich beim amtierenden BR zu erkundigen, was es damit auf sich hat.

  • mariake

    Hat den Titel des Themas von „Neues Entgeltsystem - Eingruppierung mit "freiwillige übertarifliche Zulage"“ zu „Entgeltsystem - Eingruppierung freiw. übertarifliche Zulage“ geändert.
  • Von 2.500€ erhalte ich nun 1.000€ als freiwilligen Anteil.

    Ein Betriebsrat, der ein solches Entgeltsystem unterschreibt, würde ich wohl persönlich vierteilen, teeren und federn, auf den Mond schießen (in beliebiger Reihenfolge)...



    kann Dir diese Frage nur ein Fachmensch vor Ort beantworten, der alle notwendigen Dokumente im Original vor sich hat.

    Wo er Recht hat, hat er Recht...


    Dennoch mal etwas zur Rechtssystematik:


    Im Vertrag steht tatsächlich der Passus, das der Betrieb ein Entgeltsystem plant und ich mit Unterzeichnung einverstanden bin.

    Ohne jetzt deinen Vertrag zu kennen, vermute ich mal dass da etwas in der Art steht: Vereinbart wird ein Gehalt von x. Mit Unterzeichnung erklärt der AN, dass er ein zur Zeit noch zu verhandelndes Entgeltsystem anerkennt. Das ist nicht ungewöhnlich. Hebelt aber nicht die grundsätzliche Gehaltshöhe aus. Sprich, weniger als jetzt vereinbar ist, kann es nicht werden! (Günstigkeitsprinzip!)


    Was mich aber wirklich irritiert ist die Formulierung

    freiwillige übertarifliche Zulage

    Wenn es einen Tarif gibt, der für euch gilt, verstehe ich nicht, warum ihr überhaupt ein eigenes Entgeltsystem verhandelt/verhandeln könnt. Da würde ich eigentlich erwarten, dass da der Tarifvorbehalt des § 77 (3) BetrVG zieht.


    Im Übrigen, auch wenn es ich freiwillige Zulage schimpft, so freiwillig ist sie nicht. Wenn dein Gehalt darauf basiert, kann der AG sie nicht einfach kassieren. Was er aber tun kann, ist eine Gehaltserhöhung nur auf den tariflichen Teil anrechnen und die freiwillige Zulage nicht erhöhen. (Womit die tatsächliche Gehaltserhöhung deutlich kleiner wäre.) Das wiederum wäre ein Umgehungstatbestand, weswegen es genau den o.g. Tarifvorbehalt gibt. Weswegen ich zu meinem o.g. Statement bzgl. meiner Vorgehensweise mit eurem BR kam...


    Irgendwie passt das alles vorne und hinten nicht...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • mariake


    wie viele Stunden machst Du im Monat?


    wenn Du jetzt 1500.-€ als Grundlohn bekommst, wären das bei 9,60.- € Mindestlohn 156,25 Stunden im Monat.

    Gerundet gibt das ein 7,1 Stunden /Tag bei 22 AT im Monat (5 Tage-Woche)


    wenn Du mehr Stunden machst, hätte der BR für Dich eine BV abgeschlossen die unter dem Mindestlohn liegt.


    Noch mal so ein Gedanke:

    werden Zuschläge für Mehrarbeit / Sonntag / Feiertag bei euch bezahlt? und wenn ja, auf Basis des Grundlohnes (1500.-€) oder auch für den freiwilligen Anteil?


    Also da hätte ich so 1001 unagenehme Fragen an den BR an deiner Stelle :/


    Nachtrag:


    Urlaubs- und Weihnachtsgeld (wie wird das berechent?)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Belegschaft alle die gleichen Arbeitsverträge hat ( bis auf die Gehaltssummen). Das wären dann Formulararbeitsverträge, für die die die AGB- Richtlinien gelten.

    Aus diesem Grund würd ich annehmen, dass der Passus in deinem Vertrag, dass Du ein zukünftiges Entgeltsystem anerkennst, nicht gültig ist.

    Man kann ja in einem Vertrag nicht anerkennen, was man ( nebenbei bemerkt auch der AG nicht) noch gar nicht kennt.

    Der Tarifvorbehalt ist ja hier auch schon angesprochen worden.

    Das sollte von einem Fachanwalt geprüft werden.

  • Man kann ja in einem Vertrag nicht anerkennen, was man ( nebenbei bemerkt auch der AG nicht) noch gar nicht kennt.

    Da hast Du natürlich im Prinzip Recht, aber da solche Dinge üblicherweise in BVen geregelt sind, und die nun mal für alle gelten, gibt dieser Passus eigentlich nur die geltende Rechtslage wieder. Nicht mehr, nicht weniger.


    Deswegen beunruhigt mich ein solcher Passus nicht wirklich. ;)

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  • Wenn der Passus nicht aus einem Tarifvertrag kommt, was ich mir nicht vorstellen kann, muss das doch eine Betriebsvereinbarung als Grundlage haben.

    Da muss man mal den BR fragen, was er sich dabei gedacht hat oder ob der AG hier die Mitbestimmung missachtet hat.