Diesntplanänderungen wegen nicht erreichter Netto-Stunden-Leistung

  • Hallo zusammen,


    Wir genehmigen die Dienstpläne für unsere Filiale immer 2 Wochen im Voraus- aktuell also bis einschl. KW 26.

    Nun trat gestern (Sa der KW 24) die stellv. Hausleitung an mich heran, dass die Dienstpläne für KW 25 und KW 26 bitte nach unten korrigiert werden müssen.

    Zur Begründung wurde angeführt, dass sonst die vom AG festgelegte Netto-Stunden-Leistung nicht errreicht werden könnte.


    Wir wollen den AG darauf hinweisen, dass er gegen §87 Abs. 2 BertVG verstößt. Uns ist aber auch wichtig, auch die Führungscrew der einzelnen Abteilungen auf unsere Seite zu bekommen. Denn diese denkt im Moment noch stark an das Wohl der Firma statt an die Rechte ihrer MA.


    Nun meine Frage: Hat noch ein anderes Unternehmen eine solche Leistungsvorgabe? Was passiert bei Nichterreichung dieser? Wird die "Schuld" dann auf die kommenden Monate draufgelegt? Gibt es da schon Rechturteile, in denen so etwas verhandelt wurde?


    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe :)


    BR Reudnitz

  • Hallo,


    mir fehlt zur Beantwortung deiner Frage das Hintergrundwissen. Was für eine Art von Betrieb seid ihr, und warum überhaupt gibt es eine "Netto-Stunden-Leistung", und was genau ist darunter zu verstehen?


    Arbeitszeit kann doch nach meinem Verständnis keine "Leistung" sein. Ein Arbeitsvertrag definiert sich dadurch, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, in einem (wie auch immer) definierten Zeitraum Arbeitsleistung zu erbringen, und dafür einen ebenfalls definiertes Entgelt erhält. Wie also kann die Dauer der Arbeit eine Leistung darstellen? Das wäre ja nur im Konzept eines Akkordlohns denkbar.

  • Ich verstehe das mit der Netto Stundenzahl in der Form das im Unternehmen, ich vermute hier ein Lebensmitteleinzelhandel, so das zu einem geplanten Umsatz in der Filiale eine maximale Arbeitsstundenzahl eingeplant wird. Und zwar so das neben den anderen Kostenfaktoren wie Laden, Materialeinsatz noch ein Gewinn erwirtschaftet wird in der Filiale.

    Und die soll jetzt reduziert werden weil man wohl den Umsatz nicht glaubt zu erreichen bzw. in der Vergangenheit nicht erreicht hat.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Danke Suppenkasper,


    das ist genau die Definition einer Netto-Stunden-Leistung. Und auch bei der Branche lagst du genau richtig.


    Wir sind ein Lebensmitteleinzelhandel, arbeiten von 5-0 Uhr in 2 Schichten (5-14, 15-00, 7-15, 9-18, ...) und mit 90% Studenten unter den knapp 200 Beschäftigen, die dann meist in 12 Stunden-Verträgen die restliche Zeit abdecken bzw. die Paletten verräumen und/oder kassieren.


    Ich hoffe, jetzt könnt Ihr besser helfen :)

  • Wenn ich mit meiner Einschätzung im letzten Beitrag richtig liege dann ist das ein reines Verfahren zur Steuerung des Unternehmers für die Filialen. Machen kann man da wenig dagegen weil man die Zahlen sicher nicht so einfach bekommt um dagegen zu argumentieren bzw. anzugehen.

    Für mich als Unternehmer muss natürlich der "Verlust" bzw. nicht erwirtschaftete Gewinn in der nächsten Woche zusätzlich erbracht werden. Also versuche ich die variablen Lohn-Kosten noch stärker zur drücken. So lange das halt geht bis es knallt.
    Und Natürlich werde ich ein erwirtschaftetes Guthaben nicht durch mehr Personal in der Zukunft ausschütten sondern das zeigt mir das mit der Mannschaft noch mehr zu erwirtschaften ist. Also kann ich noch mehr Leistungsverdichtung betreiben weil die kleinere Mannschaft packt das ja auch. Weil an den anderen Kosten mit Material Einkauf, Mieten, Logistik,... kann ich ja nicht ran.

    Wenn das nicht klappt muss ich halt die Variablen Kosten senken. Also Auslagerung, ANÜ, ... Als erstes das Abfüllen der Regale weil die Kasse will und muss ich ja unter eigenerer Kontrolle halten. Und wenn das auch nicht mehr geht dann muss ich natürlich durchrechnen ob ich mir die Filiale noch leisten kann bzw. ob der Restbetrieb auch ohne die Filiale noch zu betreiben ist mit der Masse.

    Als Betriebsrat sehe ich da in der Filiale keine wirklichen Handlungsmöglichkeiten außer in einem Wirtschaftsausschuss falls vorhanden vielleicht auch in einem GBR/KBR mir die Zahlen und die Steuerung genau erklären zu lassen. Falls es keinen WA gibt halt im BR. Aber ich gehe davon aus das die Zahlen top Secret sind weil das ja ein Firmengeheimnis ist und der Wettbewerb das nicht erfahren darf.
    Und ich so genau wie gewünscht als Arbeitgeber gar nicht darstellen kannst. :)


    Natürlich kann man die Dienstpläne nicht genehmigen. Was macht dann euer Arbeitgeber?

    Die Mittarbeiter können natürlich Überlastungsanzeigen schreiben/melden. Dazu müssen sie aber auch bereit sein.
    Wenn die Mittarbeiter bereit sind nach §84 bzw. nach §85 tätig zu werden und damit aus der Deckung kommen ist auch das eine Möglichkeit welche klar zu machen das es mit der minimalen Personalausstattung nicht geht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von suppenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo,


    trotzdem solltest Du nochmal definieren, was Du unter "Netto-Stunden" verstehst. Der AG kann lediglich verlangen, daß die im Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenzahl erreicht wird. Und da gibt es keine Unterscheidung zwischen "Brutto" und "Netto". Vorgeschriebene Vor- und Abschlußarbeiten sind ebenfalls voll zu vergüten. Und das ist erst mal völlig unabhängig von irgendwelchen betriebswirtschaftlichen Rentabilitätsberechnungen.

  • Danke für deine Ansätze, Suppenkasper.


    Ich werde sie mit ins Gremium nehmen und erörtern.


    @ albarracin:


    Suppenkasper hat es genau so erklärt, wie ich es auch verstehe: Gewinnoptimierung durch schnelleres Arbeiten der eingesetzten MA-Stunden. Diese sollen demnach recht niedrig gehalten werden.


    LG

  • Hallo,


    trotzdem solltest Du nochmal definieren, was Du unter "Netto-Stunden" verstehst. Der AG kann lediglich verlangen, daß die im Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenzahl erreicht wird. Und da gibt es keine Unterscheidung zwischen "Brutto" und "Netto". Vorgeschriebene Vor- und Abschlußarbeiten sind ebenfalls voll zu vergüten. Und das ist erst mal völlig unabhängig von irgendwelchen betriebswirtschaftlichen Rentabilitätsberechnungen.

    Die Wirtschaftlichen Berechnungen sind Ja nur für die Gesamtstundenzahl aller Mitarbeiter welche das Unternehmen einsetzt relevant als Steuerungskennzahl.
    Das das Unternehmen dann dafür sorgt das jeder Mittarbeiter möglichst so eingesetzt wird das die im Arbeitsvertrag minimal garantierte Stundenzahl bei jedem Mitarbeiter auch genutzt wird ist dann der nächste und davon unabhängige nächste Schritt.
    Weil wenn ein Mitarbeiter mit einem Vertrag von 40 Stunden im Monat nur auf 30 Stunden kommt und das Unternehmen dann die 40 Stunden auch vergüten muss ist schon klar.

    Und das in den geplanten Netto Stunden alle Arbeiten wie Kassenabrechnung, .... enthalten sein müssen und damit ganz klar Brutto und Netto Stunden der Mitarbeiter gleich sein müssen weil es keine unbezahlten Arbeiten gibt ist auch klar. Wobei das klar sich vielleicht nicht auf den Arbeitgeber in diesem Fall zutrifft. Oder er möglicherweise den Unterschied mit Brutto und Netto Stunden des eingesetzten Personals in Form von Kassenabrechnungen in dieser Wirtschaftlichen Steuerungsgröße nicht enthalten ist weil Rüstzeiten,... anders kalkuliert werden für die Unternehmenssteuerung.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • das zu einem geplanten Umsatz in der Filiale eine maximale Arbeitsstundenzahl eingeplant wird

    Auch wenn ich den wirtschaftlichen Gedanken dahinter verstehe, heißt das hier

    nach unten korrigiert werden müssen.

    Zur Begründung wurde angeführt, dass sonst die vom AG festgelegte Netto-Stunden-Leistung nicht errreicht werden könnte

    doch nichts anderes, als dass das wirtschaftliche Risiko hier einseitig auf die AN verlagert werden soll. Und hier würde ich als BR mauern, wo es nur geht. Jeder AN hat einen Vertrag über x Stunden und Dienstpläne sind dafür da, dass die Kollegen planen können. Was haben denn die Kollegen denn davon, dass sie jetzt weniger arbeiten dürfen, nur um evtl. zu anderer Zeit mehr arbeiten zu müssen?


    Gibt es denn für die Dienstpläne irgendeine wie auch immer geartete Regelung? Bis wann sie zu erstellen sind? Wie kurzfristige Änderungen zu organisieren sind?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auch wenn ich den wirtschaftlichen Gedanken dahinter verstehe, heißt das hier

    doch nichts anderes, als dass das wirtschaftliche Risiko hier einseitig auf die AN verlagert werden soll. Und hier würde ich als BR mauern, wo es nur geht. Jeder AN hat einen Vertrag über x Stunden und Dienstpläne sind dafür da, dass die Kollegen planen können. Was haben denn die Kollegen denn davon, dass sie jetzt weniger arbeiten dürfen, nur um evtl. zu anderer Zeit mehr arbeiten zu müssen?


    Gibt es denn für die Dienstpläne irgendeine wie auch immer geartete Regelung? Bis wann sie zu erstellen sind? Wie kurzfristige Änderungen zu organisieren sind?

    Für mich ist das erst einmal Leistungsverdichtung pur. Und eine, wenn auch für mich nicht tolle, Art der Personaleinsatzplanung. Solange jeder Mitarbeiter seine Vertraglich vereinbarten Garantiestunden leisten kann bzw. die Garantiestunden bezahlt werden ist das erst mal nicht von monetären Nachteil für die Mitarbeiter.
    Wenn das gegeben ist, dann ist das für mich noch keine Verlagerung des Betriebsrisikos vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer.

    Was aber, nach meiner minimalen Einsicht in den Lebensmitteleinzelhandel, Gang und gäbe ist das Stunden umgeplant werden, telefonisch geändert werden. Und damit natürlich eine Planbarkeit des privaten Lebens schlecht möglich ist weil man ja flexibel sein muss für das Unternehmen nach Aussage des Unternehmens. Und da wird das System dann ekelig.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Es gibt die Regelung, dass wir wöchentlich die Pläne für in 2 Wochen (aktuell also für KW 27) durchsehen, Änderungen antragen und genehmigen.


    Krank darf ohne Rücksprache mit uns nahtlos ersetzt werden. Tauschwünsche (wie gesagt 90% Studenten) nur in Absprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten und mit Zustimmung des Tauschpartners. So ist der Tausch wenigstens auch im System erfasst.


    Wir haben aber heute in der Sitzung festgestellt, dass in KW 24 von uns für eine Abteilung 976 Stunden genhemigt, am Ende aber 1001 Std. gearbeitet wurden. Und trotzdem gab es zahlreiche Streichungenmit der Begründung des Stundensparens. ?(?(?(  :?::?::?:

    Da wollen wir nächste Woche definitiv eine Erklärung vom Chef.


    Zitat

    Was aber, nach meiner minimalen Einsicht in den Lebensmitteleinzelhandel, Gang und gäbe ist das Stunden umgeplant werden, telefonisch geändert werden. Und damit natürlich eine Planbarkeit des privaten Lebens schlecht möglich ist weil man ja flexibel sein muss für das Unternehmen nach Aussage des Unternehmens. Und da wird das System dann ekelig.

    genau das ist bei uns so <X;(;(


    Vor allem das Anrufen, um Schichten abzusagen , nur um dann wenig später nochmal anzurufen, weil derjenige doch kommen soll (zwischenzeitlich hat sich ja wer krank gemeldet), aber bitte nicht zu der Zeit an der der MA sowieso geplant war. Nö, bitte doch ganz anders....



    <3 lichen Dank an Moritz und Suppenkasper. Ihr seid mir eine große Hilfe :*

    Einmal editiert, zuletzt von br7920 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von br7920 mit diesem Beitrag zusammengefügt.


  • genau das ist bei uns so <X;(;(


    Vor allem das Anrufen, um Schichten abzusagen , nur um dann wenig später nochmal anzurufen, weil derjenige doch kommen soll (zwischenzeitlich hat sich ja wer krank gemeldet), aber bitte nicht zu der Zeit an der der MA sowieso geplant war. Nö, bitte doch ganz anders....

    Da hilft nur, obwohl man vermutlich ja im Vertrag unterschrieben hat absolut flexibel zu sein, einfach nicht erreichbar zu sein. Dann wird halt die Nummer, falls sie übermittel wird nicht mehr abgenommen. Oder Anrufe mit unterdrückter Nummer werden nicht mehr angenommen.

    Im Idealfall auch ein Billigtelefon mit einer Prepaid Handy Nummer was dann halt nicht dabei ist. Oder nicht eingeschaltet ist. Anders geht so etwas bei solchen Arbeitgebern vermutlich nicht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • dass in KW 24 von uns für eine Abteilung 976 Stunden genhemigt, am Ende aber 1001 Std. gearbeitet wurden. Und trotzdem gab es zahlreiche Streichungenmit der Begründung des Stundensparens.

    Verstehe ich das richtig: Während den einen AN abgesagt wird, weil man ja Stunden sparen muss, haben andere AN am Ende mehr Stunden gearbeitet?


    Wenn das wirklich so war, würde ich mich damit

    Da wollen wir nächste Woche definitiv eine Erklärung vom Chef.

    gar nicht mehr aufhalten. Da würde ich den RA beauftragen, er möge doch bitte mal dem AG die Rechtslage erklären (Umgehung der Mitbestimmung) und ihm aufzeigen, womit er beim nächsten Mal zu rechnen hat (wie sagt der Volksmund so gerne: andernfalls Prozess am Hals). Und die Kostennote für den Brief soll er gleich dabei legen, damit es der AG a) merkt, ihr meint das ernst, ihr redet nicht nur, ihr habt den RA schon im Anschlag und b) damit es ihm gleich weh tut.


    Sollte es aber "nur" so sein, dass einfach mehr Stunden gearbeitet wurden, die jetzt in der/den Folgewoche/n nach unten korrigiert werden sollen, würde ich dem AG klar erklären, solange er nicht in der Lage sei, sich an seine Planungen zu halten und damit zu arbeiten, sähet ihr keine Notwendigkeit irgendwelchen Änderungen zuzustimmen.

    Und ihm gleich klarmachen, was passiert, wenn er euch nochmal umgeht. (Denn auch die Mehrarbeit war dann ja nicht mit euch abgestimmt!)


    Sprich, so oder so, ich würde den AG hier in "Zugzwang" bringen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich würde mir die zusätzlichen Stunden erst einmal erklären lassen.
    Vielleicht gab es ja ungeplanten Umsatz und vielleicht ein paar Notfälle wo einfach jemand arbeiten musste. 25 Stunden sind natürlich eine Zahl aber die Frage ist auch wie viele Mittarbeiter haben gearbeitet und wer musste wie viele Stunden mehr arbeiten.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich würde mir die zusätzlichen Stunden erst einmal erklären lassen.
    Vielleicht gab es ja ungeplanten Umsatz und vielleicht ein paar Notfälle wo einfach jemand arbeiten musste.

    Im Prinzip bin ich ja auch immer für miteinander reden. Sprich, schaden kann das sicher nicht.


    Nur mit den von Dir gemutmaßten Gründen kann ich nichts anfangen. Hätte es ungeplanten Umsatz gegeben, bräuchte nichts korrigiert zu werden, da es dann die Netto-Irgendwas-Stunden nicht verändert hätte.

    Gab es Notfälle, ist das sicher ein Grund, warum spontan mehr gearbeitet werden musste (weswegen ich die Mehrarbeit per se auch gar nicht so hoch hängen würde), aber ganz sicher kein Grund, warum AN dafür die Zeche mit Lohneinbußen zu zahlen haben. Da sind wir dann wieder bei Abwälzung des unternehmerischen Risikos aus die AN...

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