Hallo zusammen,
Wir genehmigen die Dienstpläne für unsere Filiale immer 2 Wochen im Voraus- aktuell also bis einschl. KW 26.
Nun trat gestern (Sa der KW 24) die stellv. Hausleitung an mich heran, dass die Dienstpläne für KW 25 und KW 26 bitte nach unten korrigiert werden müssen.
Zur Begründung wurde angeführt, dass sonst die vom AG festgelegte Netto-Stunden-Leistung nicht errreicht werden könnte.
Wir wollen den AG darauf hinweisen, dass er gegen §87 Abs. 2 BertVG verstößt. Uns ist aber auch wichtig, auch die Führungscrew der einzelnen Abteilungen auf unsere Seite zu bekommen. Denn diese denkt im Moment noch stark an das Wohl der Firma statt an die Rechte ihrer MA.
Nun meine Frage: Hat noch ein anderes Unternehmen eine solche Leistungsvorgabe? Was passiert bei Nichterreichung dieser? Wird die "Schuld" dann auf die kommenden Monate draufgelegt? Gibt es da schon Rechturteile, in denen so etwas verhandelt wurde?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe
BR Reudnitz