Gerade Anzahl JAV Mitglieder

  • Hallo, bei uns waren jetzt JAV wählen und es gibt 5 Plätze (56 Azubis) und es gab 5 Bewerber. Einer hat keine stimmen bekommen somit sind es jetzt 4 Mitglieder. Ist das zulässig? Meines Wissens nach muss es eine ungerade Anzahl sein und falls ja was muss jetzt gemacht werden? Und macht es einen Unterschied wenn man im ÖD ist?


    Mfg Flo

  • Hallo Flo,


    da ihr zum Wahlzeitpunkt 5 Bewerber hattet war die Wahl nach Wahlausschreiben ja korrekt und da man ja davon ausgehen sollte dass zumindest der Bewerber sich selbst wählt hätte er ja mindestens eine Stimme erhalten müssen.

    Da er nun keine Stimme erhalten hat kommt er auch nicht in die JAV rein, damit seid Ihr unter die benötigte Anzahl nach Wahlausschreiben gerutscht, da ihr keine Ersatzmitglieder habt müßt ihr nun eine Neuwahl einleiten, die nun gewählten bilden solange die JAV (in eurem Fall mit vier Mitgliedern)


    Für die Neuwahl wünsche ich Euch viel Erfolg und viele Bewerber, damit ihr auch Ersatzmitglieder habt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Vielleicht kann der Wahlvorstand ja jedem Bewerber sagen das er sich auf jeden Fall selbst wählt. Damit so etwas wie in der Wahl jetzt nicht nochmal passiert.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Einer hat keine stimmen bekommen

    Das hätte aber der Wahlvorstand vorher beschließen müssen

    Nur mal so rein Interesse halber: in welchem Arbeitsrechtzubehör-Geschäft bekommt man die notwendige Kristallkugel?


    Also, hier vorher etwas zu beschließen war wohl ein Ding der Unmöglichkeit.


    Bleibt also die Frage, was nun?


    Und da habe ich eine etwas andere Meinung als die Kollegen (ohne das jetzt mit einem Kommentar belegen zu können, ist halt (m)eine Meinung!):


    Ein Gremium hat immer eine ungerade Zahl an Mitgliedern. Dass sich hier ein Kandidat noch nicht einmal selber wählt, konnte man nicht voraussehen. (Aber da bin ich vorsichtig, bei bei meinem ersten BR-Mandat vor mittlerweile über 30 Jahren habe ich auch die Wahl verpennt und selber nicht gewählt (ich arbeitete als Student Teilzeit und die Wahl fand an einem Tag statt, an dem ich keinen Dienst hatte (Das besonders Peinliche daran: ich war selber Mitglied im Wahlvorstand und hatte den Termin selber mit gemacht :( ))


    Würde man jetzt die Wahl wiederholen (bzw. Neuwahlen einleiten), käme das am Ende auf das Ergebnis, das solange gewählt wird, bis das gewünschte Ergebnis da ist. Das aber wäre undemokratisch.


    Insofern würde ich hier den §11 BetrVG "stressen" und behaupten: es waren leider nicht genügend Kandidaten da um ein 5er Gremium zu bilden (ähnliches gilt, wenn ich das richtig im Kopf habe, wenn einer der Kandidaten kurz vor der Wahl "unter die Räder gerät"), also wird ein 3er Gremium mit einem Ersatzmitglied gebildet.


    Die Kollegen und die Kandidaten hatten ihre Chance. Wie heißt es so schön? Chance gehabt, Chance vertan. Warum soll der AG hierfür zahlen und eine Wahl nach der anderen finanzieren?


    Als Wahlvorstand würde ich das so beschließen, das bekannt geben und es dann wem auch immer überlassen, die Wahl anzufechten. (Was vermutlich nicht passieren wird.)


    Halte ich für den demokratischeren Weg. (Ist aber wirklich nur meine Meinung!)


    Vielleicht kann der Wahlvorstand ja jedem Bewerber sagen das er sich auf jeden Fall...

    Können wird er es wohl. Allerdings hätte er damit, nach meinem Verständnis, seine Kompetenzen deutlich überschritten!


    Einigen wir uns darauf, dass die erfahrenen Kollegen (die zufälligerweise auch Mitglieder im Wahlvorstand sind) hier einen Rat an die weniger erfahrenen Kollegen erteilen. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

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  • Können wird er es wohl. Allerdings hätte er damit, nach meinem Verständnis, seine Kompetenzen deutlich überschritten!

    der Wahlvorstand überschreitet allerdings dann nicht seine Kompetenzen, wenn er allen Bewerbern nochmal die Wahlmodalitäten dahingehend erklärt, das derjenige der gar keine Stimme bekommt, auch nicht gewählt ist und auch nicht nachrückt etc.


    Wenn der Kandidat dann noch nicht merkt woher der Wind weht, dann ist wohl für alle besser das er sich nicht selbst wählt ;)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Moritz:

    Diese Meinung teile ich nicht. Es ist beschlossen worden einen 5er zu wählen. Es waren genug Kandidaten da. Es sind nur 4 Gewählt worden.


    So jetzt gehts um den 4ten . Er ist ordnungsgemäß in die JAV gewählt worden. Jetzt zu sagen, dass er nicht mehr JAV ist geht meiner Meinung nicht. Mit welcher Begründung sollte ich das sagen?


    Eine nachträgliche Änderung der Anzahl der JAV halte ich für gesetzwidrig. Wenn dann keiner klagt o.k..

  • Hallo,


    esci hat recht. Auch hier gilt nach überwiegender Meinung der Literatur, daß die nächstniedrigere JAV-Größe heranzuziehen ist, wenn nicht genügend Wahlbewerber gewählt wurden und eine gerade Anzahl "übrig" geblieben ist.

    Gem. § 39 Abs. 3 WO ist bei einer Vorschlagsliste für die JAV-Wahl der § 22 WO voll anwendbar.

    Und hier sieht Fitting (§ 22 WO Rn 9) nunmal den Rückschritt auf die nächstniedrigere Sitzzahl vor mit zahlreichen Verweisen auf weitere gleichlautende Literatur.


    Somit ist in dem von Flloh geschilderten Fall eine 3er JAV mit einem Ersatzmitglied für die gesamte Wahlperiode gewählt.


    Im Übrigen verweist die Stelle bei Fitting auf eine abweichende Literaturmeinung (GK-BetrVG/Kreutz/Jacobs § 11 Rn 11), nach der durch die Unterschreitung überhaupt kein gesetzmäßiger BR zustandegekommen ist. Niemand in der Literatur vertritt aber die Meinung, daß eine sofortige Neuwahl eingeleitet werden müßte.

  • Mit welcher Begründung sollte ich das sagen?

    Dass das Gesetz nun einmal eine ungerade Zahl an Mitgliedern fordert und der mit den wenigstens Stimmen lt. Gesetz das Ersatzmitglied mimt.


    Eine nachträgliche Änderung der Anzahl der JAV halte ich für gesetzwidrig.

    Wenn sie einfach nur erfolgen würde, weil man mit dem Ergebnis nicht zufrieden, sähe ich das ganz genauso. Und ganz klar ist eine nachträgliche Änderung nicht im Sinne des Gesetzes. Das ist eine unnötige Wiederholung der Wahl aber auch nicht.


    Was ich tun würde? Ich würde mich mit den Kandidaten zusammensetzen und die Lage besprechen. Und anschließend entscheiden, wie sich der Wahlvorstand aufstellt. Denkbar wäre ja z.B. auch noch die Variante, der Wahlvorstand beschließt die Verkleinerung des Gremiums und das Gremium beschließt anschließend geschlossen seinen Rücktritt. Aber vielleicht finden sie die Idee ja auch gar nicht so verkehrt.


    Wenn dann keiner klagt o.k.

    Und deswegen: erst mal mit den direkt betroffenen reden. Wenn trotzdem die "Wählerschaft" rumzickt - dann ist das so.


    Ich denke, wir sind uns einig, dass die Gesetze diese Situation weder vorsehen noch regeln. Insofern wird man hier wohl nicht umhinkommen zu versuchen selber eine Regelung zu finden, die am nächsten dran ist. Welche das ist? Aus meiner Sicht eine, mit der die Betroffenen am ehesten zufrieden sind, eine gültige Interessenvertretung initiiert ist und auch die betrieblichen Belange berücksichtigt sind.

    Die Lösung, das Ergebnis mit 4 gewählten Kandidaten festzustellen und es dem Gremium zu überlassen, die Neuwahlen wegen Unterschreitung der Sollzahlen zu überlassen halte ich auch nicht für falsch, wirft aber gleich das nächste Problem auf: muss der BR hier von sich aus einen neuen Wahlvorstand bestellen oder erst auf Anforderung des Gremiums? Und was wenn die sich nicht einigen können, weil sie mit 4 Mitgliedern in ein Patt laufen?


    Aus meiner Sicht ist die Variante das Gremium zu verkleinern vorzuziehen, weil es so erst einmal eine arbeitsfähige Vertretung gibt, die aber immer noch die Möglichkeit hat, eine Neuwahl zu initiieren.


    Hawky Du nennst es gesetzeswidrig, ich sehe es als Auslegung einer nicht klar geregelten Situation, die den direkt Betroffenen alle Möglichkeiten lässt. ;)


    esci  albarracin Danke für den Hinweis. Dann war mein Bauchgefühl ja doch gar nicht so schlecht... (Wieviel Exemplare des Fittings kann ein Gremium wohl für die Phase des Home-Office durchsetzen?)

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  • Hallo, danke schon Mal für die zahlreichen antworten. Meines Wissens nach könnte der Kandidat sich nicht selber wählen (ist kein Azubi mehr). Gibt es irgendein gesetzt welches man "vorzeigen" kann um für eine Neuwahl zu sorgen? Sollte halt auch für den öffentlichen Dienst gültig sein.

  • Hallo,


    ich wiederhole mich ungern, aber solange nicht mindestens 2 Gewählte das Amt nicht antreten, später zurücktreten oder sonstwie aus der JAV ausscheiden, gibt es keinen belastbaren rechtlichen Grund für eine Neuwahl.


    Es gibt (lt. weit überwiegender Meinung der Fachliteratur) eine gewählte JAV, bestehend aus 3 Mitgliedern sowie einem Ersatzmitglied für eine komplette Amtsperiode. Der WV hat dieses Ergebnis festzustellen, wenn die Gewählten das Amt annehmen.

  • Hallo,


    ich wiederhole mich ungern, aber solange nicht mindestens 2 Gewählte das Amt nicht antreten, später zurücktreten oder sonstwie aus der JAV ausscheiden, gibt es keinen belastbaren rechtlichen Grund für eine Neuwahl.


    Es gibt (lt. weit überwiegender Meinung der Fachliteratur) eine gewählte JAV, bestehend aus 3 Mitgliedern sowie einem Ersatzmitglied für eine komplette Amtsperiode. Der WV hat dieses Ergebnis festzustellen, wenn die Gewählten das Amt annehmen.

    Entschuldige bitte, da muss ich deine Antwort irgendwie übersehen haben also vielen Dank für die Hilfe. Ist echt schade für den 5. aber da kann man leider nichts machen

  • Meines Wissens nach könnte der Kandidat sich nicht selber wählen (ist kein Azubi mehr)

    Upsi. Stimmt ja, für die JAV (wie für die SBV) kann man passiv wahlberechtigt sein, ohne das aktive Wahlrecht zu haben... da habe ich gerade gar nicht mehr dran gedacht. Ok, dann ist das erklärt. Aber dann wird eine wiederholte Kandidatur wohl auch nix bringen...


    um für eine Neuwahl zu sorgen?

    Wenn die JAV das will, muss sie nur mit der Mehrheit ihrer Stimmen ihren Rücktritt erklären und schon gibt es Neuwahlen. Ganz legal. Aber ob es das besser macht?


    Was mich interessieren würde: Warum bist du so "versessen" darauf, dass neu gewählt wird? (Musst du natürlich nicht beantworten, reine Neugierde.)

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  • Hmm eine gute Frage wäre wieviele Ihren Rücktritt erklären müssen. Wenn durch den Rücktritt die Zahl der JAV Mitglieder unter die Zahl im Wahlausschreiben fällt sind Neuwahlen einzuleiten? Also keiner oder einer oder 2?

  • eine gute Frage wäre wieviele Ihren Rücktritt erklären müssen

    Keine Ahnung, warum du das für eine gute Frage hältst. Wenn das frisch gewählte Gremium meint, es fühle sich nicht ausreichend demokratisch legitimiert oder es will mit 3 Mitgliedern nicht arbeiten, dann tritt es geschlossen zurück. Einzelne Rücktritte führen, wie du ja schon richtig schreibst, erst ab genügender Anzahl zur Neuwahl. (bzw. auch nur zur Notwendigkeit) Ich würde niemanden wählen, der erst direkt nach der Wahl seinen Rücktritt erklärt um kurz danach wieder zu kandidieren. Tritt das Gremium geschlossen zurück ist aber verständlich (oder kann zumindest besser erklärt werden), dass es sich hier um einen "taktischen" Rücktritt handelt.


    Die Antwort auf deine Frage ist aber 2. (Da wir ja nun heraus gearbeitet haben, dass hier ein 3er Gremium mit einem Nachrücker den Dienst antritt.) Tritt der erste zurück, wird der Nachrücker Vollmitglied. Gibt es jetzt noch einen Rücktritt, gibt es keine Nachrücker mehr und das Gremium ist nicht mehr voll besetzt.

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  • Was mich interessieren würde: Warum bist du so "versessen" darauf, dass neu gewählt wird? (Musst du natürlich nicht beantworten, reine Neugierde.)

    Ich finde es halt schade das es 5 Plätze gab und auch 5 Bewerber und das es trotzdem einer nicht geschafft hat und das auch nur wegen einer Stimme. Deswegen wollte ich mich informieren ob es einen "einfachen" weg gibt eine Neuwahl einzuleiten.

  • Es ist sicherlich schade, dass ein Kandidat keine Stimme bekommen hat und deswegen das Gremium verkleinert werden muss. Letztendlich ist es aber so, dass sich alle, die sich an der Wahl beteiligt haben ganz bewusst entschieden haben, weniger kreuze zu machen, als sie dürften und kollektiv diesen einen Menschen ausgelassen haben. Engagement in allen Ehren, wenn da aber nicht einmal eine kleine Wählerschaft hintersteht, dann soll es wohl nicht sein.

    Selbst wenn schon eine Stimme gereicht hätte: Es war nicht knapp, sondern sehr eindeutig. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass sich das bei der nächsten Wahl (da kriegt ja auch irgendwer raus, was/wer nun das Problem war) bessern würde.

    Jetzt habt ihr ein Gremium mit drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, was euch deutlich stabiler arbeiten lässt. Bedankt euch bei dem Kandidaten und bittet ihn, bei der nächsten Wahl noch einmal zu kandidieren und ein paar Menschen zu überzeugen, ihn auch zu wählen. Mit der eigenen Stimme reicht es zwar für einen Platz im Gremium, aber nicht für Rückhalt in der Belegschaft.