Liebe alle,
ich bin erst seit einiger Zeit neu als SBV im Amt (vorher gab es in der Firma keine), daher kämpfe ich noch mit einigen Durchsetzungsmaßnahmen bei Einstellungen.
Mein AG möchte gern eine neue Stelle besetzen, ohne sie vorher neu auszuschreiben. Ursprünglich war nur eine offene Stelle vorgesehen, daraus wurden jetzt zwei, daher keine neue Ausschreibung.
Bei der Ausschreibung gab es auch Bewerbungen von (Schwer-)Behinderten. Als SBV empfahl ich zwei davon, die die Vorraussetzungen laut Ausschreibung erfüllten einzuladen. Laut AG hieß es eine Kanditatin wäre unterqualifiziert und eine Kanditatin überqualifiziert. Bewerbungsgespräche fanden aber schon vor der STellungnahme der SBV statt und aufgrund der akuten Dringlichkeit der Einstellung verzichtete die SBV auf weitere Maßnahmen. Dies wurde aber absolut als Ausßnahme definiert.
Jetzt soll jemand aus dem Talentpool auf die zweite Stelle eingestellt werden (abgelehnte SB-Bewerber werden auch immer in den Talentpool verschoben). DIe SBV wird bei dieser Einstellung gar nicht angehört, da sich angeblich auf die (nicht ausgeschriebene?) Stelle niemand Behindertes beworben hat (wie auch?). Die beiden Bewerber aus dem Talentpool kämen ja wegen bekannter Gründe eh nicht in Frage.
Ich habe jetzt folgendes gemacht: der Betriebsrat würde der Einstellung gern zustimmen (es ist mal wieder suuuper dringend!), die SBV hat die Aussetzung des Beschlusses bewirkt und eine Mail mit der Bitte um Beteiligung an den AG geschrieben.
Und nun?
Wie geht es weiter? Die Argumente bleiben. Muss die Stelle ausgeschrieben werden? Wenn nicht, zählen die Bewerber aus dem Talentpool, damit die SBV angehört werden muss? Welche Möglichkeiten habe ich, zumindest eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu erwirken? Welche Möglichkeiten habe ich, damit ich grundsätzlich auch realistisch einbezogen werde und nicht nur als formale Info-Email?
Bin auf die Antworten gespannt. Vielen Dank schon mal!!!