Gründung eines Betriebsrats in Unternehmensgruppe - eigene GmbH

  • Hallo,

    dies ist mein Erster Eintrag in diesem Forum.
    Entschuldigung falls ich etwas vergesse oder ich hier mit meiner Frage nicht richtig bin.


    Unsere Unternehmensgruppe besteht ingesammt aus 7 GmbHs mit ingesammt ca. 2500 Mitarbeitern.

    Unsere GmbH hat ca 150 Mitarbeiter.

    Nun ist es schon länger so das unsere GmbH von unserem Betreibsrat als "kleine Schwester" nicht wirklich unterstützt wird und die Vorgestzen mit den Mitarbeitern schlecht umgehen.

    Mit BR wurden Gespräche geführt, dieser unternimmt aber leider nichts...


    Haben wir eine Möglichkeit einen eigenen Betriebsrat zu wählen?

    Wenn ja was ist hierbei zu beachten?

    Könnte die Wahl des eigenen Betriebsrats von AG oder BR verhindert werden?


    danke schonmal vorab für eure Hilfe.

  • Erst mal willkommen im Club!


    Haben wir eine Möglichkeit einen eigenen Betriebsrat zu wählen?

    Die Frage lässt sich mit den vorhandenen Informationen nicht abschließend beantworten.


    Habt ihr denn bei der letzten BR-Wahl mitgewählt?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    Du schreibst von

    unsere GmbH von unserem Betreibsrat als "kleine Schwester" nicht wirklich unterstützt wird

    welcher BR "unterstützt" denn da? Der KBR, der GBR oder der BR eines "Schwesterunternehmens?


    Grundsätzlich seid Ihr als eigene juristische Personen (GmbH) ein "Unternehmen" im Sinne des BetrVG und somit jederzeit berechtigt, einen eigenen BR zu wählen. ist denn Eure GmbH an einem Standort konzentriert oder habt Ihr Außenstellen?

  • Grundsätzlich seid Ihr als eigene juristische Personen (GmbH) ein "Unternehmen" im Sinne des BetrVG und somit jederzeit berechtigt, einen eigenen BR zu wählen.

    Dem ist absolut zuzustimmen. Ich geh sogar noch den Schritt weiter und behaupte, dass ihr garnicht so ohne Weiteres von einem anderen BR vertreten werden könnt, da dies das BetrVG so nicht vorsieht. (ja ich weiß, es gibt ein paar Ausnahmen)


    Auch der GBR oder KBR kann euch nur insofern vertreten, wie es seine Aufgaben zulassen, denn auch die sind beschränkt.


    Ich würde mich einmal mit dem GBR in Verbindung setzen und mit ihm über die Wahleinleitung bei euch am Standort sprechen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ach Kinners, ich verstehe ja, wo Ihr hinwollt, aber lasst uns doch erst einmal die Fakten klären, bevor wir irgendwelche Dinge postulieren und Situationen erläutern, die mit der Realität nichts zu tun haben...


    Entschuldigung falls ich etwas vergesse

    Da du offensichtlich kein BRM bist, können wir von dir auch keine vollständige Faktenlage erwarten, da du im Zweifel gar nicht weißt, worauf es ankommt. Das ist verständlich, aber es wäre schön, wenn du dann unsere Fragen beantworten könntest.



    Grundsätzlich seid Ihr als eigene juristische Personen (GmbH) ein "Unternehmen" im Sinne des BetrVG und somit jederzeit berechtigt, einen eigenen BR zu wählen.

    Absolut korrekt. Vor allem mit der Einschränkung "grundsätzlich".



    dass ihr garnicht so ohne Weiteres von einem anderen BR vertreten werden könnt

    Auch absolut richtig.


    Aber ich habe meine Frage

    Habt ihr denn bei der letzten BR-Wahl mitgewählt?

    nicht ohne Grund gestellt.

    Denn das hier

    Unsere Unternehmensgruppe besteht ingesammt aus 7 GmbHs

    könnte auch ein Hinweis auf einen gemeinsamen Betrieb verbundener Unternehmen (gem. § 3 BetrVG) sein, vor allem im Zusammenhang mit deiner Schilderung

    Mit BR wurden Gespräche geführt


    Denn wenn ihr Teil eines Gemeinschaftsbetriebes wäret, wäre alles andere erst einmal Makulatur. (Ja, das ist nicht der Standardfall, aber das wäre die notwendige Faktenlage um eine fundierte Antwort auf deine Fragen geben zu können.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo mpunkt,


    seit ihr in einem Tarifvertrag? Wenn ja könnte die Gewerkschaft Auskunft geben ob es hier eine tarifvertragliche Regelung für einen übergreifenden BR gibt (vgl. hierzu auch §3 BetrVG) ansonsten müsste der Euch vertretende BR eine BV mit dem AG haben, besteht diese nicht könnt ihr die Gründung einleiten. Besteht allerdings eine BV wird es schwierig, da diese erst gekündigt werden muss damit ihr einen eigenen BR gründen könnt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wenn ja könnte die Gewerkschaft Auskunft geben ob es hier eine tarifvertragliche Regelung für einen übergreifenden BR gibt

    Denkbar.



    ansonsten müsste der Euch vertretende BR eine BV mit dem AG haben, besteht diese nicht könnt ihr die Gründung einleiten

    Ganz klar nein! Haben die Kollegen des Wahlvorstandes einen Gemeinschaftsbetrieb durchgesetzt (oder besteht der schon seit Jahren), wirst du eine solche BV vergebens suchen und wirst auch nicht einfach die Gründung einleiten können. (Will sagen, ja, ist ein denkbares Szenario, aber eben kein Muss!)


    Wir können hier gerne jeden Sonderfall diskutieren, einfach nur weil wir Spaß am diskutieren und mutmaßen haben - wir könnten aber auch einfach darauf warten, dass der TE mal "Butter bei die Fische tut" ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz

    Die Frage lässt sich mit den vorhandenen Informationen nicht abschließend beantworten.


    Habt ihr denn bei der letzten BR-Wahl mitgewählt?

    Danke für die Begrüßung.

    Ja wir haben bei der letzten Betriebsratswahl mitgewählt.

    Zitat von albarracin

    welcher BR "unterstützt" denn da? Der KBR, der GBR oder der BR eines "Schwesterunternehmens?

    dazu fehlt mir zuviel hintergrundwissen - es gibt, bis jetzt, nur einen betriebsrat.

    die GmbHs von uns sind alle an einem Standort.



    Ich würde mich einmal mit dem GBR in Verbindung setzen und mit ihm über die Wahleinleitung bei euch am Standort sprechen.

    das problem sehe ich darn, wenn ich auf den br zugehe - der aber sehr pro arbeitgeber ist und wir ihm wenn wir einen eigenen betriebsrat hätten eine gewisse macht nehmen uns vielleicht steine in den weg liegt.

    seit ihr in einem Tarifvertrag? Wenn ja könnte die Gewerkschaft Auskunft geben ob es hier eine tarifvertragliche Regelung für einen übergreifenden BR gibt (vgl. hierzu auch §3 BetrVG) ansonsten müsste der Euch vertretende BR eine BV mit dem AG haben, besteht diese nicht könnt ihr die Gründung einleiten. Besteht allerdings eine BV wird es schwierig, da diese erst gekündigt werden muss damit ihr einen eigenen BR gründen könnt.

    wir sind in der IG BCE und ich habe auch schon mit der Gewerkschaft gesprochen.

    Diese meinte wenn wir eine eigene eingetragenen GmbH sind wärre das der erste schritt.

    eine Betriebsvereinbarung kann ich dazu nur beim betriebsrat einsehen und das würde den gleich auf den plan rufen was wir vorhaben.

    Es ist sehr schwer weil wir gegen Vorgesetze und den bisherigen Betriebsrat arbeiten damit.


    danke schonmal das ihr mir so schnell geantwortet habt und verständins zeigt das ich nicht mit allem dienen kann oder alle informationen habe die ihr benötigt

    2 Mal editiert, zuletzt von mpunkt () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mpunkt mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Fangen wir mal hinten an:


    eine Betriebsvereinbarung kann ich dazu nur beim betriebsrat einsehen

    Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt (egal worüber), dann ist die im Betrieb zu veröffentlichen! (Guckst du § 77 BetrVG, Absatz 2, letzter Satz)


    Also einfach mal pauschal anfragen, wo denn die BVen bei euch veröffentlicht sind.


    Ja wir haben bei der letzten Betriebsratswahl mitgewählt.

    So etwas habe ich mir gedacht/befürchtet. Theoretisch wäre es denkbar, dass es bei der Wahl nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, aber davon würde ich erst einmal nicht ausgehen. (Bzw. das nachzuweisen ist Arbeitsrecht am Hochreck!)


    die GmbHs von uns sind alle an einem Standort

    Das spricht für den von mir schon am Anfang vermuteten "gemeinsamen Betrieb verbundener Unternehmen".


    D.h. ohne genauere Prüfung durch einen RA vor Ort, müsst ihr erst einmal davon ausgehen, dass ihr einen gültigen BR habt. Damit könnt ihr nicht einfach einen eigenen wählen. Jedenfalls nicht sofort. Die Eigenschaft als eigene GmbH lässt euch aber den Raum, bei der nächsten Wahl zu sagen: nee, wir machen einen eigenen BR.


    Und ja, da habt ihr (aller Wahrscheinlichkeit) mit Gegenwind zu rechnen, davon gehe ich auch aus. Deswegen wäre es hier wichtig, euch die richtige Unterstützung zu holen. (Gewerkschaft/Rechtsbeistand) Da werden wir hier im Forum nicht ausreichend sein.


    Alternativ solltet ihr überlegen, ob ihr nicht einfach eigene Vertreter in den BR bringen wollt. (z.B. über eine eigene Liste)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt (egal worüber), dann ist die im Betrieb zu veröffentlichen! (Guckst du § 77 BetrVG, Absatz 2, letzter Satz)


    Also einfach mal pauschal anfragen, wo denn die BVen bei euch veröffentlicht sind.

    wir haben im intranet eine br seite.

    Alternativ solltet ihr überlegen, ob ihr nicht einfach eigene Vertreter in den BR bringen wollt. (z.B. über eine eigene Liste)

    dort kann man die mitglieder , die infos über die letzte br sitzung und bvs sehen (es sind alle bb von 2014 ab dort zu sehen und nach und nach sollen alle bvs ergänzt werden… naja)

    So etwas habe ich mir gedacht/befürchtet. Theoretisch wäre es denkbar, dass es bei der Wahl nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, aber davon würde ich erst einmal nicht ausgehen. (Bzw. das nachzuweisen ist Arbeitsrecht am Hochreck!)

    ich sag es mal vorsichtig…

    es würde mich nicht wundern wenn das so gelaufen ist.

    bei uns wird viel hinten rum gemacht, so lange die belegschaft sich nicht wehrte oder nichts davon mitbekommt.

    also wäre es denkbar das es nicht so ganz sauber gelaufen ist.

    Das spricht für den von mir schon am Anfang vermuteten "gemeinsamen Betrieb verbundener Unternehmen".


    D.h. ohne genauere Prüfung durch einen RA vor Ort, müsst ihr erst einmal davon ausgehen, dass ihr einen gültigen BR habt. Damit könnt ihr nicht einfach einen eigenen wählen.

    ra = rechtsanwalt?

    wir sind gerade dabei über einen betriebsrat der relativ gut mit der gewerkschaft ist, zu erfahren ob es so eine bv überhaupt gibt…

    Und ja, da habt ihr (aller Wahrscheinlichkeit) mit Gegenwind zu rechnen, davon gehe ich auch aus. Deswegen wäre es hier wichtig, euch die richtige Unterstützung zu holen. (Gewerkschaft/Rechtsbeistand) Da werden wir hier im Forum nicht ausreichend sein

    wie gesagt die gewerkschaft ist auf unserer seite.

    diese hält von unserem betriebsrat nichts…

    und sieht das problem das allen mitarbeitern am standort zu wenig geholfen wird.

    mir ist klar das ihr hier eine hilfestellung leisten könnt - aber uns nicht komplett unterstützen :)

    Alternativ solltet ihr überlegen, ob ihr nicht einfach eigene Vertreter in den BR bringen wollt. (z.B. über eine eigene Liste)

    wir haben zwei mitarbeiter beim br

    der eine ist ein vorgesetzter einer anderen abteilung und den haben wir noch nie in br arbeit zu gesicht bekommen.

    die andere ist in meiner gegenschicht.

    mitte 50, wird von ihrem chef selbst fertig gemacht und kann nicht für ihr recht einstehen.

    sie ist bemüht wenn ich mit ihr rede - aber dann kommt immer das muss ich fragen, der und der kommt dann. selbst tut sie nichts.

  • Hallo mpunkt,


    ein BR ist natürlich nur so gut, wie es die Wähler wollen.


    Und eine Betriebsvereinbarung muß nicht vom BR bekannt gemacht werden, sondern vom Arbeitgeber gem. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG:

    § 77 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Also muß die Frage nach einer Betriebsvereinbarung sowieso an den AG gehen.


    guten morgen albarrcin,

    ein betriebsrat ist nur so gut wie er will und so lange er keine eigenen interessen hat und seine wähler nicht an die vorgesetzten verkauft.

    das würde es bei uns eher treffen…


    ok das ist schon mal gut zu wissen.

    wenn man diese frage aber anfragt könnte dort in der zwischenzeit noch eine bv abgeschlossen werden diesbezüglich?

  • Hallo mpunkt,


    es wurde ja bereits geschrieben, daß eine einfache Betriebsvereinbarung nicht ausreicht.


    Es müssen bei der Zusammenfassung von Unternehmen (nicht Betrieben) die Vorraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    § 3 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    erfüllt sein. Es muß also die Zusammenfassung mehrerer Unternehmen zur Betriebsratswahl durch Tarifvertrag geregelt sein. Ob dies bei Euch der Fall ist, muß Dir die vertragschließende Gewerkschaft (in Deinem Fall wohl die IG BCE) mitteilen können.


    Andere rechtliche Möglichkeiten zur Zusammenfassung von Betriebsratsgremien sehe ich in § 3 BetrVG nicht.

    Für einen "gemeinsamen Betrieb" im Sinne des § 1 Abs. 2 BetrVG

    § 1 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    müssen schon sehr viele Voraussetzungen erfüllt sein, die sehr sorgfältig betrachtet werden müssen.

    Da reicht es nicht aus, z. B. eine gemeinsame Personalabteilung zu haben.

  • also eine kurze Erklärung wie unser Unternehmen aufgebaut ist.


    Es gibt einen Globalen Konzern


    Dieser hat den Damaligen Konzern gekauft.


    Das Unternehmen hatte GmbH Nr. 1

    Als die Firma görßer wurde GmbH Nr. 2 die GmbH Nr. 1 + 2. sind die Produktion

    hier war die Personalabteilung, Marketing etc. schon immer Zentraliiert

    unser Unternehmen GmbH Nr. 3 ist eine reine Logistik Firma


    Nach der Übernahme wurde GmbH Nr. 4 gegründet diese Trägt den namen des Globalen Konzerns unter dem wir alle arbeiten.


    Dann gibt es noch GmbH Nr. 5 diese ist die Forschungsabteilung (laut Gewerkschaft haben die schon einen eigenen Betriebsrat - müsste ich aber nochmal genau nachfragen)


    und GmbH Nr. 6 ist das "billig Segment"


    Alle 6 GmbH haben den gleichen eingetragen Geschäftsführer und natürlich jede GmbH noch mehrere Geschäftsführer.


    Dazu untersteht unser Unternehmen dem Logistikchef für Europa.

  • Obwohl Du hiermit

    eine Betriebsvereinbarung muß nicht vom BR bekannt gemacht werden, sondern vom Arbeitgeber

    natürlich vollkommen Recht hast, sehe ich das hier

    Also muß die Frage nach einer Betriebsvereinbarung sowieso an den AG gehen.

    nicht so. Schon gar nicht als Muss. Will ich wem an der Karre flicken, weil BVen nicht veröffentlicht sind, dann MUSS das der AG sein, aber solange meine Frage nur ist, wo ich die finde, sollte ich mich doch vertrauensvoll an die von mir gewählte Vertretung der Belegeschaft wenden können/dürfen. Da es ihre Aufgabe ist, die Durchführung der zugunsten ... (bla, bla, bla) zu überwachen, sollten sie die Antwort doch auch kennen. Nicht?



    Für einen "gemeinsamen Betrieb" im Sinne des § 1 Abs. 2 BetrVG

    § 1 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    müssen schon sehr viele Voraussetzungen erfüllt sein, die sehr sorgfältig betrachtet werden müssen.

    Auch hier will ich Dir grundsätzlich gar nicht widersprechen, aber vor dem Hintergrund, dass eine gemeinsame Wahl stattgefunden hat, wie hoch würdest Du die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass man das Thema juristisch abschließend vor März nächsten Jahres geklärt bekommt und damit das "Rad zurückdreht"?


    Worauf ich hinauswill: Klar kann ich mir vorstellen, dass da bestimmte Dinge nicht richtig gelaufen sind. Und auch das nicht alles seine Richtigkeit hatte/hat. Aber wenn die Kollegen (ohne wirklich Plan von irgendwas zu haben (sorry, mpunkt, nimm das nicht persönlich, aber wir haben alle mal bei Null angefangen)) jetzt versuchen dagegen anzugehen, dann ist das "Hornberger Schießen" noch so das schmeichelhafteste, das mir dazu einfällt.


    Ich halte es für zielführender, seine Kraft und Bemühungen darauf zu konzentrieren, dass man bei der nächsten Wahl eigenständig wird. Da hat man dann genügend Zeit zur Vorbereitung und muss nichts kopflos übers Knie brechen.


    mpunkt Und ja, mit dem RA war ein Rechtsanwalt gemeint. Euer "Problem" an der Stelle: den müsstet ihr im Moment aus eigener Tasche zahlen. (Erst der BR darf den AG dafür "bluten lassen".) Aber wenn ihr die Gewerkschaft auf Eurer Seite habt: bestens. Dann seid ihr doch auf einem guten Weg!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Das heißt ich sollte die IG BCE fragen ob die Unternehmen einzeln bei der Gewerkschaft angemeldet sind oder?


    Auch hier will ich Dir grundsätzlich gar nicht widersprechen, aber vor dem Hintergrund, dass eine gemeinsame Wahl stattgefunden hat, wie hoch würdest Du die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass man das Thema juristisch abschließend vor März nächsten Jahres geklärt bekommt und damit das "Rad zurückdreht"?


    Worauf ich hinauswill: Klar kann ich mir vorstellen, dass da bestimmte Dinge nicht richtig gelaufen sind. Und auch das nicht alles seine Richtigkeit hatte/hat. Aber wenn die Kollegen (ohne wirklich Plan von irgendwas zu haben (sorry, mpunkt, nimm das nicht persönlich, aber wir haben alle mal bei Null angefangen)) jetzt versuchen dagegen anzugehen, dann ist das "Hornberger Schießen" noch so das schmeichelhafteste, das mir dazu einfällt.


    Ich halte es für zielführender, seine Kraft und Bemühungen darauf zu konzentrieren, dass man bei der nächsten Wahl eigenständig wird. Da hat man dann genügend Zeit zur Vorbereitung und muss nichts kopflos übers Knie brechen.


    mpunkt Und ja, mit dem RA war ein Rechtsanwalt gemeint. Euer "Problem" an der Stelle: den müsstet ihr im Moment aus eigener Tasche zahlen. (Erst der BR darf den AG dafür "bluten lassen".) Aber wenn ihr die Gewerkschaft auf Eurer Seite habt: bestens. Dann seid ihr doch auf einem guten Weg!

    Der Sekräter der Gewerkschaft bei uns vor Ort meinte zu uns.
    Wenn es keine BV gibt dann steht einer Gründung eines eigenen BR nichts im Wege.

    Und man müsse nicht bis zur nächsten Wahl warten.


    Ich sehe das auch nicht als Angriff ;) ntürlich haben wir alle keine Ahnung davon.

    Aber über die Jahrzehnte hat man den MA in unserem Unternhemen eben genug unrecht getan ohne das der Betriebsrat einen unterstützt hat und das wird von Jahr zu Jahr schlimmer.

    Deswegen muss man eben Reagieren.

    Nur weil man noch nihcts weiß, bedeutet es ja nicht das man nichts lernen kann :P


    Ist man nicht auch in der Gewerkschaft das man genau in so einem Fall rechtlichen Beistand von der Gewerkschaft bekommt??

    Einmal editiert, zuletzt von mpunkt () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mpunkt mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die nächsten regulären BR-Wahlen sind zwischen März und Mai 2022. Wenn ihr vorher rechtzeitig erklärt, an der Wahl nicht teilzunehmen, sondern diesmal einen eigenen BR wählen zu wollen, ist das sicherer als da jetzt noch etwas mit unsicherem Ausgang übers Knie brechen zu wollen. Die paar Monate steht ihr auch noch durch.


    Bei uns sind ebenfalls mehrere "eigenständige GmbHs" am Werk, die aber im Gleichtakt mit dem Kopf nicken, wenn der OberGmbHKoordinationsbabo am Fädchen zieht. Wir wollten nach BR-Gründung in unserer GmbH den umgekehrten Weg gehen und das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs feststellen lassen. Unser Anwalt hat damals wenig Chancen gesehen, eben aufgrund der Rechtsform. Im Umkehrschluss würde ich also vermuten, dass eben diese Rechtsform bei euch die Gründung des eigenen BR erleichtert.


    Die Gewerkschaft gewährt dir individuellen Rechtsschutz, ob sie auch für die ganze Belegschaft tätig wird, hängt vom Organisationsgrad in eurer Firma ab. An BR-Gründungen hat sie aber Interesse, daher haben sie auch uns geholfen, obwohl wir einen geringen Organisationsgrad hatten und nachher einige Neumitglieder gewonnen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,


    wenn bestimmte Bereiche quasi als eigene GmbH ausgegründet sind, spricht das nicht für einen "Gemeinschaftsbetrieb".


    Wenn die Gewerkschaft bei Euch eine BR-Gründung für möglich hält, dann wäre das für mich die beste Option, gar nicht mehr groß zu warten, sondern mit Hilfe der Gewerkschaft einen Wahlvorstand gem. § 17 Abs. 2 -4 BetrVG

    § 17 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    zu bestellen. Es ist dann Sache der Gewerkschaft, die Sachlage genauer zu prüfen.

    Da braucht man dann auch gar nicht erst den "Segen" des bereits existierenden BR einzuholen.

  • Die nächsten regulären BR-Wahlen sind zwischen März und Mai 2022. Wenn ihr vorher rechtzeitig erklärt, an der Wahl nicht teilzunehmen, sondern diesmal einen eigenen BR wählen zu wollen, ist das sicherer als da jetzt noch etwas mit unsicherem Ausgang übers Knie brechen zu wollen. Die paar Monate steht ihr auch noch durch.


    Bei uns sind ebenfalls mehrere "eigenständige GmbHs" am Werk, die aber im Gleichtakt mit dem Kopf nicken, wenn der OberGmbHKoordinationsbabo am Fädchen zieht. Wir wollten nach BR-Gründung in unserer GmbH den umgekehrten Weg gehen und das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs feststellen lassen. Unser Anwalt hat damals wenig Chancen gesehen, eben aufgrund der Rechtsform. Im Umkehrschluss würde ich also vermuten, dass eben diese Rechtsform bei euch die Gründung des eigenen BR erleichtert.


    Die Gewerkschaft gewährt dir individuellen Rechtsschutz, ob sie auch für die ganze Belegschaft tätig wird, hängt vom Organisationsgrad in eurer Firma ab. An BR-Gründungen hat sie aber Interesse, daher haben sie auch uns geholfen, obwohl wir einen geringen Organisationsgrad hatten und nachher einige Neumitglieder gewonnen.

    Interessant zu wissen wie das in anderen Firmen gelaufen ist :)

    Ich werde die nächste woche nochmal mit der Gewerkschaft sprechen.

    Danke für deine Informationen


    Danke für deine tolle Hilfe.

    Ich werde jetzt nochmal mit der Gewerkschaft trücksprache nehmen.


    Am Samstag treffen wir Mitarbeiter uns nochmal und sprechen über ein par Dinge.

    Ich habe auch neue Mitlgieder für dei Gewerkschaft gewonnen.


    Vielleicht kann ich euch ja bald positives von euren ganzen Ideen und eurem Fachwissen geben. :)


    Und wer weiß vielleicht bin ich ja auch bald ein BR hier in der Runde :P

    Einmal editiert, zuletzt von mpunkt () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mpunkt mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn die Gewerkschaft bei Euch eine BR-Gründung für möglich hält, dann wäre das für mich die beste Option, gar nicht mehr groß zu warten, sondern mit Hilfe der Gewerkschaft einen Wahlvorstand gem. § 17 Abs. 2 -4 BetrVG

    § 17 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    zu bestellen. Es ist dann Sache der Gewerkschaft, die Sachlage genauer zu prüfen.

    Dem würde ich mich grundsätzlich anschließen. Leider ist meine Erfahrung mit den Gewerkschaften, dass deren Einschätzung einer Sachlage oft genug von ihrer idealistischen Wunschvorstellung geprägt ist, nicht wirklich von der Faktenlage...


    Das ist aber meine Erfahrung und muss mit den hier agierenden Gewerkschaften/-sekretären nichts zu tun haben. (Ich bin da nur eher zurückhaltend mit meiner Erwartung.)


    Aber ja, ich sehe hier auch eine Möglichkeit. Wenn die Gewerkschaft hier einen Wahlvorstand bestellt: einfach mal loslegen und schauen, was passiert... ob es wirklich schneller ist, wird sich zeigen. Der sichere und bequemere Weg ist das sicher nicht. (Aus meiner Warte liefert die gemeinsame Wahl genügend Munition, um hier Rechtsgeschichte zu schreiben, sprich sowohl AG als auch amtierender BR könnten hier gegen die Wahl angehen und dann wird das erst einmal geklärt... aber auch das muss ja nicht verkehrt sein!)


    Am Ende ist das wohl eine Frage des "Leidensdrucks". Kann/will ich noch die 9 Monate warten oder will ich lieber gestern als morgen einen eigenen BR haben. Das könnt ihr natürlich nur vor Ort entscheiden und beurteilen.


    Um es mal plakativ zu machen: Bis zur nächsten Wahl warten, hieße, sich das Florett zu schnappen und bei nächsten Wahl gut trainiert aufzutrumpfen und zu sagen: hier sind wir. Wir sind eine eigene Firma, also machen wir auch was Eigenes. Und? Was wollt ihr dagegen machen? Um euch dann einen eigenen BR zu verwehren, braucht der AG schon verdammt gute Gründe!

    Sofort die Wahlen einzuleiten ist aus meiner Sicht eher der Griff zum zweihändigen Breitschwert. Macht viel Schaden, aber wenn man nicht mit umgehen kann, erreicht man nicht viel...


    Aber wie sagte eine liebe BR-Kollegin (die u.a. Schuld daran ist, dass ich heute noch BR bin) immer: Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren.


    Am Ende könnt das nur ihr entscheiden. Denn am Ende werdet auch nur ihr das "ausbaden" (wie auch immer das en détail dann aussehen mag). Viel Glück und viel Erfolg! Wie auch immer ihr euch entscheidet.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!