Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Juli?

  • die Bundesnotbremse endet aber wir laufen dummerweise immer noch mit Masken im Betrieb rum

    Besser als andersrum: in unserer Abteilung haben nur drei Leute (von ca. 13 oder 14 je nach Zählweise und Zeitpunkt) wirklich konsequent die Masken getragen, wenn auf dem Flur unterwegs oder in der Küche oder gar bei anderen Kollegen im Büro bis hin zu zu viert dicht gedrängt auf einen Bildschirm starrend ... Vorgesetzte als leuchtendes Negativbeispiel, Hygiene wie Arbeitsschützer wussten Bescheid (teils selbst hier bei uns vor Ort mitbekommen) und haben (nach meinem Wissen) nichts gemacht .... ich war zeitweise echt angefressen.


    Inzwischen habe ich seit einer knappen Woche meine Zweitimpfung und der volle Impfschutz ist schon fast gegeben und ich bin entspannter. Aber sofern ich nicht sehr sicher bin, auf keine Kollegen zu treffen beim Kaffeeholen, trage ich die Maske trotzdem noch. Bei FFP2 schwitzt man stark, die einfachen fusseln schneller, aber es ist allemale das kleinere Übel, als übern Hof bei den Kollegen in der Intensivstation zu landen.


    Demnächst Seminar in Frankfurt und dann hab ich vollen Impfschutz und muss mir kein Stäbchen durch die Nase ins Hirn rammen, drauf freue ich mich :)

    Masken sind dagegen pillepalle und wie sich auch hierzulande erwiesen hat, sind häufigeres Händewaschen, Masken und etwas mehr Abstand auch gegen andere Infektionskrankheiten hilfreich, von Erfahrungen aus Ländern mal ganz abgesehen, dass jahrelanges Maskentragen auch gegen Gesundheitsschäden durch Umwelteinflüsse (Staub und schlimmeres in der Luft) hilft und das Leben sogar verlängert.


    Ich als großgewachsener Kerl vermisse nur XL-Masken, Einheitsgröße taugt nur bedingt für große Köpfe. Und sehr, sehr viele Masken sind ein Graus für Brillenträger, das muss doch besser gehen, als atemzugsweise eine ganz persönliche Nebelwand zu laufen. Bessere Masken, vielleicht Ausatmen per Ventil und Schlauch/Röhrchen nach unten oder seitlich zur Schulter weg statt unter die Brille, dann kann die Maske evtl. noch kleiner werden und weniger stören ...

    ... im Kaufhaus oder beim Seminar oder ähnlich kann ich mir Maske tragen als Dauerphänomen vorstellen, im privateren Umfeld oder kleinen Rahmen nicht. Weniger Leute in die Konferenzräume quetschen, dann wirds wohl langfristig ohne Maske klappen.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Da hatte ich einen Physik-Lehrer :D immer wenn vorher Erdkunde dran war wurde die Tafel nicht geputzt, dann war Physik gestorben und die ganze Stund lang wurde die handgemalte Karte des Erdkunde-Lehrers korrigiert und mit jedem neuen Strich erzählte er eine neue Seemannsgeschichte: "Als ich da damals rum gesegelt bin..." :D


    (nur um mal noch mehr abzuschweifen 8o)

    Klingt nach Käptn Blaubär :)

  • Hallo zusammen


    Die Corona-Schutzverordnung NRW sagt in einem Punkt:

    "Bei Abwesenheit von mindestens 5 Tagen muss am ersten am Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorgewiesen oder vor Ort ein Test durchgeführt werden - Ausnahme vollständig Geimpfte. Das gilt nicht bei Abwesenheit durch Krankheit oder Home-Office"


    Wir haben ein Schreiben von unserem AG bekommen, die dieses Thema jetzt aufgreift. Darin heißt es:


    "...Alle Beschäftigten. de fünf Werktage (Samstag gilt als Werktag) nicht am Arbeitsplatz waren, teilen uns per E-Mail (nachweis@xxx.de) mit, dass sie entweder einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis haben. Die anderen schicken per Mail den Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, auch an nachweis@xxx.de"


    Ich sehe das ganze etwas kritisch, offenbart man doch seine Gesundheitsdaten die dem AG im Grunde nichts angehen. Sehe ich das zu kritisch, oder was meint ihr?

    Was passiert mit den erhoben Daten? Werden sie gespeichert? Ist das versenden solcher Daten per Mail überhaupt sicher genug?


    Liebe Grüße

  • Wir haben ein Schreiben von unserem AG bekommen, die dieses Thema jetzt aufgreift. Darin heißt es:


    "...Alle Beschäftigten. de fünf Werktage (Samstag gilt als Werktag) nicht am Arbeitsplatz waren, teilen uns per E-Mail (nachweis@xxx.de) mit, dass sie entweder einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis haben. Die anderen schicken per Mail den Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, auch an nachweis@xxx.de"

    Habt ihr denn verbindlich geklärt, wie lange derartig eingeschickte Nachweise beim AG gespeichert bleiben bzw. nach welcher Frist sie unwiderruflich zu löschen sind? Löschen nach Arbeitsantritt (manueller Aufwand) oder automatisch nach beispielsweise fünf Tagen oder wie auch immer? ggf. gibt es Mindest-Aufbewahrungsfristen zum Nachvollziehen von Infektionsketten, aber auch das wird ggf. nach wenigen Tagen und nicht erst nach Wochen erfolgen ...

    Hinzu kommt eine strikte Regelung, dass auf diesem Wege bekannt gewordene private Mailadressen außer für ggf. direkte Antworten/Rückmeldungen in keiner anderen Weise verwendet werden dürfen.


    Und nicht alle AN sind Computer-affin; zumindest bei uns gibt es noch einige ohne Smartphone und Mailadresse - es muss auch eine für sie praktikable Regelung geben.

    offenbart man doch seine Gesundheitsdaten

    M.E. sind das noch keine (umfassenden) Gesundheitsdaten, sondern lediglich Momentaufnahmen, dass keine Covid19-Infektion vorliegt. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des AG und auch mit dem von dir erwähnten klaren Bezug auf eure Corona-Schutzverordnung NRW scheint mir das legitim zu sein.


    Wenn du mit einem blauen Fleck am Arm in die Firma kommst, weil du in Haushalt oder Garten irgendwo dagegen gestoßen bist, ist auch das konsequenterweise ein "Gesundheitsdatum", welches du offenbarst. Oder wenn du wegen einem Zahnarzttermin mal eine Stunde später kommst oder eher weg musst, so oder so wäre es wenig praktikabel bis unmöglich, Gesundheitsdaten ganz und gar zu verbergen. Die Frage ist immer, was man wann und wem und wieso preisgeben kann oder muss - und was der Empfänger damit machen kann und darf (siehe oben die Frage nach verbindlichen Regelungen), ohne dass ein umfassendes Bild entsteht, welches wiederum Auswirkungen auf die Karriere haben kann.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Habt ihr denn verbindlich geklärt, wie lange derartig eingeschickte Nachweise beim AG gespeichert bleiben bzw. nach welcher Frist sie unwiderruflich zu löschen sind? Löschen nach Arbeitsantritt (manueller Aufwand) oder automatisch nach beispielsweise fünf Tagen oder wie auch immer? ggf. gibt es Mindest-Aufbewahrungsfristen zum Nachvollziehen von Infektionsketten, aber auch das wird ggf. nach wenigen Tagen und nicht erst nach Wochen erfolgen ...

    Hinzu kommt eine strikte Regelung, dass auf diesem Wege bekannt gewordene private Mailadressen außer für ggf. direkte Antworten/Rückmeldungen in keiner anderen Weise verwendet werden dürfen.


    Und nicht alle AN sind Computer-affin; zumindest bei uns gibt es noch einige ohne Smartphone und Mailadresse - es muss auch eine für sie praktikable Regelung geben.

    M.E. sind das noch keine (umfassenden) Gesundheitsdaten, sondern lediglich Momentaufnahmen, dass keine Covid19-Infektion vorliegt. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des AG und auch mit dem von dir erwähnten klaren Bezug auf eure Corona-Schutzverordnung NRW scheint mir das legitim zu sein.

    Geklärt ist da noch gar nichts, das Schreiben kam am Samstag per Post nach Hause. Wir wussten bis dato noch gar nichts von den Maßnahmen.

    Das keine Infektion vorliegt ok...aber bei uns wurde auch 1x die Woche zwei Selbsttests ausgegeben um sich diesbezüglich testen zu lassen. Das soll jetzt ja nicht mehr gehen, nur noch mit einem Schnelltest, aber nicht mehr per Selbsttest. Oder man gibt an geimpft zu sein und da sehe ich ein Problem.

    Da es keine Impfpflicht gibt, geht es auch dem AG nichts an, ob jmd geimpft ist oder nicht. Was ist dann mit denen, die sich nicht haben impfen lassen? Mit diesen Infos kann der AG auch schon genug Schindluder treiben...

  • Hallo Rakshazar,


    in eurem Fall ist der BR voll in der Mitbestimmung und sollte diese auch einfordern!

    da hier der AG eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Regelung getroffen hat

    Nach deinen Zitaten heißt es in der Verordung "fünf Tage" mit Tage ist allegemein Kalendertage gemeint. in der Regelung des AG wird dann von "fünf Werktagen" gesprochen. Gleichfalls dehnt der AG dies auch auf Genesene aus, in der Verordnung heißt es in deinem Auszug ja nur Geimpfte sind ausgenommen. Ebenso geht der AG nicht auf die weiteren Ausnahmen ein (Krankheit und homeoffice)


    Viele Grüße

    Bernd

  • M.E. sind das noch keine (umfassenden) Gesundheitsdaten, sondern lediglich Momentaufnahmen, dass keine Covid19-Infektion vorliegt. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des AG und auch mit dem von dir erwähnten klaren Bezug auf eure Corona-Schutzverordnung NRW scheint mir das legitim zu sein.

    Für mich sind das Gesundheitsdaten. Ohne wenn und aber.

    Und im Zweifelsfall wenn z. B. über die Coronaverordnung des Landes NRW so etwas gefordert wird dann kann der Arbeitnehmer das mitteilen das er geimpft worden ist oder genesen ist. Oder einfach einen Test machen, von welchem er sehr sicher ist dieser negativ ist. Weil er z. B. bei dem vorherigen Arbeitgeber erkrankt war und der aktuelle Arbeitgeber davon keine Kenntnis hat.
    Und natürlich muss man auch prüfen ob die Corona Verordnung NRW ein berechtigter Grund darstellt, das diese Informationen gemäss DGSVO verarbeitet werden dürfen. Dann wäre nur noch das wie, wie lange, wer hat Zugriff, .... zu klären.

    Den Vorabversand per Email halte ich aber für kritisch wegen privater Email, Zugriff auf dem Weg in die Firma, Speicherfristen und Umgang mit den Daten in der Firma welche definitiv zu regeln sind außer die Corona Verordnung NRW regelt das auch auch. (ich habe nicht nachgesehen). Glaube aber kaum das man dort so granular praktische Fragen geklärt hat. Das wäre vollkommen untypisch für die Politiker in der aktuellen Situation. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Rakshazar,


    bitte beim nächsten Mal korrekt zitieren.

    In der CoronaVO NRW heißt es tatsächlich "mindestens fünf Werktage"

    Nach der CoronaVO ist ein max. 48 Stunden alter Test zulässig.

    Im FAQ zur CoronaVO heißt es ausdrücklich dass die MBR des BR zu beachten sind!

    "...Welche Pflichten haben die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber?

    Sie müssen die Testvorlage kontrollieren; dies kann zentral oder z.B. durch Vorgesetzte etc. erfolgen. Entscheidend ist, dass die Betriebe den Behörden bei Überprüfungen ihr Kontrollsystem darstellen können.

    Wichtig: Bei der Festlegung entsprechender Verfahren im Betrieb sind die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte zu beachten!

    Die Pflicht zur Bereitstellung der kostenlosen Selbsttests ergibt sich schon aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

    ..."

    Quelle NRW


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Bernd


    Hatte diesen Punkt mit den "5 Tagen" hier her: https://www.land.nrw/de/presse…nen-mit-inzidenzen-von-10


    Aber letztendlich ist es egal, ob es jetzt 5 Tage oder Werktage sind, es geht mir hauptsächlich um die Offenlegung der Gesundheitsdaten und das sie per privater E-Mail Adresse versendet werden sollen.

  • @suppenkaster

    „Für mich sind das Gesundheitsdaten. Ohne wenn und aber. „


    Was du meinst interessiert hier nicht.

    Der AG verweigert den Zutritt zum Betrieb und stellt so lange die Entgeltzahlung ein bis entweder ein Testergebnis oder ein Nachweis der Impfung vorliegt oder ein BAG Gerichtsurteil vorliegt. Dann werden wir erst sehen was korrekt ist oder nicht. Aber wer kann so lange ohne Entgelt auskommen?

  • @suppenkaster

    „Für mich sind das Gesundheitsdaten. Ohne wenn und aber. „


    Was du meinst interessiert hier nicht.

    Der AG verweigert den Zutritt zum Betrieb und stellt so lange die Entgeltzahlung ein bis entweder ein Testergebnis oder ein Nachweis der Impfung vorliegt oder ein BAG Gerichtsurteil vorliegt. Dann werden wir erst sehen was korrekt ist oder nicht. Aber wer kann so lange ohne Entgelt auskommen?

    Hat dem Arbeitgeber schon mal jemand erklärt welche Werbung er da in der lokalen und vielleicht auch überregionalen Presse er da vielleicht schaltet?
    Wenn die Presse da vor dem Werksgelände ihre Arbeitsleitung anbietende Mitarbeiter antrifft.....
    Und auch die Agentur für Arbeit / Sozialamt wird das nicht nicht gerade toll finden wenn diese Mitarbeiter dort aus dem Grund Leistungen beantragen.
    Auch bei den Krankenkassen könnte ich mir da etwas Unverständnis bei Nachfragen durch betroffene Mitarbeiter vorstellen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hi suppenkasper, diese Art der Empörungs-Argumentation bringt niemanden voran. Man könnte nämlich die ebenfalls schlechte Presse dagegenhalten, wenn der AG entgegen der lokal geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung die Mitarbeiter ungetestet bzw. ohne Kenntnisnahme des Testergebnisses in die Büros oder Werkhallen lässt und somit Infektionen aller anderen Mitarbeiter fördert .... da kann man sich ganz wunderprächtig in eine hätte-wäre-könnte-sollte-Spirale hineinsteigern, aber das bringt wie gesagt in der Sache Niemanden voran und führt zu keinem Ergebnis.


    Irgendwie muss der AG die Info "momentan clean" oder "momentan infiziert" bekommen, um seinen eigenen Pflichten nachzukommen, und darum ging es doch hier. Und es ist wohl auch einer dieser Fälle, wo der AN im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Info liefern muss. Die Alternative wäre eine Testpflicht und die gibt es hier noch nicht.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Irgendwie muss der AG die Info "momentan clean" oder "momentan infiziert" bekommen, um seinen eigenen Pflichten nachzukommen, und darum ging es doch hier. Und es ist wohl auch einer dieser Fälle, wo der AN im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Info liefern muss.

    Unser AG hätte es sehr leicht, an die Infos zu kommen, wer wann zum wievielten Mal mit welchem Impfstoff geimpft wurde, ob und welche Nebenwirkungen nach der Impfung auftraten und wer seit wann wieder ein selbstbestimmter Kneipengänger und Urlauber ist.

    Dazu muß er sich nur 1 Stunde in den Aufenthaltsraum setzen... :D

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Unser AG hätte es sehr leicht, an die Infos zu kommen, wer wann zum wievielten Mal mit welchem Impfstoff geimpft wurde, ob und welche Nebenwirkungen nach der Impfung auftraten und wer seit wann wieder ein selbstbestimmter Kneipengänger und Urlauber ist.

    Dazu muß er sich nur 1 Stunde in den Aufenthaltsraum setzen... :D

    Und wie viele Wochen ist er dann kumuliert in Quarantäne weil er mit Kontaktpersonen Kontakt hatte und kann management mässig keine Fehlentscheidungen mehr fällen? :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Moin zusammen,


    in Sachsen heißt es folgendermaßen:


    Eine Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten vor ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz bzw. an den Einsatzort außerhalb der eigenen Häuslichkeit über den beizubringenden Negativtestnachweis zu informieren, ist dem Verordnungstext nicht zu entnehmen.


    Aus der SächsCoronaSchVO ergibt sich keine unmittelbare Pflicht des Arbeitgebers die Beschäftigten zur Wahrnehmung der Testpflicht aufzufordern bzw. die Vorlage eines Negativ- oder Immunisierungsnachweises zu fordern. Die Erbringungspflicht liegt hier einseitig beim Arbeitnehmer.


    Das Kopieren und Verwahren der Nachweise ist nach hiesiger Einschätzung nicht erforderlich.


    hm, also interssierts eigentlich keinen?!