Hallo,
unser Arbeitgeber bietet den Mitarbeitenden eine Corona-Impfung an.
Man hat im Intranet dafür eine Tabelle angelegt, in der sich Interessierte freiwillig eintragen können. Außerdem hat man dazu geschrieben, dass man auch ein Pseudonym verwenden könne.
M. E. entspricht das nicht diversen Grundsätzen des Datenschutzes, denn man hätte diese Liste auch ohne Namensnennung, z. B. über ein Formular, regeln können.
Wie schätzt ihr das datenschutztechnisch ein?
LG Christian