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Ob Ihr euch angreifbar gemacht habt oder nicht entscheidet im Fall der Fälle ein Gericht. Karton ist vielleicht nicht optimal aber wenn ihr den Nachweis führen könnt das eine Manipulation nicht möglich war vielleicht auch noch ok.
Rechnet ihr mit einer Anfechtung aufgrund der gewählten Wahlurne und Verschlussverfahren? Gab es dokumentierte Auffälligkeiten bei der Wahl und oder Auszählung?
Ich sehe gerade das Problem nicht. Wo ist ein bestimmtes Material vorgeschrieben?
Es geht doch nur darum, dass man sehen könnte, wenn sie unerlaubt geöffnet wurde und das ist doch eindeutig der Fall, wenn die Klebekanten versiegelt wurden. Es geht nicht darum, sie nicht öffnen zu können (was für eine Wahlurne per definitionem unpraktisch wäre ).
Also, Wahlurne basteln, Klebestellen "versiegeln" (machen wir z.B. schlicht mit den Unterschriften des Wahlvorstandes per Edding quer über die Klebestreifen), vor Öffnung der Urne die "Siegel" prüfen, im Wahlprotokoll festhalten, dass die unversehrt waren - Thema durch.