Hallo,
Wir stehen kurz vor unserer Wahl zur Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz). Ich weiss hier geht es um Betriebsratswahl, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.
Ist jemandem bekannt ob festgeschrieben ist ab wann Wahlwerbung (Veröffentlichung von Flyern, Plakaten etc.) getätigt werden darf.
Der Wahlvorstand hat beschlossen, dass Wahlwerbung erst mit Veröffentlichung der Wahlvorschläge ausgeübt werden darf und dies den Kandidaten auch mitgeteilt.
Irgendwo stand dies geschrieben, aber keiner findet mehr was darüber.
Danke für eure Rückmeldungen.