Wahlwerbung

  • Hallo,

    Wir stehen kurz vor unserer Wahl zur Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz). Ich weiss hier geht es um Betriebsratswahl, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.

    Ist jemandem bekannt ob festgeschrieben ist ab wann Wahlwerbung (Veröffentlichung von Flyern, Plakaten etc.) getätigt werden darf.

    Der Wahlvorstand hat beschlossen, dass Wahlwerbung erst mit Veröffentlichung der Wahlvorschläge ausgeübt werden darf und dies den Kandidaten auch mitgeteilt.

    Irgendwo stand dies geschrieben, aber keiner findet mehr was darüber.

    Danke für eure Rückmeldungen.


    :thumbup:

  • Hallo Dauerhaft,


    bei uns im Unternehmen haben wir das bisher immer so gehandhabt, dass jeder Bewerber die Möglichkeit hatte, sich auf einer DIN A4 Seite vorzustellen und zu schreiben, warum er für das Amt des Arbeitnehmervertreters geeignet ist.

    Dann haben wir alle Vorstellungen zusammen gefasst und den Wählern bekannt gegeben. So waren für alle Wahlbewerber die gleichen Bedingungen gegeben.

    Das Leben ist Veränderung

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    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Der Wahlvorstand hat beschlossen, dass Wahlwerbung erst mit Veröffentlichung der Wahlvorschläge ausgeübt werden darf

    Der Wahlvorstand darf natürlich auch beschließen, dass der Freitag zukünftig wieder "Tag zu Ehren der Freya" genannt wird. Kümmern wird und muss das keinen.


    Wie albarracin schon richtig schrieb: der Wahlvorstand kümmert sich darum, dass die Wahlen richtig durchgeführt werden. Punkt!

    Wenn ein Kollege in seiner Freizeit vor dem Unternehmen Flyer verteilt, kann ihn nichts und niemand hindern.

    Wenn er aber einen Deal mit dem AG hat, im Sinne, ab dann koordinieren wir das und unterstützen jeden Kandidaten auf die gleiche Weise (siehe das Beispiel vom Nordfriesen), dann kann er das natürlich tun. Verboten ist eine Wahlwerbung zu einem anderen Zeitpunkt dadurch aber nicht!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo zusammen,


    ich möchte diesen alten Punkt mal wieder aktivieren, da er zur nächsten Wahl sicherlich wieder relevant wird!


    Wir sind ein ´5-köpfiger Wahlvorstand in einem Unternehmen mit über 5.000 MA. Alle Wahlvorstände sind keine BR.

    Für die nächste Wahl im April hatten wir folgendes überlegt:

    In Absprache mit der GF gibt es keine "wilde" Wahlwerbung innerhalb des Unternehmes; also keine Flyer in den Kantinen o.ä. Im Intranet stellen wir allen Listen nach Beendigung der Einreichungsfrist eine Seite zur Verfügung.

    Hintergrund hierzu ist folgender:
    Wenn der aktuelle Betriebsrat jetzt schon Werbung macht, am besten auf seiner Seite im Intranet, ist das Unternehmen nicht mehr neutral. Durch die alleinige Werbung der aktuellen Liste(n) sind die neuen benachteiligt.


    Was die Kollegen außerhalb machen der Firma ist natürlich ihre Sache. Wenn also jemand vor dem Tor Flyer verteilt, ist es unschön, aber sein persönliches Recht!


    Spricht aus eurer Sicht etwas dagegen?
    Vielen Dank und schöne Grüße aus dem sehr verschneiten Süden

  • Hallo,


    In Absprache mit der GF gibt es keine "wilde" Wahlwerbung innerhalb des Unternehmes; also keine Flyer in den Kantinen o.ä.

    Das hat weder der Betrieb noch der WV zu bestimmen bzw. zu regeln.


    Spricht aus eurer Sicht etwas dagegen?


    Regelungen zur Wahlwerbung gehören nicht in die Zuständigkeit des WV.

    Grundsätzlich ist für Wahlen von AN-Vertreter*innen bzw. AN-Vertretungen Wahlwerbung zu jedem Zeitpunkt möglich.

    Was war denn an dieser Aussage unverständlich?

  • Für die Betriebsratswahl gilt das gleiche wie für den Wahlvorstand der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat.
    Das ist nicht Aufgabe des Wahlvorstandes da etwas zu regeln. Er hat nur die Aufgabe die Wahl durchzuführen.
    Ob die Wahlbewerber sich gegenseitig wie auch immer angehen ist keine Regelungsaufgabe des Wahlvorstandes.
    Das darf dann der Arbeitgeber mit den betroffenen Kandidaten und/oder Listen regeln wenn es dort zu Problemen kommt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • In Absprache mit der GF gibt es keine "wilde" Wahlwerbung innerhalb des Unternehmes; also keine Flyer in den Kantinen o.ä. Im Intranet stellen wir allen Listen nach Beendigung der Einreichungsfrist eine Seite zur Verfügung.

    Auch wenn ich die Idee durchaus nachvollziehen kann (und ich sie mal gerade mäßig für sinnvoll erachte), bewegt ihr euch hier im Bereich der Behinderung der Wahlen, bzw. des BRs. Kann gut gehen, aber wenn euch ein Bus rammt, dann wisst ihr aus welcher Richtung der kommt!


    Was nach Neutralität klingen soll ist de facto ein massiver Eingriff in die herrschenden "Machtverhältnisse". Und das ist alles andere als neutral!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Hallo Moritz,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Wieso sind wir hier nicht neutral? Jede Liste bekommt nach Ablauf der Frist die gleichen Möglichkeit sich zu präsentieren. Wenn der bestehende BR schon vor der Aushang des Wahlausschreiben für sich Werbung macht ist dies auch nicht neutral, oder?

    Und das Verbot zum Auslegen von Flyern habe wir aktuell auch schon. Es gibt schwarze Bretter für allgemeine Infos, aber diese sind überwacht, so dass hier auch keine Werbung veröffentlicht wird!

    Wo siehst du hier den Eingriff?

    Gruß Dirk

  • Wenn der bestehende BR schon vor der Aushang des Wahlausschreiben für sich Werbung macht ist dies auch nicht neutral, oder?

    Im Gegensatz zum WV muss er auch nicht neutral sein und darf Werbung für sich selber machen, weil man es ihm nicht verbieten kann.


    Und das Verbot zum Auslegen von Flyern habe wir aktuell auch schon.

    Dann hofft mal, dass sich alle daran halten und sich niemand wegen Wahlbehinderung beschwert. Ich kann eure Intention durchaus nachvollziehen, aber ein Werbeverzicht mit Rücksicht auf die Umwelt und die Nerven der Belegschaft funktioniert nur als freiwilliges Gentlemen- (bzw. Ladies-) Agreement. Je höher die Zahl der Bewerber, desto größer die Gefahr, dass jemand dabei ist, der Werbung für die höchste zivilisatorische Errungenschaft hält und trotzdem seine Flyer auslegt - und im Konfliktfall sogar Recht bekäme.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ihr seit nicht neutral weil ihr da was festlegt was nicht in der Regelungskompenz des Wahlvorstandes liegt. Und da greift ihr ein.

    Der alte Betriebsrat macht seit Beginn seiner Wahlperiode Werbung für sich. Wenn er jetzt schon los legt war die Werbung in der Vergangenheit vielleicht nicht ganz so gut.

    Edit on:
    Ihr könnt natürlich und solltet das auch für euch festlegen das im Wahlvorstand und im Wahlbüro und ein Umkreis darum Wahlwerbundsfrei ist.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper ()

  • Hallo zusammen,

    die Sache wird langsam interessant:

    - Natürlich kann der aktuelle BR auf seiner Seite im Intranet schreiben, was er alles für Mitarbeiter schon erreicht hat. Frei nach dem Motto: Tue Gutes und rede darüber!

    - Wenn er aber schon vor dem Wahlausschreiben eine Aushang veröffentlich "Wählt unsere Liste bei der Wahl 2022!" ist dies meiner Meinung nach grenzwertig.

    Hintergrund hierzu: Der AG darf sich für keine Liste einsetzten. Er bevorzugt aber den aktuellen BR, da er ihm über das Intranet die Möglichkeit gibt, als einzige Liste schon jetzt Werbung für sich zu machen!


    Die Sache mit den Flyer ist für mich eigentlich ganz einfach. Die Kantine gehört dem Unternehmen. Somit kann es auch bestimmen, ob hier Flyer (egal welchen Inhalts) verteilt werden dürfen. Also gibt es keine Flyer für das Nagelstudio nebenan, genau nicht für eine Liste der BR-Wahl. Dies hat nichts mit Beeinflussung der Wahl zu tun, sondern mit "Spielregeln" die für die Kantine bzw. das Firmengelände gelten. (Vielleicht noch zur Info, wir sind noch in Privatbesitz!)


    Wenn nicht der Wahlvorstand, wer gibt eurer Meinung nach vor, wie die einzelnen Listen werben dürfen? Hat jede Liste eurer Meinung nach "Narrenfreiheit" bei der Werbung? Dies ist sicherlich auch nicht richtig!

  • Spielregeln schränken die "Narenfreiheit" ein. Solange nicht gegen Gesetze und interne Regeln verstossen wird kann man da durchaus kreativ sein.

    Könnte eine weitere Liste als der aktuelle BR auch im Intranet Beiträge schreiben? Dann können die auch schon anfangen mit der Werbung für sich.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Könnte eine weitere Liste als der aktuelle BR auch im Intranet Beiträge schreiben? Dann können die auch schon anfangen mit der Werbung für sich.

    Ja genau da möchte ich ja hin! Jede Liste kann nach Beendigung der Frist für sich Werbung im Intranet machen (Aktuell ist dies dem BR vorbehalten). Wir wissen ja aktuell noch gar nicht welche Listen sich überhaupt aufstellen lassen. Somit ist auch keine Gleichbehandlung möglich!

  • wer gibt eurer Meinung nach vor, wie die einzelnen Listen werben dürfen? Hat jede Liste eurer Meinung nach "Narrenfreiheit" bei der Werbung?

    Andersherum: wer sollte denn vorgeben, welche Werbeform genehm ist und welche nicht?

    Wenn jemand (in seiner Pause) herumgeht und Einzelgespräche führt oder (extern selbst gedruckte) Handzettel mit Argumenten verteilt, wer will es verbieten? Plakate und ein "Giveaway" vorm Werktor? Bedruckte Kugelschreiber als Werbegeschenke kosten im Hunderterpack auch nur sehr wenige Cent je Stück (OK, sind dann natürlich keine "edlen" Schreiber von Lamy oder anderen renommierten Marken), halte ich also auch nicht für völlig abwegig. Besondere Freundlichkeit und Komplimente werden hier und da auch schon sehr positiv aufgenommen ....

    Dies ist sicherlich auch nicht richtig!

    Was genau soll daran nicht richtig sein und wieso? Geh es mal mehr sachlich und weniger emotional an ;)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • wenn Du auf u.a. Link nachliest, dann dürfte sich dein AG nicht aktiv einbringen, aber passiv verhalten darf er

    --> also der AG darf nur keine Liste benachteiligen und das kann ich bei deiner Schilderung nicht erkennen

    --> die Wahlwerbung-Trägheit der anderen Listen ist ja kein Grund, das die BR-Liste nicht als erstes Werbung machen darf.


    Hintergrund hierzu: Der AG darf sich für keine Liste einsetzten. Er bevorzugt aber den aktuellen BR, da er ihm über das Intranet die Möglichkeit gibt, als einzige Liste schon jetzt Werbung für sich zu machen!

    Beispiel: Eine von vier Listen zur Betriebsratswahl bat den Arbeitgeber, ein Callcenter-Dienstleister, über Monitore auf den Flächen auch Wahlwerbung für diese Liste zeigen zu können. Der Arbeitgeber gestattete dies, informierte aber die anderen Listen nicht über diese Möglichkeit. Das LAG Hamm sah hierin keine Wahlbeeinflussung (LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2015 – 7 TaBV 19/15). Zwar sei es gemäß § 20 Abs. 2 BetrVG und der daraus folgenden Neutralitätspflicht dem Arbeitgeber untersagt, bestimmte Listen finanziell oder mit Betriebsmitteln zu unterstützen. Der Arbeitgeber musste aber nicht aktiv auf die Vertreter der anderen Listen zugehen und die Möglichkeit der Wahlwerbung über die Monitore anbieten. Im Gegenteil, so das LAG, wäre es unzulässig, wenn er diese Wahlwerbungsidee auch den anderen Listen anbietet.

    Einflussnahme des Arbeitgebers auf die Betriebsratswahl - Deutscher AnwaltSpiegel
    Vorsicht: Es drohen einstweilige Unterlassungsverfahren und eine spätere Wahlanfechtung Von Tobias Grambow Beitrag als PDF (Download) In diesem Jahr ist es…
    www.deutscheranwaltspiegel.de

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ja genau da möchte ich ja hin! Jede Liste kann nach Beendigung der Frist für sich Werbung im Intranet machen (Aktuell ist dies dem BR vorbehalten). Wir wissen ja aktuell noch gar nicht welche Listen sich überhaupt aufstellen lassen. Somit ist auch keine Gleichbehandlung möglich!

    Ist das Intranet statisch oder wie in manchen Firmen aka Facebook aufgebaut wo jeder Beiträge schreiben kann?
    Wenn letztere Version vorliegt dann kann da jeder jetzt schon anfangen Werbung zu machen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ja genau da möchte ich ja hin! Jede Liste kann nach Beendigung der Frist für sich Werbung im Intranet machen (Aktuell ist dies dem BR vorbehalten). Wir wissen ja aktuell noch gar nicht welche Listen sich überhaupt aufstellen lassen. Somit ist auch keine Gleichbehandlung möglich!

    auch nicht der Auftrag des WV sich um gleichberechtigte Werbung zu kümmern.


    Wenn ich mich als BRM bei den MA "bewerben" möchte und der WV mich davon abhält, dann ist das unzulässige Beeinflußung und strafbar.

    --> nur ein Hinweis: wir leben in einer Demokratie mit freien Wahlen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo zusammen,

    ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken die Wahl zu manipulieren o.ä.

    Es geht eigentlich nur darum gewisse Spielregeln für alle Listen aufzustellen um eine faire Wahl durchzuführen. Diese wäre:

    - Keine Flyer am dem gesamten Firmengelände. Dies entspricht auch schon den aktuellen Vorgaben durch die GF. Was vor dem Tor/auf der öffentlichen Straße passiert, ist uns egal.

    - Die persönliche Gespräche innerhalb des Unternehmens sind natürlich zulässig. (keine Ahnung was hier bzgl. der Arbeitszeit zulässig ist)

    - Eine Plattform im Intranet, auf dem alle Listen die gleichen Werbemöglichkeiten haben. Dies aber als Werbung und nicht mit Chat-Funktion analog Facebook. So kann die Liste mit den Reinigungskräften genauso gut Werbung machen wie die Kollegen vom Marketing.

    - Was das Thema Werbegeschenke betrifft bin ich mir auch nicht sicher.


    Wir hatten vor 4 Jahren erstmals eine Listenwahl, die zwischenzeitlich chaotisch war. Plötzlich waren in den Kantinen Flyern von einer Liste (trotz Verbot) Ferner gab es im Intranet Werbung für eine Liste, aber alle anderen könnten nichts gleichwertiges hochladen, da ihnen die Rechte dazu fehlten.

    Soll sich da der Wahlvorstand einfach raushalten, obwohl es hier eindeutig Benachteiligungen einzelner Listen gab?


    Wie macht ihr das? Lasst ihr jeder Liste machen was Sie will?


    Ich denke auch bei einer Bundestagswahl gibt es gewisse Regeln, an die sich die Parteien halten müssen, oder?