Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil...
Den Passus hatte ich tatsächlich gerade so gar nicht im Blick und dachte: "Wenn die sich selber aufnehmen um nicht alles doppelt zu erzählen - warum nicht?"
Aber durch das konkrete Verbot der Aufzeichnung verbietet sich das. Bliebe also, die eigenen "Vorträge" im Vorfeld zu üben und dabei Aufzeichnungen zu machen und daraus einen Video-Blog (neudeutsch Vlog) zu erstellen.
Danke für den Hinweis. Die Nichtbeachtung könnte einen hier tatsächlich in die Bredouille bringen.