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Ich bin Sprecher im Wirtschaftsausschuss von der KMD (100% Tochter der UMM) und wir möchten ein Ersatzmitglied wählen, da ein Mitglied ausgeschieden ist. Wir haben bei der KMD niemand gefunden der diesen Job machen möchte. Jetzt hat sich ein Betriebsratsmitglied von der UMM (Unsere Mutter Gesellschaft) bereit Erklärt sich für das Amt aufstellen zu lassen. So jetzt meine Frage, darf ein BR Mitglied von der Muttergesellschaft sich bei uns in den Wirtschaftsausschuss Wählen lassen?
soweit ich weis, dürfen in den Wirtschaftsausschuss nur Mitarbeiter des selben Unternehmens. Externe dürfen als Sachverständige dazu geladen werden, sind aber dann nicht teil des Wirtschaftsausschusses.
Wenn der Arbeitgeber aber kein Problem damit hat, spricht nichts dagegen. Denn wer soll dann etwas dagegen sagen?
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es keinen vertrauenswürdigen Mitarbeiter im Betrieb gibt, der sich für den WA erwärmen kann. Kennt ihr niemanden aus der Buchhaltung, zu dem ihr Vertrauen habt?
(1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die in § 5 Abs. 3 genannten Angestellten bestimmt werden. ... (Hervorhebung durch den Zitierenden)
De jure wird man die Frage wohl eindeutig verneinen müssen. Interessant könnte aber für euch sein, dass ihr auch einen Leidenden in den WA berufen könnt. Vielleicht hilft euch das ja?
(Im WA ist Sachverstand entscheidender als politische Meinung/Richtung)
Wenn der AG mitspielt geht natürlich viel, klar. Aber fragen werdet ihr ihn müssen. Einfach mal einen Unternehmensfremden bestellen geht jedenfalls nicht.
Hinweis: Interessant ist, dass hier von Unternehmen, nicht von Betrieb die Rede ist. Was logisch ist, da ja auch mehrere Betriebe in einem Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Gilt aber so, jedenfalls soweit mir bekannt, nicht für Konzernstrukturen.