Schwerbehinderter Kollege wünscht Corona-Impfung - soll gemaßregelt werden

  • Nach welchen Kriterien letztlich weitere Kollegen eingeladen wurden, ist (mir) bisher unbekannt.

    Dem Kollegen auch.

    Es wurden bestimmte MA eingeladen, die mit stetigem Kundenkontakt.

    Das plötzlich auch andere kommen durften, kam "aus dem nichts" - die Kriterien dafür? Ein Nirwana.

  • Der AG priorisiert nach dem was sich in seiner Einflusssphäre befindet, dem betrieblichen Alltag und den damit verbundenen (Infektions-)Risiken. (...und bei jemandem der nur im Homeoffice arbeitet, besteht im betrieblichen Alltag kein Infektionsrisiko).

    Sorry, aber da kann ich nicht mitgehen. Wenn der AG nun folgende Priorisierung getroffen hätte: Zuerst die Spitzenverdiener, weil deren Lohnfortzahlung mich am teuersten käme, danach diejenigen, die sich wohl verhalten und die Abkömmlichen zuletzt? Aus betrieblichen Gründen könnte er bestimmt so argumentieren, aber da sind wir m.E. schon arg im Bereich des Sozialdarwinismus.

    Schließlich hat der Gesetzgeber nicht umsonst eine Priosierung getroffen und auch nicht nach volkswirtschaftlichen Überlegungen festgelegt: Werktätige zuerst, Arbeitslose und Rentner nur wenn etwas übrigbleibt...

    Der AG ist Teil der Gesellschaft und hat eine Fürsorgepflicht für ALLE AN. Entweder macht er allen ein Angebot oder überlässt das komplett der Eigenverantwortung. Einzelne MA aus betrieblichen Gründen zu bevorzugen oder benachteiligen ist bei so einem gesellschaftsrelevanten Thema m.E. nicht angebracht.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich sehe das so: Alle Mitarbeiter haben ihre Aufgaben und eine gleiche Wertigkeit wie Wichtigkeit. Wenn die Reinigungskraft fehlt, hat das Auswirkungen für alle (WC usw. schmutzig), genauso wenn der Empfangschef fehlt. Oder der Geschäftsführer. Anstecken kann man sich außerhalb des Arbeitsplatzes. Wahrscheinlich stecken sich die Menschen sogar hauptsächlich anderswo an. Die Fürsorgepflicht des AG gilt für alle Arbeitnehmer. Vorrangig wären die zu impfen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf tragen, wenn die Menge des Stoffes begrenzt ist.

    War in diesem Fall eigentlich nicht so, denn das Zentrum sagte dem Koll.: Es ist genug für alle da, wir impfen alle, die uns genannt werden.

  • Es geht doch hier darum, ob dem Kollegen ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

    Der AG sagt ja - der AN nein - der BR ist sich noch unschlüssig.


    Der AG hat Impftermine angeboten - nicht für alle / er hat seine "eigene" Prio getroffen

    DAs hätte er mit dem BR abstimmen MÜSSEN - hat er nicht

    Der BR hat keine Mitbestimmung eingefordert (weil so viel zu tun) sorry Zeitdruck lass ich nicht gelten! also gepennt


    Wenn der Kollege mit dem AG gesprochen / gemailt hat, WIE lautete denn die Anweisung des AG?


    Wenn der AG dem Kollegen sozusagen verboten hat beim Impfzentrum darauf hinzuweisen, das der Kollege vom Firma XY kommt und die Impfdose diesem AG Kontingent zuzurechnen - dann hat der Kollege ein Fehlverhalten an den Tag gelegt -

  • also wir mutmaßen sehr viel hier und bekommen die Infos dazu wenn überhaupt nur scheibchenweise.


    Irgendwie haben wir alle Recht oder auch nicht.


    Ich bleibe bei meinem Vorschlag:


    Hingehen, sich alles was der AG zu sagen hat anhören ohne irgendwas dazu zu sagen und dann entsprechend handeln.


    Alle unsere Mutmaßungen/Ideen können korrekt oder auch nicht korrekt sein.

    Was wenn der AG dem Kollegen tatsächlich nur mal klar aufzeigen will was der denn "falsch" gemacht hat und das wars?

    Dann ist die ganze Aufregung umsonst.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich sehe hier zwei offene Punkte:

    Was tun wir wegen den Anschuldigungen des AG?

    Das wurde ausreichend beantwortet - mitgehen, anhören, lächeln und wieder ab. Es gibt keine Grundlage für irgendeine Maßregelung. Im Impfzentrum anzurufen ist weder unmoralisch noch illegal.


    Warum wurde der MA nicht berücksichtigt und die Auswahl nicht entsprechend kommuniziert?

    Was ja aber völlig undurchsichtig war: Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt, wer "übrige Dosen" erhalten darf?

    Und: Hätte einem vorerkrankten, bereits mit Prio belegten Kollegen nicht mindestens offiziell zur Kenntnis gelangen müssen, dass nun möglicherweise auch seine Abteilung geimpft werden könne?

    Wenn ich das richtig sehe, dann bist du Teil des BR bei euch. Diese Fragen hättet ihr euch vor der Impfaktion stellen sollen und dann mit dem AG klären müssen. Hinterher jammern bringt jetzt nichts mehr. Wenn der BR untätig zuschaut, dann darf kann der AG machen, was er will. Und im Nachhinein ist es dann auch wurscht, wie ihr das findet.

  • Der AG ist Teil der Gesellschaft und hat eine Fürsorgepflicht für ALLE AN. Entweder macht er allen ein Angebot oder überlässt das komplett der Eigenverantwortung. Einzelne MA aus betrieblichen Gründen zu bevorzugen oder benachteiligen ist bei so einem gesellschaftsrelevanten Thema m.E. nicht angebracht.

    na das jetzt aber Idealisierung und hat nichts mit der Realität zu tun.


    Ja, der AG soll für alle MA ein Impfangebot planen und versuchen zu realisieren, soweit stimme ich zu.

    Wenn er aber nur für einen Teil der AN Impfstoff besorgen kann bzw. geliefert bekommt (über den Betriebsarzt z.B.), dann muss er priorisieren.

    Und genau jetzt muss er diejenigen, die durch die Arbeit, den das ist der Verantwortungsbereich des AG, am meisten gefährdet sind zuerst Impfen, also die Vor-Ort-sind und in Gruppen arbeiten zuerst, usw. und die im HO zuletzt.

    Innerhalb dieser Risikogruppen, dann die Gefährdetsten zuerst, wenn eine Gruppe nicht vollständig geimpft werden kann.


    Der AG ist eben nicht zu vergleichen mit dem Staat und der AG hat in seinem kleinen "Kosmos" eine andere Gefährdungslage wie der Staat auf ganz Deutschland bezogen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Sorry, aber da kann ich nicht mitgehen. Wenn der AG nun folgende Priorisierung getroffen hätte: Zuerst die Spitzenverdiener, weil deren Lohnfortzahlung mich am teuersten käme, danach diejenigen, die sich wohl verhalten und die Abkömmlichen zuletzt? Aus betrieblichen Gründen könnte er bestimmt so argumentieren, aber da sind wir m.E. schon arg im Bereich des Sozialdarwinismus.

    Das ist doch gar nicht vergleichbar, mein lieber Ledertaschenmann.

    Das wäre natürlich und offensichtlich eine völlig unsachgemäße Priorisierung, da es dabei ausschließlich um wirtschaftliche Aspekte geht. Darum geht es hier aber doch gar nicht, sondern eher um die "Reichweite" der Fürsorgepflicht des AG. Diese erstreckt sich nämlich nicht auf das private Lebensrisiko eines jeden AN. (Oder soll Dein AG, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, zu Dir in den Garten kommen während Du gerade das Bier kalt stellst und auf dem Grill Deine Steaks wenden, damit Du ja nicht zuviel ungesundes Benzpyren zu Dir nimmst?).

    Die Fürsorgepflicht des AG kann sich nur auf die Dinge beziehen für die er auch verantwortlich ist. Also in diesem Fall auf das Infektionsrisiko welchem seine MA, durch ihre Tätigkeit für ihn, ausgesetzt sind.

    Also was macht der AG, um im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, dass berufsbedingte Infektionsrisiko zu minimieren?

    Zunächst mal das was er muss, Tests anbieten und soviel Homeoffice wie irgendwie geht (ist natürlich nur eine Vermutung, aber insgesamt ließt sich das für mich so, als wäre der AG diesbezüglich recht engagiert).

    Wenn der AG jetzt noch weiter macht und ein paar Impfdosen für seine MA sichern kann, dann muss er natürlich danach priorisieren welche MA dem größten Infektionsrisiko, durch ihre Tätigkeit für ihn, ausgesetzt sind.

    Stell Dir das doch mal anders herum vor: Dein AG lässt Dich 2x pro Woche Homeoffice machen, verlangt aber dass Du 3x po Woche in den Betrieb kommst (für Termine mir Kunden o.ä.). Er setzt Dich also 3x pro Woche einem erhöhten Infektionsrisiko aus und verteilt dann die Impfung an einen Kollegen den er 0x pro Woche einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt. Das hier durch eine Vorerkrankung/Behinderung ein erhöhtes Infektionsrisiko im privaten Bereich vorliegt, kann für den AG kein Argument sein. Er kann eine private, erhöhte Gefährdung (für die er nicht verantwortlich ist) nicht höher Werten, als eine berufsbedingte Gefährdung (für die er sehr wohl verantwortlich ist).

    Natürlich hat der AG gegenüber einem Schwerbehinderten eine besondere Fürsorgepflicht, aber auch diese kann sich lediglich auf den (leidensgerechten) Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsbedingungen beziehen und nicht auf Risiken die mit der beruflichen Tätigkeit absolut nichts zu tun haben. Dieser Fürsorgepflicht kommt er voll umfänglich nach, er lässt den Schwerbehinderten zu 100% im Homeoffice arbeiten und somit setzt er diesen Kollegen überhaupt keinem Infektionsrisiko aus.

    Den Kollegen (den der AG keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt) aufgrund seiner Behinderung einem Kollegen vorzuziehen (den der AG 3x pro Woche einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt), könnte man sogar schon als positive Diskriminierung betrachten (so wie: von den 8 Bewerbern für den Buchhalterjob bevorzuge ich natürlich den Asiaten, die sind ja alle gut in Mathe...).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hi,


    das Thema "Gespräch" hat sich nun erstmal von selbst erledigt.

    Gerade rief mich die Frau an.

    Der Kollege wurde heute früh notfallmäßig im Krankenhaus aufgenommen.

    Wegen der bestehenden Erkrankung.

    Der wird also nächste Woche auf keinen Fall in einen Termin gehen.


    Ich drücke ihm die Daumen, dass das noch mal wird.

  • Ich stelle wieder mal fest, dass der Paragraphenreiter über eine glänzende Rhetorik verfügt und das Stilmittel der Parabel gekonnt einzusetzen weiß. :thumbup:(meine Steaks würde ich allerdings nicht meinem AG anvertrauen. Er würde anhand von Anfahrtsweg und Arbeitszeit berechnen, wieviele Steaks ihm gehören, einen Risikozuschlag aufkalkulieren und ohne Verhandlungsaufforderung Fakten schaffen...) X(

    Von rein logischen her hast du mich überzeugt, dass der AG sich förmlich korrekt verhalten hat. Wobei förmlich auch das Gegenteil von freundlich sein kann. Ich gebe aber zu bedenken:

    War in diesem Fall eigentlich nicht so, denn das Zentrum sagte dem Koll.: Es ist genug für alle da, wir impfen alle, die uns genannt werden.

    Es war also nicht so, dass nur eine begrenzte Menge zur Verfügung gestanden hätte und der AG eine Priosierung treffen musste. Nichts hinderte ihn, allen bei ihm beschäftigten AN das Angebot zukommen zu lassen. Er hätte höchstens mehr Arbeit gehabt, diejenigen, die schon andererweitig geimpft sind, oder nicht wollen, wieder von der Liste zu streichen. Aber wenn er MA im Homeoffice kurzerhand außen vor lässt (wie sieht es anolog mit Langzeitkranken, Eltern in Erziehungszeit etc. aus?), dann kann ich auch den MA verstehen, wenn er sich aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses als Mitarbeiter zweiter Klasse fühlt und es spricht nicht für den Chef, wenn er auch noch Punk macht, weil ein MA ihn darauf hinweist, dass er auch noch da ist und noch keinen Impftermin ergattern konnte. Konnte er nicht einfach sagen: "Tut mir leid, dass ich dich vergessen habe. Natürlich kannst du kommen, immerhin erwirtschaftest du ja auch von zu Hause aus mit deiner Arbeitsleistung mein Gehalt?"

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • @Der Mann mit der Ledertasche: Menschlich bin ich da 100%ig bei Dir! Und ich halte das ganze Verhalten des AG (in Bezug auf Gespräch/Maßregelung des AN) für ein Unding und ziemlich lächerlich. Der AN hat ja durchaus ein berechtigtes Interesse an einer Impfung und man kann ihm höchstens vorwerfen, dass er in Unkenntnis des betrieblichen Prozederes einen Fehler gemacht hat. (und eigentlich nicht mal das! Wenn der AG nicht über das Prozedere informiert, kann er sich auch nicht beschweren, dass es die AN nicht kennen).

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    Hanlons Rasiermesser

  • Die Infos sind vage, man muss viel mutmaßen. Aufgrund ganz grob vergleichbarer Umstände bei uns frage ich mich, ob der AG denn im diskutierten Fall wirklich noch priorisiert hat.

    Bei uns wurden ganz am Anfang auch Termine direkt in unseren Häusern angeboten, zu denen teils eigene Ärzte und hauptsächlich Mitarbeiter des Impfzentrums unsere Kollegen geimpft haben.

    (nur für diese Kollegen gab es auch die Zweitimpfungen direkt bei uns)


    Prio 1 nach StiKo können wir mal auslassen, über 80jährige MA haben wir nicht.

    Prio2 jedoch traf und trifft uns als Krankenhaus voll, zuerst natürlich Pflege und Ärzte, aber auch Reinigung, Funktionsbereiche, andere Patientennahe Abteilungen und schließlich auch Patientenferne Beschäftigte wie Haustechnik, Patientenverwaltung und -abrechung, Medizincontrolling, Schreibdienst, IT, FiBu und Personalabteilung bis zu Hausmeistern usw., ohne die so ein Laden nicht sehr lange läuft.

    Unser AG hat also flugs die Impfbereitschaft abgefragt und zu den Terminen dann jeweils "einen ganzen Schwung" derjenigen eingeladen bzw. ihnen die Termine mitgeteilt - i.d.R. sehr kurzfristig, m.W. eigentlich stets nur einen Tag zuvor. Ähnlich dann später auch bei den Terminen im Impfzentrum, welche über den AG organisiert wurden.

    Als problematisch erwiesen sich die im Februar/März noch zahlreichen Rückzieher, wo "einbestellte" Kollegen dann abgesagt haben oder nicht erschienen. Impfzentrum sagt beispielsweise, dass sie am anderen Tag 50 oder 100 Dosen verfügbar haben und der AG diese Anzahl an Leuten schicken kann/soll (die bereits nach StiKo dran sind natürlich), in einem Fall sind wohl ca. ein Drittel der Informierten (die sich ausnahmslos zuvor als "impfwillig" gemeldte hatten), nicht erschienen und davon wiederum die meisten ohne Abmeldung ...

    Dafür wurden dann, soweit solche "Ausfälle" überhaupt rechtzeitig bekannt waren und andere berechtigte Kollegen im Hause oder zumindest erreichbar und in der Nähe wohnend, mehrfach auch andere Kollegen gefragt und ggf. "vorzeitig" geimpft, die sonst erst etwas später drangekommen wären ....


    .... eine "Priorisierung durch den AG" gab es bei uns also m.E. nicht und auch im geschilderten Fall ist völlig unklar, ob das der Fall war und dieser Aufhänger denn überhaupt einer ist.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Es handelt sich bei unserem Betrieb im ganz Groben um etwas Ähnliches.

    Scheeks

    Eine bestimmte Gruppe, die allermeisten, gehören in die Kat. Prio 2.

    Die anderen haben keinen Patientenkontakt, sondern funktionelle, verwaltende Aufgaben und waren nicht vorgesehen.

    Aber dann ja auf einmal doch.

    Offenbar.

    Wie das kam, weiß keiner. Auch nicht, wer das entschieden hat.

    Die bekamen einen Anruf, dass sie doch kommen dürfen.

    Der betroffene Kollege aber eben nicht.

    Der wusste von gar nichts.

    Der hat sich nicht mal selbst kümmern können, bis er durch ein zufälliges Tel. mit einem Kollegen davon erfuhr.

    Und sich dann selbst bemühte.

    Nun hat er immerhin die 1. Spritze und ist im KH. Ein bisschen geschützt. Wenigstens das.

  • Unserer Betrieb ist ähnlich aufgebaut (Pflege, ambulante Dienste, Verwaltung u.ä.), also teilweise Prio 2.

    Wir hatten hier zwischenzeitlich wöchentlich ein Coronakrisen-Team, in der unter Beteiligung des BR Gefährdungen, neue Vorschriften, anstehende Maßnahmen, ihre sachgerechte Durchführung und die Information an die Belegschaft abgesprochen wurden. Das hat gut funktioniert und vermutlich viel Ärger und Zusatzarbeit erspart. In Grisus Betrieb lief das offensichtlich anders.

    In einer dieser Krisensitzungen ging es auch um die Impfprio. Vom Gesundheitsamt kam die Weisung, nur die Kollegen mit direktem Bewohnerkontakt bei den stationären Diensten zu benennen. Daran hatten wir uns zu halten, und auch die Geschäftsführung hat sich da nicht vorbeigemogelt.

    Letztlich war dann doch so viel Impfstoff da, dass alle erreichbaren Mitarbeiter und teilweise auch noch deren eilig herangerufenen Lebenspartner geimpft wurden, aber das war vorher so nicht absehbar.

    Ich schreibe das hier, weil man im geschilderten Fall nicht so richtig weiß, wer da eigentlich was verbockt hat. Ich weiß aber, dass gerade die fehlende Infos in einem Betrieb bei dem Thema extrem viel Unruhe und Unterstellungen nach sich ziehen, die man kaum noch einfangen kann. Sollte man dem Chef mal unter die Nase reiben.

    Und zum geschilderten Fall: In Deutschland kann sich jeder Mitarbeiter an eine Behörde wenden und Fragen stellen. Offensichtlich hat der Kollege ja auch eine vernünftige Antwort bekommen. Nur halt vom Chef nicht. Das wird dann wohl an ihm liegen. Und mit einer solchen Rückmeldung sollte man es mit diesem Blödsinnsthema auch bewenden lassen.

  • Nach seiner Entlassung und Genesung schauen wir dann mal weiter.

    Na ich hoffe doch, dass bis dahin soviel Gras über die Sache gewachsen ist, dass das keinen mehr wirklich kümmert, weil der Schnee dann schon von vorgestern ist... (und alle Zeit haben, sich um wirkliche Probleme zu kümmern!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat

    Als der Mitarbeiter von der Impfaktion erfuhr, wandte er sich direkt an den Vorgesetzten, um auch geimpft zu werden. Das wurde ihm verweigert. Begründung soll sein, dass er zuhause arbeitet, nicht im Betrieb (allerdings arbeiten zur Zeit viele bei uns immer noch im HomeOffice).

    Der Mitarbeiter hielt dann direkt Rücksprache mit dem Impfzentrum. Die waren gerne bereit ihn mitzuimpfen.

    Der Vorgesetzte weigerte sich dennoch. Danach müssen Vorgesetzter und Impfzentrum telefoniert haben.

    Grundsätzlich würde ich hier dem Argument des AG folgen, dass MA, die aktuell nicht im Betrieb aufhältig sind, auch nicht geimpft werden. Für mich gibt es keinen Grund, warum die Firma für einen MA, der dauerhaft nicht in der Firma ist, einen Impftermin organisieren sollte.


    Das für mich nicht nachvollziehbare an der ganzen Geschichte ist die Verquickung von Impfzentrum und AG. Wieso wird der Vorgesetzte überhaupt bei der Frage, wo sich jemand außerhalb der Firma impfen lässt, mit einbezogen.

  • Der AG ist Teil der Gesellschaft und hat eine Fürsorgepflicht für ALLE AN. Entweder macht er allen ein Angebot oder überlässt das komplett der Eigenverantwortung. Einzelne MA aus betrieblichen Gründen zu bevorzugen oder benachteiligen ist bei so einem gesellschaftsrelevanten Thema m.E. nicht angebracht.

    Danke, das sehe ich genauso!


    Frage mich eh schon die ganze Zeit, wieso, welche ausgeschlossen werden sollen? Für mich entsteht hier eine Ungleichbehandlung die der AN unmittelbar spüren und sich fragen muss: "bin ich weniger wert als andere AN im Betrieb?"

  • Frage mich eh schon die ganze Zeit, wieso, welche ausgeschlossen werden sollen? Für mich entsteht hier eine Ungleichbehandlung die der AN unmittelbar spüren und sich fragen muss: "bin ich weniger wert als andere AN im Betrieb?"

    Hier kann ich dir leider nicht folgen. Die Impfung ist eine Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsschutzes, mit dem der Arbeitgeber seine Handlungsfähigkeit sicherstellen und seine Mitarbeiter und Kunden schützen möchte.


    Von daher ist ein ganz klarer Sachgrund da, weshalb er Personen im 100%-HomeOffice nicht impfen lassen möchte und das hat nichts mit Benachteiligung zu tun. Ich gehe auch davon aus, dass das nichts mit der Behinderung zu tun hat, sondern dass er niemanden im HomeOffice impfen lässt.


    Was ich mir irgendwie nicht so wirklich vorstellen kann ist, dass der Mitarbeiter trotz Priorisierung es bis Ende Mai nicht geschafft hat, einen Impftermin zu bekommen. Das hört sich für mich eher so an, als hätte er verpennt, sich rechtzeitig für die Impfung zu registrieren und ist dann in di eZeit gekommen, als der Impfstoff tatsächlich knapp wurde.


    Ich kenne in 4 Land- und Stadtkreisen niemanden, der länger als 14 Tage auf einen Impftermin gewartet hat, vorausgesetzt seine Prioritätsgruppe war dran.


    Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebrs bezieht sich in der Hauptsache auf den Schutz vor Gefährdungen, die mit der Arbeit zu tun haben und nicht auf den Schutz vor allen möglichen Gefährdungen. Ich kann ja von meinem Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass er mir ein neues Motorrad kaufen soll, weil meines mittlerweile nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.


    Klar wäre es schön, wenn der Arbeitgeber, falls möglich, auch dafür gesorgt hätte, dass auch die Mitarbeiter im HO geimpft werden, aber auch hier wäre die Frage, ob überhaupt genügend Impfstoff vorhanden ist. Aber verpflichtet ist er mit Sicherheit nicht.


    Das Ganze hört sich für mich eher nach Mümümümüh an, als nach einer berechtigten Beschwerde.


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hier kann ich dir leider nicht folgen. Die Impfung ist eine Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsschutzes, mit dem der Arbeitgeber seine Handlungsfähigkeit sicherstellen und seine Mitarbeiter und Kunden schützen möchte.

    Ich bezog mich auf die Antwort von "Ledertasche" und wie du selber gerade schreibst bezieht sich "seine Mitarbeiter" auch die Mitarbeiter die im Home Office sind und die dauerhaft im Home Office tätig sind. Er hat doch einen Arbeitsvertrag mit der Firma oder nicht ?


    Ob verpennt oder nicht, das lassen wir mal dahingestellt und ich denke schon das du mir da in gewisser weise folgen kannst.