Schwerbehinderter Kollege wünscht Corona-Impfung - soll gemaßregelt werden

  • Guten Abend,

    ich hab' nun wieder einen ziemlich strangen Fall in der Beratung und bitte euch um eure Einschätzung.

    Bei unserem Arbeitgeber wurde gegen Covid19 geimpft.

    Und zwar durch das örtliche Impfzentrum.

    Der Arbeitgeber stellte Räume und Organisation bereit.

    Einige wenige der Mitarbeiter haben kein Impfangebot erhalten.

    Der Mitarbeiter, den ich berate, ist (schwerbehindert, GdB 80) nur durch Zufall auf das Impfangebot gestoßen.

    Er arbeitet dauerhaft zuhause (Tätigkeit am PC).

    Dieser Mitarbeiter ist vorerkrankt und daher priorisiert impfberechtigt.

    Er hatte bereits ein Einladungsschreiben, noch keinen Termin (fehlender Impfstoff).

    Als der Mitarbeiter von der Impfaktion erfuhr, wandte er sich direkt an den Vorgesetzten, um auch geimpft zu werden.

    Das wurde ihm verweigert. Begründung soll sein, dass er zuhause arbeitet, nicht im Betrieb (allerdings arbeiten zur Zeit viele bei uns immer noch im HomeOffice).

    Der Mitarbeiter hielt dann direkt Rücksprache mit dem Impfzentrum. Die waren gerne bereit ihn mitzuimpfen.

    Der Vorgesetzte weigerte sich dennoch. Danach müssen Vorgesetzter und Impfzentrum telefoniert haben.

    Es kam dann nur eine Einigung zustande, dass der Mitarbeiter nachrücken dürfte, wenn jemand absagt.

    Das war zum Glück der Fall.

    Nun möchte offenbar aber der Vorgesetzte den Mitarbeiter irgendwie sanktionieren, weil der sich (wie ich finde völlig zurecht) an das Impfzentrum wandte und dort um Hilfe bat. Es ist ein Gespräch angesetzt, welches man wohl als Personalgespräch werten muss.

    Der Mitarbeiter hat eine lange Krankheitsgeschichte (Leidensgeschichte), war 2019/2020 bereits gute 60 Wochen in AU mit KG-Bezug.

    Seine Impfbereitschaft vor diesem Hintergrund ist sehr nachvollziehbar.

    Die nächste Auszeit kündigt sich gerade an, weil infolge der zugrunde liegenden Erkrankung nun eine Operation ansteht.

    Mehr kann ich öffentlich nicht schreiben. Ggf. aber PN.

    Vorwurf an den Betroffenen ist: Kontakt bzw. Kontaktaufnahme zum örtlichen Zentrum.

    Jemand aus dem BR /vermutlich ich werde den Betreffenden zum Termin begleiten.

    Wie kann man argumentieren, dass der Betroffene sich ganz rechtmäßig an das Zentrum wandte, nachdem er bei seinem Vorgesetzten nicht durchdrang?

    Stichwörter: Gleichbehandlung - 612aBGB - Schwerbehinderung - Risikopatient - Priorisierung - Arbeit im Homeoffice

  • (allerdings arbeiten zur Zeit viele bei uns immer noch im HomeOffice).

    Weißt du denn ob von diesen MA auch welche geimpft wurden?

    Wenn ja, dann hast du doch alles was du brauchst.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Ja, das weiß ich.

    Auch MA, welche zumindestens zeitweise im HO waren/sind, wurden geimpft.

    Die Namensliste ist bekannt.

    Unterschied ist allenfalls, dass dieser Kollege dauerhaft und vertraglich von zuhause aus arbeitet.

    Allerdings bekommt man eine Covid-Infektion nicht zwingend nur am Arbeitsplatz.

  • Die Impfung der MA ist ein zusätzlicher Bestandteil um die Menschen vor Infektion zu schützen.

    Die AG müssen die Arbeitsschutzrichtlinien gem. Coronaverordnung einhalten, was dein AG macht, ist noch etwas oben drauf. Er könnte sich hinstellen und sagen, Die Impfung ist nur für die MA, die entweder dauerhaft in die Betriebsstätten kommen oder auch nur zeitweilig. MA die dauerhaft im HO arbeiten werden von mir nicht zum Impfen eingeladen, da sie sich im Betrieb nicht anstecken können, da sie ja dauerhaft von Zuhause arbeiten.


    Wie gesagt, wenn nur ein weiterer MA, der auch dauerhaft im HO arbeitet, geimpft wurde/wird, dann hast du Munition bzgl. Gleichbehandlung.

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  • Hallo Grisu,


    ich kann verstehen wenn der AG sagt wenn ich impfe dann habe ich eine gewisse Priorisierung (z.Bsp. 1. AN die im Betrieb sein müssen, 2. AN die teilweise im betrieb sein müssen, 3. Restliche AN)

    Aus meiner Sicht hat der MA zumindest die grobe Reihenfolge eingehalten, zuerst versuchen es intern zu klären (Gespräch mit dem Vorgesetzten) und dann erst nach extern zu gehen.

    Ein möglicher Zwischenschritt wäre noch gewesen die SBV und den BR zur Vermittlung einzuschalten, bevor es nach extern geht.

    Auf der anderen Seite ist auch der Vorgesetzte nicht ohne Fehler geblieben, da er ja generell abgelehnt hat. Zu diesem Zeitpunkt wäre es sicherlich schon möglich gewesen den betroffenen MA auf eine Warteliste zu setzen ggf. mit entsprechender schlechter Prio wegen dauerhaftem Homeoffice. Denn hier kommt durchaus die Fürsorgepflicht des AG gegenüber allen seinen MA zu tragen.


    Wie war die Priorisierung bei euch geregelt? Denn zumindest bei dem Wie wäre nach meinem Verständnis der BR und die SBV mit einzubinden gewesen nach §87 Abs. 1 Punkt 7 BetrVG (Gesundheitsschutz)


    Viele Grüße

    Bernd

  • Was ist der Vorgesetzte denn genau: Ein Teamleiter, der Geschäftsführer oder welcher Möchtegern?


    Grundsätzlich aber:

    Geh mit. hört euch an, was der Vorgesetzte zu sagen hat und dann habt ihr verschiedene Möglichkeiten.


    1. der Kollege sagt zu seinem Vorgesetzten: Sorry, aber da Du mir nicht genau gesagt hast worum es in dem Gespräch gehen soll kann ich dir dazu jetzt gar nicht antworten, gib mir das doch bitte schriftlich, wir machen einen neuen Termin in 1 Woche und ich kann mich vorbereiten. (Das wird den Vorgesetzten sicherlich kolossal ärgern)

    2. der Vorgesetzte mache nur seinem Ärger Luft aber ohne Konsequenzen, dann sagt ihm: JA du hast ja Recht, das nächste Mal werde ich das anders machen (damit nehmt ihr ihm den größten Teil seines Ärgers)

    3. wenn es zu schlimm wird oder sogar persönliche Angriffe dabei sind steht ihr auf und geht. Und zwar sofort zum Chef des Betriebes und gebt eine Beschwerde über das Verhalten des Vorgesetzten ab.


    Das sind mal 3 der Möglichkeiten, natürlich gibt es unendlich mehr davon.


    Und das hier


    Wie war die Priorisierung bei euch geregelt? Denn zumindest bei dem Wie wäre nach meinem Verständnis der BR und die SBV mit einzubinden gewesen nach §87 Abs. 1 Punkt 7 BetrVG (Gesundheitsschutz)

    sehe ich auch so, also hier habt ihr dann auf jeden Fall Munition, wenn der Vorgesetzte aber eh nur ein Lakai ist dann macht das Verschießen dort überhaupt keinen Sinn.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • erstmal würde ich dem Vorgesetzten ankündigen, das der MA durch einen BRM begleitet wird.

    Wenn der Vorgesetzte nur seinen persönliche Frust loswerden will, weil der MA sich nicht hat "abspeisen" lassen, wird der Termin dann evt. einfach wieder vom Vorgesetzten abgesagt (meine Erfahrung)

    Ansonsten bittet der Kollege um Informationen um was es gehen soll, da er sich vorbereiten möchte.

    Und wenn da dann keine Info kommt, dann würde ich als BRV direkt den Vorgesetzten um Erklärung bitten, warum er einen "besonders gefährdeten Kollegen" in Coronazeiten zum persönlichen Gespräch sehen will. Dafür sollte es schon einen guten Grund geben, wenn er die "Schutzbedürfnisse" des MA als dem Anlass nachrangig ansieht.


    Einfach mal Gegendruck aufbauen, weil ggf. muss der Vorgestzte das dann gegenüber der GF/GL dann doch nochmal rechtfertigen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Der Vorgesetzte ist in diesem Fall der Chef des Betriebes.

    Diesem war auch bekannt, dass der betreffende Mitarbeiter aus medizinischen Gründen zur Prio2 gehört und bereits ein Einladungsschreiben des Landes bei dem MA selbst eingetroffen war. Die Schwerbehinderung bezieht sich hier auf die Vorerkrankung (also nicht auf z.B. Taubheit o.ä.).

    Die Impfreihenfolge im Betrieb gestaltet sich aus meiner Sicht intransparent in bestimmten Bereichen.

    Es gab eine Prio A, die berechtigt ist. Warum nun bestimmte andere eine Einladung erhielten - eben jene Büro-/HO-Menschen, nicht vorerkrankt - andere nicht, erschließt sich hier bisher nicht.


    In diesem Fall wäre aus meiner Sicht auch das Rechtsverhältnis näher zu beleuchten:

    Arbeitgeber - Impfzentrum des Bundeslandes/Bundesland - Arbeitnehmer.


    Der Arbeitnehmer hat eine Einladung vom Land, noch keinen Termin, ist aber priorisiert.

    Er hat eine Impfberechtigung gegenüber dem Land.


    Das Land bietet dem Arbeitgeber einen Massentermin, sagt: Wir impfen alle Mitarbeiter, die uns genannt werden.


    Der Arbeitgeber sucht auch, fragt aber diesen Arbeitnehmer gar nicht erst.


    Der Arbeitnehmer hält die Fragereihenfolge ein, fragt - nach Kenntnisnahme von der Aktion - ERST beim Arbeitgeber, DANN beim Zentrum an.


    Zusatzinfo:

    Der betreff. Kollege hat eine bösartige CA-Erkrankung.

    Die nächste OP deshalb ist kurzfristig wegen bestehender Beschwerden geplant und akut anstehend (nä. Woche).

    Körperlich und seelisch zeigt sich der Kollege zur Zeit hochbelastet.

    Das finde ich sehr verständlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Grisu1986 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Grisu1986 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Impfreihenfolge im Betrieb gestaltet sich aus meiner Sicht intransparent in bestimmten Bereichen.

    Es gab eine Prio A, die berechtigt ist. Warum nun bestimmte andere eine Einladung erhielten - eben jene Büro-/HO-Menschen, nicht vorerkrankt - andere nicht, erschließt sich hier bisher nicht.


    Warum hat der BR hier nicht von seinem MBR Gebrauch gemacht?


    Rein Arbeitsrechtlich wird es wohl darauf ankommen, ob der AG dem Kollegen ein "Vordrängeln" nachweisen kann oder nicht.


    Hat der Kollege sich denn schon "privat" mit seinem Berechtigungsschrieben um einen Impftermin gekümmert oder war das alles überschneidend? Frage zielt so ein bisschen in Richtung - Prioschreiben lag schon 2 Monate vor - nicht gekümmert, plötzlich von AG Impfterminen erfahren und plötzlich ist das ganz ganz wichtig.

  • Das Land bietet dem Arbeitgeber einen Massentermin, sagt: Wir impfen alle Mitarbeiter, die uns genannt werden.

    wenn es so gelaufen ist, dann wäre für mich als AG es einfach Rundmail/Aushang für alle MA mit dem Inhalt es gibt eine Impfaktion, wer nicht will oder schon geimpft ist meldet sich bis XX, danach werden alle anderen MA an das Land gemeldet und der Impftermin wird organisiert. Priorisierung von MA macht dann ja keinen Sinn wenn die Möglichkeit bestand alle zu impfen, sollte aber doch eine Höchstgrenze vorgegeben gewesen sein dann muss halt in Abstimmung mit dem BR/SBV eine Priorisierung der MA erfolgen, auch wenn diese abweicht zur Allgemeinen Priorisierung des Landes/Bundes.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Der Kollege erhielt sein Schreiben vom Land am 21.4., hat sich am selben Tag online eingetragen.

    6 Tage später erfuhr er inoffiziell per "Flurfunk" (Telefonat mit einem Koll.), dass auch im Betrieb die MA seiner Abteilung geimpft würden, was ehedem nicht vorgesehen war. Am selben Tag hat er sich persönlich gekümmert, dass er auch teilnehmen darf.

    Es lagen nur 2 Tage Zeit zwischen der Info "Impfung im Betrieb" und dem Termin.

  • Hallo,


    ich frage mich nach der Fallschilderung, ob und ggfs was denn die AN-Vertretungen im Vorfeld unternommen haben, als es um die Kriterien dieser Impfaktion ging.


    Wenn es denn eine Namensliste gibt


    Die Namensliste ist bekannt.

    hätten sich doch BR und SBV im Vorfeld dazu äußern müssen - der BR hätte hier mE ein MBR gehabt, mindestens aber Informations- und Anhörungsrechte gem. § 89 Abs. 2 BetrVG

    https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__89.html

    gehabt. Die SBV wäre sowieso vorab zu informieren und anzuhören gem. § 178 Abs. 2 SGB IX.


    Haben da beide AN-Vertretungen etwas selig geschlummert?


    Und das mit dem "Sanktionieren" ist doch einfach nur lächerlich, das sollte Euch doch klar sein. Was will denn der AG als Grund heranziehen?

  • Zur Situation in unserem BR äußere ich mich mal besser nicht.

    Was aber Fakt ist: Sehr wenig Zeit zwischen der Kenntnisnahme des Koll. und dem tatsächlichen Termin.

    Bei uns funktioniert das mit dem BR leider eher langsam.

    Da vergeht viel Zeit, bis mal etwas entschieden wird.


    Der AG: Wir denken an ein Machtspielchen.

    Grund könnte sein, dass der Kollege seine Geschichte mit dem speziellen Sachverhalt nach außen trug.

    Obwohl er jedenfalls aus meiner Sicht jeden Grund dazu hatte.

  • Fakt 1: Der Kollege hat seine Impfung bekommen

    Fakt 2: Niemand musste zu seinen Gunsten zurückstehen

    Damit wäre doch eigentlich alles Friede, Freude, Eierkuchen...


    ... ach nein, da hat es doch der Kollege gewagt, sich über den Kopf des AG hinweg ans Impfzentrum zu wenden, ohne zu beachten, dass euer Chef die Normenkontrolle des Impfzentrums ist (oder sich zumindest dafür hält). Ich denke da gerade an einen Parallelthread: Der Kollege hat eine innerbetriebliche Klärung versucht, ist damit auf taube Ohren gestoßen und hat sich dann an eine außerbetriebliche Instanz gewandt. Das Recht dazu hatte er.


    Vielleicht kannst du den AG ja mal auf den Tatbestand der Amtsanmaßung hinweisen oder ihm den Tip geben, wenn er nicht öffentlich als Betriebsayatollah dastehen will, soll er halt weniger Angriffsfläche bieten und seine MA nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandeln.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo Grisu,


    im Großen und Ganzen kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen.


    Was mich ein wenig wundert ist: Was hat eigentlich der Vorgesetzte hier mitzukamellen? Einzig und alleine der Arbeitgeber entscheidet, wer geeimpft wird oder nicht, er trägt ja auch die Kosten dafür. Das Ganze natürlich unter Einbeziehung der Interessenvertretungen.


    Wobei ich als Betriebsrat wahrscheinlich unserem Arbeitgeber Recht gegeben hätte, wenn der sagt, dass er Leute, die ausschließlich und dauerhaft im Homeoffice arbeiten, nicht impfen möchte, da diese ja keinem betrieblichen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind.


    Ich als betroffener Mitarbeiter hätte aber auch nicht gleich im Impfzentrum angerufen, sondern hätte erst einmal mit dem Arbeitgeber geredet, der ja der Entscheidungs- und Kostenträger ist. Allerdings finde ich, dass die Lösung mit der Warteliste ja recht gut gelaufen ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Der Vorgesetzte ist = der Arbeitgeber.

    Vorab mit diesem sich zu verständigen hatte der Kollege versucht.

    (Ich konnte das nachlesen, da der Versuch in Schriftform erfolgte).


    Erst als das kein Ergebnis brachte, suchte er sich Hilfe.

    Vorerst vielen Dank euch allen fürs Mitdenken.

    Schauen wir mal, wie es weitergeht.

  • Zunächst mal hat der schwerbehinderte Kollege keinen Anspruch auf einen Impftermin vom AG (und alle anderen AN auch nicht). Wenn der AG jetzt was mit dem Impfzentrum organisiert und eine gewisse Anzahl an Impfdosen für seine MA sichern kann, ist das schön und wenns nicht für alle MA reicht, muss man natürlich auch eine Auswahl treffen (bei der man auch hätte mitbestimmen können/müssen wie ja schon geschrieben wurde). Aber wie hätte die denn anders aussehen sollen? Hätte man den Schwerbehinderten (der vertraglich geregelt nur im Homeoffice arbeitet) einem nicht behinderten MA, der 2x pro Woche im Betrieb arbeiten muss vorziehen sollen? Das der Schwerbehinderte medizinisch eine höhere Priorität hat bedeutet nur, dass er schon früher berechtigt war sich impfen zu lassen, daraus entsteht aber kein Anspruch gegenüber dem AG. So wie ich das verstanden habe, priorisiert Euer AG danach, für welche MA das größte Risiko im Rahmen der beruflichen Tätigkeit besteht. (Also Prio 1 wer täglich in den Betrieb kommen muss und evtl. in Verbindung damit Kontakt zu Kunden/Kollegen usw. hat. Prio 2 dann die, die nur manchmal in den Betrieb kommen und oft im Homeoffice sind usw.)

    Ich kann das nachvollziehen und finde es auch nicht unbedingt falsch. Der AG priorisiert nach dem was sich in seiner Einflusssphäre befindet, dem betrieblichen Alltag und den damit verbundenen (Infektions-)Risiken. (...und bei jemandem der nur im Homeoffice arbeitet, besteht im betrieblichen Alltag kein Infektionsrisiko).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das Impfzentrum impft in diesem Fall aus bestimmten Gründen beim AG. Das hängt mit Art und Auftrag des AG zusammen. Näheres wird nicht öffentlich dazu geschrieben. Für bestimmte Kollegen ist zurecht die Prio da. Eindeutig. Für andere, die auch - wie der besagte HO-Kollege - keine weiteren Kundenkontakte haben bzw. ebenso im HO sind, ist die Prio nicht da.

    Der besagte Kollege hat sie eigentlich aus rein medizinischen Gründen - das hatte das örtliche Zentrum ihm sogar so bestätigt.

    Was ja aber völlig undurchsichtig war: Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt, wer "übrige Dosen" erhalten darf?

    Und: Hätte einem vorerkrankten, bereits mit Prio belegten Kollegen nicht mindestens offiziell zur Kenntnis gelangen müssen, dass nun möglicherweise auch seine Abteilung geimpft werden könne? Selbst diese Chance hatte er nicht. Es war wirklich reiner Zufall. Ein Telefonat in einem Nebensatz.

  • Ich frage mich als Erstes: Konnte der Kollege überhaupt erkennen, dass der AG eine (eigene) Priorisierung vorgenommen hat? Oder war das aus der Einladung zur Impfung gar nicht ersichtlich? Sofern aus der Einladung nicht klar hervorgeht, dass nur ganze bestimmte MA zur Impfung eingeladen werden, gilt die Einladung automatisch für alle. Der Kollege durfte daher annehmen, dass man ihn entweder versehentlich vergessen hat oder er die Einladung möglicherweise erst später erhält (warum auch immer).

    Da der erkrankte Kollege ja bereits vom Land zur Impfung eingeladen wurde, durfte er sich m.E. auch an das Impfzentrum wenden, um hier - aus reinen Vorsichtsgründen - eine doppelte Erfassung und mögliche Blockierung eines doppelten Impftermins im Sinne anderer, wartender Impfberechtigter zu vermeiden.

    Freigestellte Vertrauensperson für schwerbehinderte und gleichgestellt behinderte Menschen