Zustimmung BR zu Kündigung auf Verlangen

  • Hallo zusammen,


    AG einigt sich mit AN auf eine Gefälligkeitskündigung auf Verlangen des AN, um die Sperrfrist zu umgehen.

    Wirtschaftliche Gründe gibt es nicht, auch kein Wegfall des Arbeitsgebiets o.ä., auch ist dem Mitarbeiter persönlich nichts vorzuwerfen. Ansich also keine Zustimmungsgründe gem. BetrVG vorhanden.

    Nun soll der BR dieser "Kündigung" aber zustimmen.

    Wie sollte sich der BR hier positionieren?

    Danke

    Günther

  • Hallo Günther,


    seit wann muss ein Br einer Kündigung zustimmen?

    Ihr könnt doch einfach die Frist zur Anhörung verstreichen lassen oder sich als angehört betrachten und gut ist.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Man könnte auch dagegen sein, der AG kann ja trotzdem kündigen.

    Wenn es ist um die Sperre beim ALG zu umgehen ist das Sozialbetrug.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Günther,


    rein vom Gesetz her könnte der BR auch widersprechen und die Kündigung kann trotzdem erfolgen.

    Möglich wäre aber auch dass Ihr einen Tarifvertrag/betriebsvereinbarung habt, der die Zustimmung des BR erforderlich macht, dann ginge es nur mit eurer Zustimmung.


    Ansonsten könntet Ihr auch wie der nordfriese schon geschrieben hat die Antwortfrist verstreichen lassen, was eine indirekte Zustimmung darstellt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wenn es ist um die Sperre beim ALG zu umgehen ist das Sozialbetrug

    Da ist zwar richtig, aber seit wann bin ich als BR dafür zuständig, mich in die Verfolgung solcher Delikte einzumischen?

    Das sollen bitte schön die dafür zuständigen Verantwortlichen tun und wenn AG und AN um ihr Tun wissen, ist es ganz allein ihre Verantwortung.

    Als Br könnte man den AN und auch den AG darauf hinweisen.

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  • Ich kann da noch nicht einmal Sozialbetrug erkennen.


    Der AN möchte die Firma verlassen und bittet den AG ihm zu kündigen - Punkt fertig.


    Nur weil der Wusch vom AN ausgeht ist das doch noch lange kein Betrug.

  • Ich kann da noch nicht einmal Sozialbetrug erkennen.


    Der AN möchte die Firma verlassen und bittet den AG ihm zu kündigen - Punkt fertig.


    Nur weil der Wusch vom AN ausgeht ist das doch noch lange kein Betrug.

    Da der AN offenbar Arbeitslosengeld beantragen will (sonst wäre ihm die Sperrfrist egal), kann man das schon als Sozialbetrug sehen. Wenn das Arbeitsverhältnis auf seinen Wunsch beendet wird, würde ihm das nicht zustehen.

  • was sind den "Zustimmungsgründe gem. BetrVG" ?


    unabhängig davon: wenn der AN gegenüber dem BR erklärt hat, das er gekündigt werden möchte, dann vermerkt das so im Protokoll und lasst die Frist verstreichen.


    Wie willst man den einen evt. "Sozialbetrug" verhindern? als Ablehnungsgrund formulieren, das man Sozialbetrug vermutet?

    Vielleicht hat der AN ja auch schon einen neuen Job und will deshalb weg oder er hat einen "keinen Bock" bei euch zu arbeiten.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Sozialbetrug sind für mich die Sanktionen, der Versuch sie zu umgehen legitim und die Parteien, die Unrecht zu Gesetz gemacht haben, unwählbar bis in die übernâchste Steinzeit. :cursing:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • seit wann bin ich als BR dafür zuständig, mich in die Verfolgung solcher Delikte einzumischen?

    das will ich auch gar nicht, aber

    Wirtschaftliche Gründe gibt es nicht, auch kein Wegfall des Arbeitsgebiets o.ä., auch ist dem Mitarbeiter persönlich nichts vorzuwerfen.

    gibt doch genug Widerspruchsgründe her, der AG kann ja trotzdem kündigen und wenn der AN das will ist ihm das eh egal.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Da der AN offenbar Arbeitslosengeld beantragen will (sonst wäre ihm die Sperrfrist egal), kann man das schon als Sozialbetrug sehen. Wenn das Arbeitsverhältnis auf seinen Wunsch beendet wird, würde ihm das nicht zustehen.

    Also sind wir ein "Volk von Sozialbetrügern"

    Das passiert doch ständig. Jemand will ne Weitebildung beginnen und muss 5 Wochen überbrücken oder oder oder)

    und das ist doch auch zulässig (zumindest nicht verboten) und völlig legal.

  • Grundsätzlich besteht für beide Vertragsparteien (AG & AN) die Möglichkeit das Vertragsverhältnis zu beenden. Der AN muss den AG nicht bitten ihn zu kündigen, das kann er selber tun. Dass er das nicht tut, sondern den AG bittet ihn zu kündigen, hat nur den Grund dass er eine Sozialleistung in Anspruch nehmen will, die ihm lt. Gesetz nicht zusteht. Eine Sperre bekommt man, wenn man "ohne wichtigen und nachweisbaren Grund sein Arbeitsverhältnis selbst beendet". Genau das soll hier passieren und es soll dadurch verheimlicht werden dass man sich vom AG kündigen lässt, um keine Sperre zu bekommen.

    Damit ist das formal schlicht und einfach Betrug und das Erschleichen von Sozialleistungen. (@Der Mann mit der Ledertasche unabhängig davon, ob unser "gefühlter Gerechtigkeitssinn" das als Schweinerei empfindet, oder nicht).


    Meine persönliche Meinung dazu ist, wenn die das machen wollen ok, aber warum muss man da dann den BR mit rein ziehen? Die sollen einfach einen Auflösungsvertrag machen und in diesen explizit rein schreiben, dass die einzige Alternative zur Vertragsauflösung die Kündigung durch den AG wäre. Dann gibt es auch keine Sperre und man kann den BR aus der ganzen Sache raus lassen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Natürlich hast du Recht, aber ich mag es einfach nicht, wenn der Räuber den Dieb einen Halunken schimpft und werde zumindest sein Vokabular nicht übernehmen... ;)


    Als BR würde ich die Sache einfach pragmatisch angehen: AN will weg, AG will Reisende nicht aufhalten. Ich lasse die Anhörungsfrist verstreichen und lege den Sheriffstern in die Schublade.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)