Aufhebungsvertrag Kündigungsfrist aufgrund AU

  • Hallo liebes Forum,


    es geht um meinen damaligen Post „Degradierung andauernde Krankheit , Reha usw.

    Nun geht es darum einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Die Summe 100.000 brutto stehen im Raum , ca. 0,85 Faktor . Ich bin erkrankt aufgrund Mobbing seit August 2020. der AG geht davon aus das ich zum 31.12. ausscheide und nimmt an dass ich bis dahin krank bin. Sollte ich vorher arbeitsfähig sein, würden die Gehälter von der Abfindung abgezogen werden. Er umgeht somit eine Freistellung. Kündigungsfrist sind 7 Monate.

    Wie sehr ihr das ? Euch bezüglich Krankenkasse sie? Ich bin davon wenig bis gar nicht begeistert.


    Danke für eure Statements.

    Lg Apple

  • bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung ist üblicherweise die Endsumme (hier wohl 100 tsd) nicht alleine die Abfindung, sondern setzt sich meist aus verschiedenen Komponenten zusammen. In der Regel eben auch die Gehälter bis zum ausscheiden.

    Dafür gibt es Klauseln, damit kann man regeln, das auch früheres Ausscheiden nicht zu einer Minderung (brutto) führen.

    Das jetzt genau auszuführen ist dann aber schon ganz nah an "Rechtsberatung" und dafür sind Fachanwälte zuständig.


    Daher mein Tipp:

    lass dir einen Aufhebungsvertrag aushändigen und gehe damit zu einem Anwalt, der wird Dich dazu beraten


    Und wichtig:

    nur aushändigen lassen, nicht irgendwas unterschreiben und dann ab damit zum Anwalt.


    Über die Folgen bei Krankenkasse und/oder Arbeitsamt ggf. auch Rentenversicherungsträger kannst Du dich an die dortigen Berater wenden, die geben Dir Auskunft.

    Auch beim Integrationsamt würde ich mich als an deiner Stelle erkundigen, soweit ich deinen anderen Strang richtig in Erinnerung habe bist Du schwerbehindert.


    Warte mit den Beratungen nicht zu lange, weil deine Gesundheitsprognose dürfte nach deinen Schilderungen nicht positiv ausfallen.


    Allgemein habe ich bei deinen Schilderungen den Eindruck gewonnen, das Du bei diesem AG nicht mehr arbeiten möchtest, weil Du gemobbt wurdest und daher krank bist. Gleichzeitig du möchtest aber auch nicht wirklich einen Neuanfang risikieren, wegen der fehlenden Sicherheiten.

    Mit 50 wirst Du wohl kaum eine Abfindung bekommen, mit der Du abgesichert bist bis zur Rente, anderseits wenn du unter den geschilderten Bedingungen weiter bei diesem AG bleibst, wird es Dir ebenso kaum in Zukunft gesundheitlich besser gehen.

    Schwierige Situation, aber da must Du Dir Hilfe suchen von Fachärzten und Freunden die Dich bei eine Entscheidungsfindung unterstützen und denen Du vertraust.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Da musst du jetzt das nach meiner Meinung das volle Programm abspulen.
    Entwurf des nicht unterschriebenen Vertrages zum Fachanwalt.
    Wegen der Abfindung und den Reglungen dazu zum Steuerberater (Fünftelregelung). Was ist Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und was ist normaler Arbeitslohn bis zum Ausscheiden. Das ist auch ein Thema bei der Agentur für Arbeit wo es um Sperr- und Ruhezeiten geht. Da kann es nämlich durchaus sein das da dann der Fall eintritt das du selbst die Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge selbst zahlen musst in der Zeit.
    Dann fehlt noch der Rentenversicherungsträger und im Falle der Schwerbehinderung / Gleichstellung ein Termin beim Integrationsamt.

    Und mit dem Input geht es dann wieder zum Arbeitgeber. Und dann steht der 31.12 sicher nicht mehr im Raum weil das Zeit benötigt. Weil die Zeit von der Unterschrift bis zum Ausscheiden sollte auf jeden Fall die Kündigungsfrist sein damit die Gefahr der Sperr- und Ruhefristen bei der Agentur für Arbeit nicht gleich das erste und vielleicht durchaus teuere Problem werden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo , vielen Dank , beim Anwalt bin ich schon. Der meinte das sei ein gutes Angebot .

    Integrationsamt ist auch eingeschaltet, die können mir nur wegen dem Leidensgerechten Arbeitsplatz helfen, sonst nicht wirklich.

    Keine Ahnung , denke alles Abfindung, der AG denkt ja ich bleibe eh das ganze Jahr noch Zuhause. Somit muss er ja eh nix zahlen, komme ich vorher doch wieder, zieht er den Lohn von der Abfindung einfach ab, so schlägt er es vor.

  • Hallo , vielen Dank , beim Anwalt bin ich schon. Der meinte das sei ein gutes Angebot .

    Integrationsamt ist auch eingeschaltet, die können mir nur wegen dem Leidensgerechten Arbeitsplatz helfen, sonst nicht wirklich.

    Keine Ahnung , denke alles Abfindung, der AG denkt ja ich bleibe eh das ganze Jahr noch Zuhause. Somit muss er ja eh nix zahlen, komme ich vorher doch wieder, zieht er den Lohn von der Abfindung einfach ab, so schlägt er es vor.

    Das mit dem Abziehen halte ich für keine gute Idee und Formulierung. Vor allem das Thema Ruhezeiten und Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit würde ich klären. Da hängen nämlich die Krankenkassenbeiträge, Renntenvesricherungsbeiträge dran. Und das kostet richtig Geld.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich halte das auch für keine gute Idee und ich werde mich hüten so was zu unterschreiben auch wegen der Krankenkasse. Wenn die davon Wind kriegen dass ich so was unterschrieben habe , nee nee das mache ich sicherlich nicht . Habe nochmal ein Gegenangebot gemacht ansonsten klage ich .

  • und wenn er das Gegenangebot annimmt, dann "musst" Du es ja auch unterschreiben.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo an alle,


    das Gegenangebot nimmt der AG nicht an . Freistellen möchte er nicht . Dh nach wie vor das erste o.g. Angebot . 7monate Kündigungsfrist , falls ich vorher arbeite wird das Gehalt wieder von der Abfindung abgezogen. Der Anwalt liest nicht richtig meine Mails und kommt ständig mit dem gleichen um die Ecke. Es sei ein super Angebot und noch dazu eine Freistellung, die Forderung von mir sei utopisch. Klagen soll ich auch nicht, selbst wenn ich 15000 Euro Schmerzensgeld kriegen würde, würde kein Richter mir dann noch 100000 Abfindung zusprechen. Er hatte einen Mandaten der hat dann gar nichts gekriegt. Es geht ja um den Verstoß wegen DSGvo Mobbing und Persönlichkeitsrechtsverletzung. habe das Gefühl er lässt sich vom AG einlullen . Habe bis heute nicht ein Gesprächsprotokoll , angeblich hat er schon 3x mit dem AG telefoniert. Der AG will mich ja auch loswerden, er fing ja bereits im ersten Gespräch mit Abfindung an oder aber Stelle im Posteingang (2 Gehaltsstufen untendrunter , nicht gleichwertig). Und ausschließlich dort. Hab dem Anwalt gesagt, könnte ja auch eine gleichwertige Stelle einklagen und den Rest , auch wegen der Abmahnung, die ungerechtfertigt war. Darauf geht er gar nicht ein. Bin wirklich immer noch ratlos, was ich wirklich machen soll . Unterstützung hab ich auch keine von der Firma oder BR. Wenn es mir so schlecht ginge, wäre es ja dann besser, ich käme nicht mehr. Tolle Aussage. Aber klar was sollen die auch sagen .

  • Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass Dein RA einfach eine Pfeife ist. Aber genau so wenig kann ich ausschließen, dass er Recht hat und Deine Vorstellungen unrealistisch sind.

    Was soll ich sagen, Deine Situation tut mir Leid, aber an diesem Punkt wird Dir hier niemand mehr weiterhelfen können.

    Ein Ratschlag wie "Hör bloß nicht auf Deinen Anwalt" wäre im höchsten Maße verantwortungslos.

    Allenfalls könnte man sagen, wenn Du überzeugt bist, dass Dein Anwalt Dich nicht ordentlich vertritt, dann hol Dir einen zweite Meinung (von einem anderen RA, nicht aus einem Internetforum).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • apple


    Hast du ein Update zu diesem Fall? Zweite Meinung beim Fachanwalt eingeholt?

    Verzeih meine Neugier, aber ich tendiere da die Bewertung deines Anwalts zu teilen.


    Vor Gericht sähe ich sogar ein deutlich niedrigeres Ergebnis auf dich zukommen. Denn der Verstoß nach DSGVO ist für mich nicht erwiesen. Der Arbeitgeber muss, bei einem Mobbing Vorwurf den Beschuldigten hören. Und dieser muss die Möglichkeit haben sich zu verteidigen. Um das zu gewährleisten, muss der Mitarbeiter aber auch Kenntnis davon erlangen, was ihm vorgeworfen wird.

    Um das explizit einordnen zu können, müsste man hier im Detail wissen, welche Form der Daten du in dem Mobbing-Tagebuch erhoben hast. Nur so lässt sich die Qualität des vermeintlichen DSGVO Verstoßes beurteilen.


    Schmerzensgeld wegen Mobbing sehe ich auch nicht als bewiesen an. Ich kenne dich nicht persönlich, daher kann ich das nicht einschätzen. Aber was machst du, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass du etwas sehr empfindlich bist? Also es kein wirkliches Mobbing gab? (in dem Fall Bossing)

    Dass es den Paragraphen gegen Mobbing gibt ist das eine. Das aber gerichtsfest zu belegen was völlig anderes.

    Und die Gerichte sind da bei Zugeständnissen an den Beklagten leider nicht zimperlich. Ist halt ne raue Welt in der Wirtschaft da draußen.


    Mein damaliger Chef hat mir gedroht, sollte ich mich als Betriebsratsmitglied zur Wahl aufstellen lassen, wird er mir die Hölle auf Erden bereiten. Und er hat Wort gehalten. Aber nichts davon hätte ich gerichtsfest beweisen können. Das ist so eine schwierige Sache mit dem Empfinden. Es hat jeder bis zur Personalabteilung gewusst. Auch alle Kollegen, aber er kam damit durch. Recht haben und Recht bekommen sind halt 2 Paar Schuhe. Mich hat das fast 3 Jahre in der Karriere gekostet inklusive der Lohneinbußen (Leistungsbeurteilung immer 0 Punkte etc.)


    In deinem Fall denke ich tatsächlich, dass du von deinem Betriebsrat zu viel Automatismus erwartest. Du befindest dich in einem Rechtstreit mit deinem AG. Mehr als dir moralisch zur Seite zur stehen ist da kaum drin. Berühmt gemacht hat sich dein BRM sicher nicht.

    Aber der Rat "In deinem Fall wird es besser sein, wenn du nicht mehr kommst" würde ich auch so interpretieren wollen, dass sich das BRM auch Gedanken um deine Gesundheit macht, wie lange du das noch packst.

    Denn besser gekündigt und auf dem Weg der Besserung als ungekündigt und Suizid.


    Was ich an dem ganzen Fall so schwierig finde. Wir kennen nur eine Seite der Medaille. Deine. Und so ganz konsistent ist das nicht.


    Ich hoffe ich bin dir damit nicht auf die Füße gestiegen, aber ich bin ein Verfechter des offenen Worts. Und Mitleid alleine hilft dir nicht.

    Daher muss auch mal jemand den Worst Case aufrufen. Also Mobbing und DSGVO vom Tisch vor Gericht, was bleibt dann noch übrig?

    Deine Erkrankung macht dich da leider zum Spielball, den wird der AG zu spielen wissen.


    Am meisten würde es mich freuen, wenn du ein Ergebnis erzielst, mit dem du deinen inneren Frieden machen kannst!