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Unser AG gehört zu KRTIS (kritische Infrastruktur). Das ist bereits geklärt. Der AG möchte nun selber bestimmen, wem er eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
Diese Bescheinigung benötigt man bei uns in in NRW um in Priogruppe 3 einen Covid-19 Impftermin zu bekommen.
Hat der BR hier eine Mitbestimmung bei der Auswahl der MA?
Zitat: "Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen"
Wer jetzt festlegt, wer in besonders relevanter Position tätig ist nicht definiert, aber wer es festlegt würde ich folgendes sagen: Da das noch nicht ausgeurteilt wurde kann man nicht sagen, wieweit jetzt die Mitbestimmung geht.
Belegen kann ich das nicht würde aber erstmal mit Ordnung und Verhalten im Betrieb auf den Tisch hauen und zusätzlich den Gesundheitsschutz.
Wenn man die Verordnung liest, dann müssen die Personen quasi zum Überleben des Unternehmens notwendig sein, ich behaupte jeder ist ersetzbar also darf auch niemand eine solche Bescheinigung bekommen
Aber was für ein blöder AG ist das denn?
Ich würde ihm mal klar machen welches Zeichen er damit an alle gibt, die keine Bescheinigung bekommen.
glaube in NRW werden die Prio 3 Gruppen geimpft. Bei uns im Kreis ist es auch schon so das Astra stellen weise im Überschuss vorhanden ist und die Hausärzte Termine für alle vergeben. War Montag los und die Ärztin sagte mir sie sitzt auf 500 Dosen weil viele ältere sich nicht impfen lassen wollen mit Astra. Hier habe ich eine ganz klare persönliche Meinung. Hinten wieder anstellen und erst impfen wenn alle anderen geimpft sind.
Soll die Priorisierung nicht aufgehoben werden für die Vakzine (?) von AstraZeneca und laut gestriger Meldung auch von Johnson&Johnson? Das sollte das Bescheinigungsproblem doch sehr schnell in Nichts auflösen ....
ich würde die Mitbestimmung ganz klar bejahen und auch einfordern zwar mit § 87 (1) Nr. 7
sehe ich auch so.
Vor allem würde ich dem AG aber sagen, er soll sich nicht anstellen und jedem einzelnen MA die Bescheinigung ausstellen.
Ist ja auch in seinem Interesse.
...und ganz ehrlich (so aus der Praxis) deshalb wird niemand anderes länger auf seine Impfung warten müssen. Wir sind inzwischen an dem Punkt, wo es in erster Linie die Priorisierung selbst ist, die das Impfen verzögert.
Unser AG (auch kritische Infrastruktur) hat Kontakt zum örtlichen Impfzentrum aufgenommen, da bleiben täglich Impfdosen übrig, von Leuten die nicht zum Termin erschienen sind und von Leuten die wieder weg geschickt wurden, weil sie einfach einen Termin gemacht haben, obwohl sie noch nicht berechtigt sind. Diese "Reste" wurden uns dann gemeldet und unseren MA angeboten. So wurden einmal in nur einer Woche 72 MA geimpft (sogar alle mit Biontech). Ausschließlich mit "Resten", die sonst in der Tonne gelandet wären. (Ich weiß natürlich nicht, ob das in Eurem Fall so auch möglich ist, aber zumindest einen Versuch ist es Wert.)
Ich wäre hier übrigens mutig und würde auch noch § 95 BetrVG in Anschlag bringen, weil der AG hier ja Menschen einer besonderen Gruppe zuordnet (besonders relevant => Eingruppierung).
Ob das am Ende einer gerichtlichen Überprüfung standhält? Keine Ahnung, aber erst mal kann man es doch behaupten. Wie sagt Kollege Wolfgang immer: gleich den ganzen Köcher leerschießen, völlig egal welcher Pfeil am Ende trifft. (oder so ähnlich)