da wir noch einen kleinen Außenstandort haben der einige Stunden Fahrtzeit entfernt ist, aber bei uns mitgewählt hat, kann ich mir bei uns gut vorstellen, dass für kurze Termine, zukünftig die BR Mitglieder von diesem Standort über die neuen Wege zugeschaltet werden. Gleiches gilt auch für BRM aus dem Homeoffice, je nachdem warum derjenige aus dem Homeeoffice arbeitet, bei Krankem Kind oder ähnlichem hätte ich kein Problem wenn dann ein BRM per Videokonferenz teilnimmt,
Ich kann das durchaus nachvollziehen. Es gibt sicher unendlich viele Situationen in denen eine Online-Sitzung einfach "praktischer" (oder sogar sinnvoller) ist, bzw. in denen die Präsenz-Sitzung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden zu sein scheint. Die Frage ist dann nur, wo zieht man die Grenze? Ab welcher Fahrstrecke/zeit ist dann die Anreise zu aufwendig? Wann spricht man dann von "kurzen Terminen" und wann nicht? Wann ist dann ein BRM noch verhindert, wenn es sich einfach online zuschalten kann?
...und wenn man diese Grenze zieht, wie kann man sie sachlich rechtfertigen?
Daher haben wir beschlossen das für uns sehr streng auszulegen und als einzige Möglichkeit zur Online-Sitzung die Unmöglichkeit der Präsenz-Sitzung festzulegen. Allerdings muss ich einräumen, dass wir auch niemanden haben der eine Anfahrt von mehreren Stunden hat. Die BRM sind zwar auf 7 verschiedene Standorte verteilt, die befinden sich aber alle im selben Landkreis.
Beim Homeoffice sehe ich das allerdings etwas anders. Gerade bei einem kranken Kind o.ä. hätte ich ein Problem damit. In so einem Fall wäre es für das BRM ja so gut wie unmöglich gleichzeitig seinem kranken Kind und seinen Amtspflichten gerecht zu werden. Der Versuch sich zeitgleich um den explosiven Durchfall des Kindes und den komplexen Beschluss zu einem kontroversen Thema zu kümmern, wird vermutlich bei beidem zu einem "beschissenen" Ergebnis führen. Da soll das BRM zuhause bleiben und sich zu 100% um sein krankes Kind kümmern (weil das dem Kind auch zusteht) und zur Sitzung wird ein Ersatzmitglied eingeladen, dass sich zu 100% auf die Sitzung konzentrieren kann (weil das den Mitarbeitern zusteht). Natürlich ist mir bewusst, dass es auch hier Abstufungen gibt und nicht jedes kranke Kind lückenlos betreut werden muss, aber auch hier wieder die Frage: wo zieht man die Grenze und wie rechtfertigt man diese. Daher haben wir auch hier den Grundsatz, wer für eine Präsenz-Sitzung verhindert ist, ist verhindert und Ende. Ein: "Für eine Präsenz-Sitzung bin ich verhindert, aber online würde gehen" gibt es bei uns schlicht nicht.