BR/ GBR Sitzung online

  • da wir noch einen kleinen Außenstandort haben der einige Stunden Fahrtzeit entfernt ist, aber bei uns mitgewählt hat, kann ich mir bei uns gut vorstellen, dass für kurze Termine, zukünftig die BR Mitglieder von diesem Standort über die neuen Wege zugeschaltet werden. Gleiches gilt auch für BRM aus dem Homeoffice, je nachdem warum derjenige aus dem Homeeoffice arbeitet, bei Krankem Kind oder ähnlichem hätte ich kein Problem wenn dann ein BRM per Videokonferenz teilnimmt,

    Ich kann das durchaus nachvollziehen. Es gibt sicher unendlich viele Situationen in denen eine Online-Sitzung einfach "praktischer" (oder sogar sinnvoller) ist, bzw. in denen die Präsenz-Sitzung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden zu sein scheint. Die Frage ist dann nur, wo zieht man die Grenze? Ab welcher Fahrstrecke/zeit ist dann die Anreise zu aufwendig? Wann spricht man dann von "kurzen Terminen" und wann nicht? Wann ist dann ein BRM noch verhindert, wenn es sich einfach online zuschalten kann?

    ...und wenn man diese Grenze zieht, wie kann man sie sachlich rechtfertigen?

    Daher haben wir beschlossen das für uns sehr streng auszulegen und als einzige Möglichkeit zur Online-Sitzung die Unmöglichkeit der Präsenz-Sitzung festzulegen. Allerdings muss ich einräumen, dass wir auch niemanden haben der eine Anfahrt von mehreren Stunden hat. Die BRM sind zwar auf 7 verschiedene Standorte verteilt, die befinden sich aber alle im selben Landkreis.

    Beim Homeoffice sehe ich das allerdings etwas anders. Gerade bei einem kranken Kind o.ä. hätte ich ein Problem damit. In so einem Fall wäre es für das BRM ja so gut wie unmöglich gleichzeitig seinem kranken Kind und seinen Amtspflichten gerecht zu werden. Der Versuch sich zeitgleich um den explosiven Durchfall des Kindes und den komplexen Beschluss zu einem kontroversen Thema zu kümmern, wird vermutlich bei beidem zu einem "beschissenen" Ergebnis führen. Da soll das BRM zuhause bleiben und sich zu 100% um sein krankes Kind kümmern (weil das dem Kind auch zusteht) und zur Sitzung wird ein Ersatzmitglied eingeladen, dass sich zu 100% auf die Sitzung konzentrieren kann (weil das den Mitarbeitern zusteht). Natürlich ist mir bewusst, dass es auch hier Abstufungen gibt und nicht jedes kranke Kind lückenlos betreut werden muss, aber auch hier wieder die Frage: wo zieht man die Grenze und wie rechtfertigt man diese. Daher haben wir auch hier den Grundsatz, wer für eine Präsenz-Sitzung verhindert ist, ist verhindert und Ende. Ein: "Für eine Präsenz-Sitzung bin ich verhindert, aber online würde gehen" gibt es bei uns schlicht nicht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich kann das durchaus nachvollziehen. Es gibt sicher unendlich viele Situationen in denen eine Online-Sitzung einfach "praktischer" (oder sogar sinnvoller) ist, bzw. in denen die Präsenz-Sitzung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden zu sein scheint. Die Frage ist dann nur, wo zieht man die Grenze? Ab welcher Fahrstrecke/zeit ist dann die Anreise zu aufwendig? Wann spricht man dann von "kurzen Terminen" und wann nicht? Wann ist dann ein BRM noch verhindert, wenn es sich einfach online zuschalten kann?

    ...und wenn man diese Grenze zieht, wie kann man sie sachlich rechtfertigen?

    Daher haben wir beschlossen das für uns sehr streng auszulegen und als einzige Möglichkeit zur Online-Sitzung die Unmöglichkeit der Präsenz-Sitzung festzulegen. Allerdings muss ich einräumen, dass wir auch niemanden haben der eine Anfahrt von mehreren Stunden hat. Die BRM sind zwar auf 7 verschiedene Standorte verteilt, die befinden sich aber alle im selben Landkreis.

    Beim Homeoffice sehe ich das allerdings etwas anders. Gerade bei einem kranken Kind o.ä. hätte ich ein Problem damit. In so einem Fall wäre es für das BRM ja so gut wie unmöglich gleichzeitig seinem kranken Kind und seinen Amtspflichten gerecht zu werden. Der Versuch sich zeitgleich um den explosiven Durchfall des Kindes und den komplexen Beschluss zu einem kontroversen Thema zu kümmern, wird vermutlich bei beidem zu einem "beschissenen" Ergebnis führen. Da soll das BRM zuhause bleiben und sich zu 100% um sein krankes Kind kümmern (weil das dem Kind auch zusteht) und zur Sitzung wird ein Ersatzmitglied eingeladen, dass sich zu 100% auf die Sitzung konzentrieren kann (weil das den Mitarbeitern zusteht). Natürlich ist mir bewusst, dass es auch hier Abstufungen gibt und nicht jedes kranke Kind lückenlos betreut werden muss, aber auch hier wieder die Frage: wo zieht man die Grenze und wie rechtfertigt man diese. Daher haben wir auch hier den Grundsatz, wer für eine Präsenz-Sitzung verhindert ist, ist verhindert und Ende. Ein: "Für eine Präsenz-Sitzung bin ich verhindert, aber online würde gehen" gibt es bei uns schlicht nicht.

    Mit dem Thema werden sich ja wahrscheinlich die Gerichte bis zum BAG auseinandersetzen und hoffentlich ein paar Leitplanken in einem Urteil beschreiben.
    Weil wegen nicht korrekter Ladung und Beschlüssen wird das ja sicher doch den einen oder anderen Prozess geben weil das der Arbeitgeber anzweifeln wird. Dauert halt noch etwas.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Auch wenn ich Deinen Ausführungen grundsätzlich zustimme, sehe ich es hier ganz einfach:

    Wann ist dann ein BRM noch verhindert, wenn es sich einfach online zuschalten kann?

    Da die neuere Rechtsprechung einem BRM ja sogar das Recht einräumt, sich für verhindert zu erklären, obwohl es im Betrieb anwesend ist, sollte ein gleiches doch auch für eine Online-Teilnahme gelten.


    Und auch wenn Dein Beispiel mit dem "explosiven Durchfall" sehr anschaulich (wie werde ich die Bilder wieder los?) und nachvollziehbar ist, gibt es mit Sicherheit Fälle, wo ein AN zwar nicht in die Firma fahren kann, weil das Kind zum Arzt muss und anschließend Betreuung braucht, aber dennoch ohne weiteres an der Sitzung teilnehmen könnte.


    Die Entscheidung darüber kann, am Ende, so jedenfalls meine Sicht, tatsächlich nur das betroffene BRM treffen, denn nur dieses kennt die genauen Umstände vor Ort. Und da ich als BRM, selbst wenn ich AU oder im Urlaub bin, an einer Sitzung teilnehmen darf (auch wenn der Standard wohl fehlt entschuldigt sein dürfte), warum soll ich dem BRM nicht auch zutrauen in solchen Fällen eine Entscheidung für sich zu treffen?


    Ich habe den Entwurf gerade nicht parat, aber ist denn eine solche "Hybrid-Sitzung" zulässig?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,


    aus folgendem Passus schließe ich dass eine Hybridsitzung möglich ist

    Zitat

    (3) Erfolgt die Betriebsratssitzung mit der zusätzlichen Möglichkeit der Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich.“

    und

    Zitat

    Dem § 34 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Nimmt ein Betriebsratsmitglied mittels Video- und Telefonkonferenz an der Sitzung teil, so hat es seine Teilnahme gegenüber dem Vorsitzenden in Textform zu bestätigen. Die Bestätigung ist der Niederschrift beizufügen.“


    dadurch dass eine Regelung der Video-/Telefonkonferenzmöglichkeit in der Geschäftsordnung des jeweiligen BR Gremiums erfolgen muss bringt der Gesetzgeber nach meiner Meinung zum Ausdruck dass es keine allgemeingültige Regelung geben kann, die in allen Gremien umsetzbar ist.

    Letzten Endes muss jedes Gremium für sich Regeln finden ob und wie es mit diesen Möglichkeiten umgeht bzw. diese nutzt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Letzten Endes muss jedes Gremium für sich Regeln finden ob und wie es mit diesen Möglichkeiten umgeht bzw. diese nutzt.

    Da hast Du vollkommen Recht.

    Ich behaupte auch nicht dass nur unsere strenge Auslegung dem Willen dieser Gesetzgebung entspricht.

    Wir haben das so gemacht, weil es für uns gut funktioniert (und vielleicht auch ein bisschen, weil der typische Rettungsdienstler seinem Naturell nach viel Wert auf Zwischenmenschliches legt und Videokonferenzen schon grundsätzlich scheiße findet 8o).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • typische Rettungsdienstler


    Videokonferenzen schon grundsätzlich scheiße findet

    da seid ihr Rettungsdienstler sicherlich nicht alleine.


    Ich denke aber auch, dass es durchaus Gremien geben wird die zukünftig das meiste online machen werden.

    Ich für meinen Teil bin zwar kein Rettungsdienstler aber Videokonferenzen hängen mir seit Monatetn zum Hals raus und wir werden im Juli zur Präsenz zurückkommen, bis dahin machen wir Hybridsitzungen , die Brs kommen standortbezogen zusammen und schalten sich jeweils gemeinsam dazu.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)