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Ich kenne dazu kein Urteil, weil es wahrscheinlich keines gibt. Verboten sind nur unanständige Namen, oder irreführende, wie "Gewerkschaftsliste" für eine Liste, die nicht von der Gewerkschaft unterstützt wird.
Ich kenne dagegen eine Partei, die sich "die Partei" nennt, was meines Wissens noch nicht beanstandet wurde.
Ihr könntet euch vielleicht nicht "der wahre Betriebsrat" nennen (damit ist der wahre Heino schon reingefallen), aber vielleicht "der bessere Betriebsrat" oder "der Betriebsrat, der immer Recht hat". Oder ihr nennt euch einfach wie ihr wollt und überlasst der Belegschaft, zwischen Selbstbewusstsein und Großspurigkeit zu unterscheiden.
Jetzt muss ich doch noch nachfragen....hast du das Listenkennwort nicht von Anfang an gekannt? Weil eigentlich vergibt sich die Liste entweder selbst ein Listenkennwort/ Namen oder nachher dann der Wahlvorstand, aber dann ist das Listenkennwort die komplette Namen der ersten beiden Kandidaten und nicht irgendein Name. Jedenfalls laut §7 Abs. 2 WO.
Verboten sind nur unanständige Namen, oder irreführende, wie "Gewerkschaftsliste" für eine Liste, die nicht von der Gewerkschaft unterstützt wird.
so gesehen wäre der Listenname "der Betriebsrat" für mich auch irreführend, wenn auf der Liste keine aktuellen Betriebsräte bzw. MA die nicht im Betriebsrat sind, sind.
Weil sowohl in deinem Beispiel mit der Gewerkschaft als auch in dem "der Betriebsrat", können die Listenteilnehmer ja in Zukunft der jeweiligen Gruppierung angehören indem sie in die Gewerkschaft eintreten oder in den Betriebsrat gewählt werden.
Auch vermittelt diese Formulierung "der Betriebsrat" das es vom aktuellen Betriebsrat kommt, zumindestens ist das eine übliche Formulierung für BR-Bekanntmachungen.
Ich denke das ist irreführend und sollte geändert werden.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber wenn man den Begriff der Irreführung so streng auslegt, müssten sich ein paar Vereine umbenennen, die christlich, demokratisch oder sozial im Namen führen...
die christlich, demokratisch oder sozial im Namen führen...
ich bin nichts von all dem
Wenn wir das weniger streng auslegen, dann müßte für mich auch das Beispiel mit "Gewerkschaftsliste" nicht als irreführend gelten.
Ich wundere mich immer, wenn man etwas ausschließt wie z.B. die Bezeichung "Gewerkschaftsliste" und dann gleichzeitig Bezeichnungen wie "Der Betriebsrat" für nicht irreführend hält.
Beides deutet auf eine ganz bestimmte Institution hin, einmal die im Betrieb vertretende Gewerkschaft und einmal auf den im Betrieb vertretenen Betriebsrat.
Eben weil es um den betrieblichen Zusammenhang geht und damit bei den MA auch ein Bezug zum Betrieb erzeugt wird, ist für mich beides gleich zu behandeln.
Christlich, demokratisch, sozial sind allgemeine Begriffe die nicht automatisch einen Bezug zum Betrieb herstellen.
Aber auch ich lasse mich gerne davon überzeugen, das ich falsch liege (was öfter mal vorkommt)
Bei der Verwendung eines Kennworts darf keine Verwechslungsgefahr eintreten
Dies ist gerade bei der Führung eines Gewerkschaftsnamens im Kennwort von Bedeutung. Nach BAG erweckt die Führung eines Gewerkschaftsnamens im Kennwort grds. den Eindruck, dass es sich um eine gewerkschaftlichen Wahlvorschlag handelt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass grds. jedweder Hinweis auf eine Gewerkschaft im Kennwort unzulässig ist Um eine lediglich die Gewerkschaft unterstützende bzw. gewerkschaftsnahe Liste handelt es sich zB bei der Verwendung eines auf eine Gewerkschaft hinweisenden Kennworts wie zB „Freunde der …“, „Unterstützer der …“ etc. Ein solches Kennwort macht deutlich, dass es sich trotz Nennung des Gewerkschaftsnamens nicht um einen gewerkschaftlichen Wahlvorschlag handelt
Ich sehe bei "Der Betriebsrat" eine Verwechslungsgefahr. Vor allem wenn da das nur 4 BRM von den "jetzigen" 13 köpfigen BR kandidieren. Der Betriebsrat implementiert imho, das das die Liste der gesamten Gremiums ist und nicht nur ein Teil.
Ein Adjektiv wäre daher sinnvoll.
Und ob dieses Adjektiv dann stimmt ist völlig unerheblich.
"Der neue Betriebsrat" würde mir da spontan einfallen
M.E. immer noch irreführend. Spätestens wenn wie bei uns viele Mitarbeiter mit schlechter Sprachkenntnis hinzukommen (*), die solch eine Bezeichnung als Vorschlagsliste mit dem neuen BR gleichsetzen könnten, weil sie weder die Feinheiten der deutschen Sprache noch die zahlreichen wissenswerten Dinge rund um diese deutsche Eigenheit "Betriebsräte" an sich kennen und verstehen, dürfte so ein Name irritierend und ggf. auch unangemessen manipulativ sein.
Letztlich müsst ihr das aber nach euren Gegebenheiten bewerten und behandeln.
*) MA aus annähernd 100 Nationen, in D seit Monaten bis > 30 Jahren, sprachlich volle Bandbreite zwischen mündlich wie schriftlich souverän und mühsam radebrechend und kaum verstehend wie auch kaum verständlich
Ok, Scheeks, das hatte ich nicht bedacht. Dann hast Du natürlich Recht. Ich denke, dass es ja nicht so schwer sein kann, sich einen hübschen passenden Namen ohne Verwechslungsgefahr oder Irreführung auszudenken
noch die zahlreichen wissenswerten Dinge rund um diese deutsche Eigenheit "Betriebsräte" an sich kennen und verstehen,
Da sollte man ohnehin mal diesen MItarbeitern die Eigenheit "Betriebsräte" erklären. Sie sollen ja wissen, was bzw. wen sie da warum und wieso wählen Da reicht es m.E. nicht, nur einen passenden Namen für die Listen zu finden