Duchführung von Prozessanalysen innerhalb eines Projektes

  • Hallo,

    im Rahmen eines Projektes werden Prozesszeiten, teilweise selbstständig von den Mitarbeitern erhoben. Der BR wurde darüber nicht informiert. Nach .m.M. ist lt.,

    87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der BR vorher darüber zu informieren. Wie wäre hier das weitere Vorgehen?

    Desweiteren werden bei der Durchführung von Organisationsanalysen regelmäßig Daten erhoben, die Leistungs- und Verhaltenskontrollen der analysierten Beschäftigten ermöglichen. Entscheidend ist, dass die erhobenen Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden dürfen. Wie stellen wir das als BR sicher?

    Vielen Dank.

  • Wie stellen wir das als BR sicher?

    in dem Ihr dazu eine Betriebsvereinbarung abschließt und darin klar regelt welche Daten zu welchem Zweck verwendet werde dürfen.

    Nach .m.M. ist lt.,

    87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der BR vorher darüber zu informieren.

    Nicht nur das, Ihr habt hier eine erzwingbare Mitbestimmung. D.h. es spielt keine Rolle ob der Arbeitgeber Bock auf so eine Betriebsvereinbarung hat.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Danke für die Antwort.

    Wie setzen wir den die "erzwingbare Mitbestimmung" um? Wie muss das erfolgen. ? Was muss da drinnen stehen? Wir sind aktuell als BR alle neu, deshalb vielleicht die Frage.

  • Hallo,

    ich stelle mir das so vor. Ihr schreibt den AG an und fordert eure Mitbestimmung ein. Mal abwarten wie euer AG reagiert, da ihr ja alle neu seid.

    Sucht erstmal das Gespräch damit nicht gleich die Fronten verhärtet sind. Macht aber auch klar, das ihr falls gar nichts passiert, und der AG euch nicht für voll nimmt, ihr rechtliche Schritte einleiten werdet.

    Sprich ihr nehmt euch einen Anwalt und der berät euch wie ihr euch zu verhalten habt.

  • Ergänzend zu Elbarado: Falls nicht nur ihr neu seid, sondern auch der AG keine Ahnung hat, worüber der BR mit´kamellen kann, diesen erstmal aufklären und zu Verhandlungen auffordern.

    Wenn der AG blockt oder Verzögerungstaktik anwendet, habt ihr die Möglichkeit, die Datenerhebung per einstweiliger Verfügung zu untersagen, bis eine Einigung erzielt wurde, die auch durch Anrufung der Einigungsstelle erwirkt werden kann. Ich würde es erstmal im guten versuchen, aber dezent anklingen lassen, dass ihr euer Blatt noch längst nicht ausgereizt habt und ignorieren von erzwingbaren Mitbestimmungsrechten seinen Preis hat... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)