Hallo,
im Rahmen eines Projektes werden Prozesszeiten, teilweise selbstständig von den Mitarbeitern erhoben. Der BR wurde darüber nicht informiert. Nach .m.M. ist lt.,
87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der BR vorher darüber zu informieren. Wie wäre hier das weitere Vorgehen?
Desweiteren werden bei der Durchführung von Organisationsanalysen regelmäßig Daten erhoben, die Leistungs- und Verhaltenskontrollen der analysierten Beschäftigten ermöglichen. Entscheidend ist, dass die erhobenen Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden dürfen. Wie stellen wir das als BR sicher?
Vielen Dank.