Hallo zusammen
Wir sind ein "nicht öffentliches" Unternehmen.
Nun hat sich ein Schwerbehinderter Mensch intern auf je eine Stelle bei zwei Abteilungen beworben.
Beide Abteilungsleiter weigern sich jedoch beharrlich, diesen Menschen zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen.
Ich weiß nicht, ob § 165 Satz 2 SGB IX hier auch greift, da es dort immer ausdrücklich "öffentlicher Arbeitgeber heißt.
Hat jemand eine Idee, auf was ich mich berufen kann?
Danke im Voraus für Eure Antworten
Gruß
Pippifax