Keine Einladung zum Bewerbungsgespräch

  • Hallo zusammen


    Wir sind ein "nicht öffentliches" Unternehmen.

    Nun hat sich ein Schwerbehinderter Mensch intern auf je eine Stelle bei zwei Abteilungen beworben.

    Beide Abteilungsleiter weigern sich jedoch beharrlich, diesen Menschen zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen.

    Ich weiß nicht, ob § 165 Satz 2 SGB IX hier auch greift, da es dort immer ausdrücklich "öffentlicher Arbeitgeber heißt.


    Hat jemand eine Idee, auf was ich mich berufen kann?


    Danke im Voraus für Eure Antworten


    Gruß

    Pippifax

  • dann würde ich jetzt erstmal den zuständigen Personal-MA ansprechen, ihm mitteilen das Du Informationen über den Eingang von Bewerbungen hast und um Informationen bitten.

    Danach ggf. die Abteilungsleiter auch mal ansprechen.


    Und dann die Informationen auswerten.


    Bisher scheint das ja nur Hören-Sagen-Weitersagen zu sein, damit kann man meistens nicht die richtigen Rückschlüsse ziehen.


    --> auch in einem privaten Unternehmen werden die Informationen an den BR bzw. SBV weitergegeben, zumindestens bei uns.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich habe mit einem der beiden Abteilungsleiter gesprochen.

    Er ist der Meinung das der Kollege, der früher schon einmal als Monteur gearbeitet hat, den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist.

    Der Bewerber ist 56 Jahre, hat bis vor ca. 18 Jahren als Monteur gearbeitet und danach auf eine Bürostelle gewechselt.

    Dort ist es sehr stressig und er verkraftet den Stress dort nicht. Er war längere Zeit Krank geschrieben und befindet sich z.Zt in Wiedereingliederung.

    Von der Qualifikation ist er der Beste der auf diese Stelle passt, aber ob er der schweren körperlichen Arbeit gewachsen ist, ist - auch für mich - fraglich.


    Der andere Abteilungsleiter ist derjenige mit den 21 Abmahnungen an einem Tag für einen Mitarbeiter, wegen dem ich schon einmal hier nachgefragt hatte.

  • Im §165 steht

    Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.


    wenn der Kollege also fachlich geeignet ist, dann ist die Einladung damit auch erforderlich.

    Die körperliche Eignung ist hier nicht erwähnt, somit für die Einladung auch kein Ausschlussgrund.


    Demnach würde ich auch entsprechend argumentieren und vorgehen.


    Nach deinen Angaben ist ja zumindestens durch die vorherigen Tätigkeiten die fachliche Eignung nicht auszuschließen, damit solltest Du dann auch die Einladung begründen können.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    was ist daran so schwer zu verstehen? § 165 wendet sich ausdrücklich und ohne jeden Interpretationsspielraum nur an öffentliche Arbeitgeber und die sind in § 154 Abs. 2 definiert.

    § 154 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Und somit ist logischerweise § 165 nicht anwendbar auf Arbeitgeber, die nicht unter die Definition des § 154 Abs. 2 fallen.

    Entschuldigung Allwissender, das ich Wurm nicht so gebildet bin wie Sie in Ihrer ganzen Güte.

    Wäre Ihre Antwort sofort erschienen, hätte sich Randolf nicht die Mühe machen müssen mich zu erhellen.


    Danke, Danke, Danke

  • Hallo pippifax,


    statt rumzumaulen solltest Du lieber Deine eigene Problemlösungskompetenz überprüfen.

    Mit dem Lesen der gesetze und ggfs. einem einfachen Kurzkommentar hättest Du Dir Deine Frage locker selbst beantworten können.


    Wenn Du bereits für so ein relativ einfaches Problem bereits im Netz Hilfe suchst, frage ich mich schon, was Du machst, wenn Du mal eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Deinem AG über Deine Rechte und seine Pflichten hast. Willst Du dann jedes mal um ein paar Tage Bedenkzeit bitten, um im Netz nachfragen zu können?


    Und wenn Du hier Hilfe suchst, wirst Du Dich daran gewöhnen müssen, daß auch Klartext geschrieben wird.

    Foren, in denen mit Wattebäusschen geschmissen und gesäuselt wird, gibt es genug, helfen aber idR nicht wirklich weiter.

  • Liebe Forumsmitglieder,


    hier ist jede Frage willkommen, und Klartext ebenso! Über einen wertschätzenden Austausch miteinander sind wir Euch trotzdem dankbar! :)


    Liebe Grüße vom ifb-Social Team


  • Vielleicht provoziert der Namen "pippifax" ..welcher ja in einigen Gegenden eine besondere Bedeutung hat :) , solch drastische Antworten, aber auch ich finde der Ton wahr hier etwas zu harsch.


    Nun ist der Moderator "albarracin"...der Namen ist mir auch irgendwie aus anderen Foren bekannt, .. gerade auch für mich ein sehr geschätzter und kompetenter Ratgeber.


    Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass nicht alle so wortgewandt und durch jahrelanger Erfahrung im Thema belesen sind. Dieser Spruch von "albarracin" hätte auch ich mich treffen können, dass hat mit Wattebäuschchen werfen nun mal gar nichts zu tun.


    Wir folgen alle einem gemeinsamen Ziel, die SBM nach bestem Wissen und Gewissen zur Seite zu stehen..!