Liebe Foris, vielleicht kann mir hier mal jemand was raten.
Folgender Fall:
Ein AN hat einen Arbeitsvertrag mit Festlegung „dezentralized“ (der Begriff ist nicht weiter definiert) und einer benannten Kleinstadt. In dieser Kleinstadt hat der AG für den AN ein Büro gemietet, welches der AG über viele Jahre bezahlt hat. "Dezentralized" ist so etwas wie Arbeiten, was nicht im Betrieb vor Ort stattfindet.
Nun gab es bei der Führung des AG eine Änderung und die neue Führung des AG möchte, dass der AN entweder in ein etwas billigeres Büro innerhalb der im Arbeitsvertrag benannten Kleinstadt zieht, oder dass der AN einen Arbeitsvertrag mit Festlegung des Arbeitsplatzes als Home-Office akzeptiert.
Das billigere Büro hätte für den AN den Nachteil, dass sich hierdurch sein Arbeitsweg erheblich verlängert und zwar um das Doppelte bis das Dreifache. Derzeit ist das Büro mit dem Rad in 30 Minuten zu erreichen.
Der angeboten Homeoffice Vertrag beinhaltet rechtswidrige Klauseln, weswegen der AN dem Homeoffice Vertrag nicht zustimmen möchte.
Obwohl der AG das vorhandene Büro bereits gekündigt hat, teilt er dem BR auf dessen Nachfrage mit, dass er dem BR nichts zu dem Vorgang sagen könne.
Nach §90 BetrVG aber ist der BR im Vorfeld der Änderung von Arbeitsplätzen, auch einzelnen, anzuhören und zwar im Stadium der Planung.
Hierzu folgende Fragen:
Ist es richtig, dass der BR auch bei einem einzelnen Arbeitsplatz nach §90 BetrVG in der Planung der Veränderung des Arbeitsplatzes anzuhören ist und dass mit dem BR die Änderung des Arbeitsplatzes zu beraten wäre?
Und falls ja: Was kann der BR jetzt, nachdem er erfahren hat, dass der AG bereits Fakten durch die Kündigung des bisherigen Büros geschaffen hat, tun? Das bisherige Büro ist jetzt zum 30.06.2021 zu räumen. Vermutlich ist der Arbeitgeber auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten aber auch darüber informiert er den BR nicht.