Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Hallo zusammen, eine Kollegin wird bei einer Beförderung nicht berücksichtigt weil dann ihr Lebenspartner ihr direkter Vorgesetzter wäre. Dies wurde ihr vor Zeugen so auch mitgeteilt. Nun ist ja allgemein bekannt, dass solche Beziehungen schnell zu Turbulenzen in einem Team führen können und es ist ein Stück weit auch nachvollziehbar.
Trotzdem die Frage: kann sie sich hier auf Diskriminierung/Benachteiligung berufen? Schliesslich geht das Privatleben den AG ja nur bedingt etwas an und so wird man bestraft wenn man aus seinem Privat/Liebesleben kein Geheimnis macht.....
Nun ist ja allgemein bekannt, dass solche Beziehungen schnell zu Turbulenzen in einem Team führen können und es ist ein Stück weit auch nachvollziehbar.
Woher auch immer du die "allgemeine Bekanntheit" ableitest, aber aus meinen Erfahrungen sicher nicht. Ich habe in 40 Jahren Berufsleben einige Einstellungen von Partner/innen bereits Beschäftigter erlebt und sowohl Paare, die sich während der Arbeit kennengelernt, als auch getrennt haben. Und auch die Situation, dass ein Partner Vorgesetzter des anderen war, habe ich erlebt (nicht als Beteiligter). Was ich dagegen niemals erlebt habe, war großes Liebeskino im Betrieb. Möglicherweise beziehen einige AG ihre Vorstellungen mangels Realitätskontakt aus Schmonzettenfilmen oder -romanen und unterschätzen die Selbstkontrolle ihrer Mitarbeiter/innen - oder deren Bühnenscheu.
Selbstverständlich kann sich die Kollegin auf Benachteiligung berufen. Ihr Privatleben ist ausschließlich ihre Sache.
Was ich dagegen niemals erlebt habe, war großes Liebeskino im Betrieb.
Aus meiner Erfahrung ist nicht das "Liebeskino" das Problem, sondern die Unruhe unter den Kollegen, sobald es eine auch nur gefühlte Bevorzugung durch die Beziehung gibt.
Nun, wenn sie sich benachteiligt fühlt dann hilft ggf. der Weg vor dem Arbeitsgericht um zu klären, ob diese Benachteiligung rechtens ist.
Hilft sicher beiden dem Partner und der Frau.
Für mich ist es eine Benachteiligung, eindeutig, aber wie Caro schon geschrieben hat, stellt sich die Frage, was macht der Betriebsfrieden, wenn der Partner aufsteigt und wie fühlen sich die anderen, die meinen es auch verdient zu haben, und nicht aufsteigen, weil der Partner aufsteigt.
Naja es stellen sich da natürlich auch ein paar Fragen: Gibt es da Compline Probleme wenn die Unterstellung gegeben ist. Z. B. Gehaltsverhandlungen. 4 Augen Prinzip bei Rechnungsfreigaben oder Bestellungen usw. So trivial ist das mitunter nicht wenn es da Beziehungen gibt welche offen gelegt werden oder vielleicht besser offengelegt werden von den Beteiligten um Probleme zu vermeiden bzw. sich damit leider auch Probleme zu schaffen.
Selbstverständlich kann sich die Kollegin auf Benachteiligung berufen.
Dann kommen die anderen und sagen "Die wurde nur befördert weil ihr Lebenspartner unser direkter Vorgesetzter ist". Da kann dann ganz schnell Fetternwirtschaft unterstellt werden. So oder so eine "dumme Situation".
Mumpel, soll der AG sich wirklich in seiner Entscheidung davon beeinflussen lassen, was die anderen tratschen könnten? Für mich ist allein diese Aussage entscheidend:
eine Kollegin wird bei einer Beförderung nicht berücksichtigt weil dann ihr Lebenspartner ihr direkter Vorgesetzter wäre. Dies wurde ihr vor Zeugen so auch mitgeteilt.
Dass die Nichtberücksichtigung bei Beförderungen auf private statt betriebliche Gründe zurückzuführen ist und dies vor Zeugen auch exakt so gesagt wurde, ist m.E. sehr wohl eine anfechtbare Diskriminierung.